Hallo allerseits, kann mein Vermieter die

… Miete um soviel erhöhen das sie mit dem Mietspiegel gleich ist, auch wenn es die Kappungsgrenze von 20 % übersteigt?
Liege mit meiner Miete weit unter dem Mietspiegel. Jetzt sollen wir neue Fenster bekommen. Die alten sind schon 30 Jahre alt und frieren sogar im Winter von innen ein. Die Fenster sind dringend nötig. Allerdings wurde uns schon durch die Blume mitgeteilt, das dann auch die Miete erhöt wird, und das Wohnungen in dieser größe ja auch viel teurer wären. Allerdings ist das Badezimmer auch schon über 30 Jahre alt, Leitungen über Putz und solche Sachen. Meine Befürchtung ist allerdings wirklich, wenn er bei einer Anpassung an den Mietspiegel auch die 20 % übersteigen darf, dann würde ich 100% bis 120% mehr Miete zahlen müssen. Darf er das?

Leider kann ich dir die Frage nicht zutreffend beantworten, da hier mein Wissen darüber nur Hören-Sagen ist.

Nach dem Einbau neuer Fenster können 10 % der Kosten dafür auf die Miete aufgeschlagen werden. Aber nicht die Miete im kompletten um gewaltige X%. Auch hier gibt es eine Maximalgrenze, die nur nach bestimmten Zeiträumen Mieterhöhungen zulässt.

Ich empfehle einen Besuch in der Verbraucherzentrale oder beim Mieterschutzbund. Letzteres weiß das zu 100%.

Gruß Nino