Hallo allerseits bin seit 01.01.2011-12.2012

… Erwerbsunfaehig und nun nochmal bis 12.2014 erhalte BU privat Versicherung. Meine Frage muss ich Weitergewährung melden? in dem Schreiben der privaten Versicherung wird hingewiesen: Eine Minderung der BU oder Wiederaufnahme bzw. Änderung der betrieblichen Tätigkeit unverzüglich anzuzeigen. Bei mir hat sich nichts geändert nur nochmals verlängert. Was muss ich machen? Zwischenzeitlich habe ich 50 %Schwerbehinterung erhalten dort steht das depressionen sich bei mir verschlimmert haben und daher 40% auf 50% geändert wurde. WIRBELSÄULE IST jedoch in meiner privaten versicherung ausgeschlossen und ich weis nicht wie die aufteilung fest gestellt wurde.Kann es passieren das Sie mir die Leistungen Streichen. Ist die Gesetzliche Erwerbsunfähigkeit für die private Versicherung relevant?
Vielen Dank und schoene gruesse
M.Moll

Hallo M.Moll,
so richtig schlau werde ich aus Ihren Infos nicht. Erst hat sich nichts geändert, dann von 40 auf 50%…dann noch was mit der Wirbelsäule. Was hält Sie von einer Meldung an Ihren BU-Versicherer ab? Melden Sie alles und Sie sind auf der sicheren Seite.
MfG. WB

Hallo Wolfgang M.
Zuerst bedanke ich mich für die Info davor hatte ich die Gleichstellung vom Arbeitsamt. WEIL ICH DIE Einstreckung im Vertrag habe meinte ich.Nun will nichts falsch machen daher die Frage.

Wo von hängt die Berufsunfähigkeit den ab wie lange das Gewährt wird. Bekomme ich BU Rente Von der privaten solange ich auch gesetzliche EU Rente beziehe?

Vielen lieben Dank schon vorab.
M.Moll

entscheident ist meiner meinung der Prozentsatz der Erwerbsunfähigkeit. Ber der privaten gilt dies erst ab 50% dass sie Anspruch auf rente haben.

Hallo,
Du machst nichts falsch, wenn Du alles meldest was sich verändert hat. Nichts ist unangenehmer, wenn Dein Versicherer in 2 Jahren kommt und die ärztlichen Unterlagen abfordert und feststellt, dass Du eine Änderung nicht gemeldet hast. Selbst wenn Du Heute was verschweigst - in absehbarer Zeit erfahren die das aus den Unterlagen.
Deine EU-Rente, wenn es denn eine tatsächlich ist, (ist aber egal ob EU oder BU-Rente vom staatlichen Rententräger hat keine Auswirkung auf Deine private BU-Rente. Bei der privaten BU bekommst Du noch Leistung, wo die staatliche schon lange aufgehört hat zu zahlen. Eine gegenseitige Aufrechnung erfolgt nicht.
Es ist nur so, wenn der staatliche Rententräger EU zahlt, dann zahlt die private BU erst recht.
Gruss WB

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Leider fällt diese Problembeschreibung nicht in meinen Bereich - tut mir leid.

Mit freundlichen Grüßen,
iris altmann

Antworten im Text:

… Erwerbsunfaehig und nun nochmal bis 12.2014 erhalte BU
privat Versicherung. Meine Frage muss ich Weitergewährung
melden?

JA

in dem Schreiben der privaten Versicherung wird

hingewiesen: Eine Minderung der BU oder Wiederaufnahme bzw.
Änderung der betrieblichen Tätigkeit unverzüglich anzuzeigen.

JA

Bei mir hat sich nichts geändert nur nochmals verlängert. Was
muss ich machen?

Melden und Attest vorlegen

Zwischenzeitlich habe ich 50

%Schwerbehinterung erhalten dort steht das depressionen sich
bei mir verschlimmert haben und daher 40% auf 50% geändert
wurde. WIRBELSÄULE IST jedoch in meiner privaten versicherung
ausgeschlossen und ich weis nicht wie die aufteilung fest
gestellt wurde.Kann es passieren das Sie mir die Leistungen
Streichen.

Wenn es nicht die Wirbelsäule ist, dann nicht

Ist die Gesetzliche Erwerbsunfähigkeit für die

private Versicherung relevant?

JA

Vielen Dank und schoene gruesse
M.Moll

HALLO LIEBEN DANK FÜR DEINE HILFE WERDE ICH SO MACHEN
GRUSS M.MOLL

Danke trotzdem:smile:
Leider fällt diese Problembeschreibung nicht in meinen
Bereich - tut mir leid.

Mit freundlichen Grüßen,
iris altmann

Vielen Dank fuer die Antwort:smile:
Antworten im Text:

… Erwerbsunfaehig und nun nochmal bis 12.2014 erhalte BU
privat Versicherung. Meine Frage muss ich Weitergewährung
melden?

JA

in dem Schreiben der privaten Versicherung wird

hingewiesen: Eine Minderung der BU oder Wiederaufnahme bzw.
Änderung der betrieblichen Tätigkeit unverzüglich anzuzeigen.

JA

Bei mir hat sich nichts geändert nur nochmals verlängert. Was
muss ich machen?

Melden und Attest vorlegen

Zwischenzeitlich habe ich 50

%Schwerbehinterung erhalten dort steht das depressionen sich
bei mir verschlimmert haben und daher 40% auf 50% geändert
wurde. WIRBELSÄULE IST jedoch in meiner privaten versicherung
ausgeschlossen und ich weis nicht wie die aufteilung fest
gestellt wurde.Kann es passieren das Sie mir die Leistungen
Streichen.

Wenn es nicht die Wirbelsäule ist, dann nicht

Ist die Gesetzliche Erwerbsunfähigkeit für die

private Versicherung relevant?

JA

Vielen Dank und schoene gruesse
M.Moll

Hallo Herr Moll,
Die Frage kann so ohne weitere Details und Unterlagen nicht eindeutig beantwortet werden.
Entscheidend sind die Vertragsbedingungen der Versicherung. Die bilden die Basis für die Entscheidung ob der Amtsarzt der gesetzlichen Kasse, oder ein von der Versicherung bestellter Gutachter die Erwerbsunfähigkeit feststellt.
Grundsätzlich hat eine gesetzliche Erwerbsunfähigkeit nichts mit der privaten Absicherung zu tun.
Bei der gesetzlichen Absicherung geht es um die reine Möglichkeit einer, und zwar irgendeiner, Tätigkeit nachzugehen. Da entscheidet jemand ob man überhaupt belastet werden kann. Und wie lange. Denn die Belastbarkeitsdauer (in Stunden pro Tag angegeben) ist entscheidend für die Höhe der Erwerbsminderungsrente.
Bei der privaten Absicherung dagegen geht es um die spezifische Tätigkeit, einen Beruf.
Also entweder man kann irgendetwas machen (egal was, egal wo - nach dem Motto, gester noch TopManager, heute Pförtner), oder eben auch nicht (gesetzlich). Und die private Absicherung, ich kann diesen einen speziellen Beruf (mein Beispiel TopMananger) nicht mehr ausüben.
Am sinnvollsten ist es wenn Sie sich mit den Bedingungen Ihrer Versicherung vertraut machen und anschl. mit der Versicherung Kontakt aufnehmen. Eine Info das sich nichts geändert hat kann ja kein Nachteil sein.
Ich hoffe das die Infos weiter helfen.
Viele Grüße und viel Erfolg
Heiko Fichter

Bei der Gewährung der private BU-Renten - Versicherung
ist Voraussetzung, dass Du den Beruf, den Du vor der Berufsunfähigkeit hattest nur noch zu 50 % ausüben kannst. Bei Deinem besonderen Fall( Ausschluss der Wirbelsäule ) ist es so, dass die anderen Beschwerden und Krankheiten als ohne Berücksichtigung der Wirbelsäule die 50 % tige Berufsunfähigkeit darstellen müssen. Ich würde jetzt gar nichts machen.
Die private Versicherung zahlt ja und wenn sie etwas wissen wollen, kommt einen Anfrage, ob die gesundheitlichen Verhältnisse sich gebessert haben und die Gewährung der BU-Rente noch aufrecht erhalten werden kann. Erst, wenn die Berufsunfähigkeit nicht mehr besteht, Du also wieder arbeitfähig geworden bist, kann die Rente entfallen.
Viele Grüße
Julius Jordan

Hallo M. Moll,
die Frage scheint in einigen Punkten ungenau formuliert zu sein. Wem meinen Sie, müssen Sie eine Weitergewährung (von was?) melden?

Lassen Sie uns dennoch ohne nähere Kenntnis des Versicherungsvertrags kurz antworten: ob in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Erwerbsunfähigkeit besteht, ist erst einmal für die private Berufsunfähigkeitsversicherung irrelevant. Denn dabei handelt es sich um einen privaten Vertrag, zwischen Ihnen und der Versicherung. Ob Sie die private BU-Rente erhalten, ist von den Bedingungen des Versicherers abhängig, insbesondere:

  • Recht auf Nachprüfung der Berufsunfähigkeit
  • Mitwirkungsklauseln für Sie
  • vereinbarte Leistungen

Wir empfehlen Ihnen in Zweifelsfällen einen versierten Versicherungsmakler zu kontaktieren und im Streitfall den Rat eines spezialisierten Anwalts zu suchen. Wir sind gerne mit Namen und Adressen behilflich.

Freundliche Grüße Johannes Zeyse von Claritos.

Am besten den Arzt fragen ob der Grad der BU sich verringert hat wenn er die Wirbelsäule in seiner Betrachtung nicht berücksichtigt. Viele Grüße Patzak, Freiburg

Hallo,
da es hier um existenzielle Details geht, die Sie hier nicht alle mal kurz schreiben können, kann ich Ihnen nur empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren und ihm die kompletten (relevanten) Unterlagen vorzulegen.
Solange Sie keine entgeltliche Tätigkeit aufnehmen, brauchen Sie auch keine anzuzeigen.
Was die Frage der Leistungsfortzahlungen betrifft, so werden die Versicherer von Zeit zu Zeit aktuelle Gutachten einfordern.
Alles Gute.

JA, DU MUSST DAS MELDEN.

Sorry, leider etwas verwirrend geschrieben.
Wir sind aber Anlageberater und keine Sozialrechtsexperten.

Sie haben Recht kann mich nicht besonders ausdrücken.Bin unsicher ob ich den Bescheid der Eu Rente die um zwei Jahre verlaengert wurde an meine BU Versicheung weiterleiten soll. Habe auf Rat meines Arztes Schwerbinderung gesteelt und habe jetzt 50 % erhalten…Weis nicht ob ich diesen Bescheid der Bu Versicherung auch übermitteln soll? Die Frage ist besonders wichtig weil im Beschei Funktioneinschrängung durch 1 Depressionen 2 WIRBELSAELE aufgefuehrt wurde. Die Bu Versicherung hate jedoch Wirbelsaeule aus geschlassen. Waere Dankbar um jeden Rat Gruss M.Moll

Hallo,

da bin ich überfragt

Hallo M. Moll,
alle weitergehenden Fragen sollten Sie mit einem Versicherungsmakler besprechen, da fundierte Auskünfte nur mit Kenntnis der Versicherungsbedingungen möglich sind. Gerne senden wir Ihnen eine wohnortnahe Empfehlung über einen kompetenten Kollegen zu. Oder Sie nehmen Kontakt mit uns auf: [email protected]

Freundliche Grüße Johannes Zeyse