Hallo,als in der Versteigerung der Zuschlag

… an Meistbieter gegangen ist und über 70% lag beantragte die Gläubigerbank eine Aussetzung von einer Woche.Darf ein neuer Gläubiger sich nach der Versteigerung melden und ein neues Verfahren beantragen?
Danke,Frank

… an Meistbieter gegangen ist und über 70% lag beantragte
die Gläubigerbank eine Aussetzung von einer Woche.Darf ein
neuer Gläubiger sich nach der Versteigerung melden und ein
neues Verfahren beantragen?
Danke,Frank

Es kommt darauf an ob die ZV (bei der der Zuschlag über 70% ergangen ist) durch die erstrangige Bank (Gläubiger) betrieben wurde.
Wenn dies so der Fall ist, der Zuschlag erteilt wurde dürfte normalerweise nichts mehr anbrennen.
Um aber eine ergiebigere Antwort zu geben müsste man mehr Informationen haben und die Hintergründe kennen.

http://www.schuldnerakuthilfe.com/zwangsversteigerun…

Vielen Dank,wir werden den Verkündungstermin abwarten und das Beste hoffen.
Frank

Die Bank war erstrangig.

… an Meistbieter gegangen ist und über 70% lag beantragte
die Gläubigerbank eine Aussetzung von einer Woche.Darf ein
neuer Gläubiger sich nach der Versteigerung melden und ein
neues Verfahren beantragen?
Danke,Frank

Immobilien (v - ) -ersteigern guckst du hier:
http://www.schuldenfrust.de/Immobilie.pdf

… an Meistbieter gegangen ist und über 70% lag beantragte
die Gläubigerbank eine Aussetzung von einer Woche.Darf ein
neuer Gläubiger sich nach der Versteigerung melden und ein
neues Verfahren beantragen?
Danke,Frank

Antwort:
So ganz verstehe ich Deine Frage nicht.

Wenn ein Bieter mind. 70% des gerichtlichen Schätzwertes geboten hat kann die Gläubigerbank entweder dem Zuschlag durch das Gericht zustimmen oder 1, 2, oder 3 Wochen Zuschlagsaussetzung beantragen, bis zu dem Termin sie sich dann entscheiden kann ob sie dem Zuschlag zustimmt.
Hintergrund:
Meist hat sie dann einen Interessenten in der Hinterhand, der ihr mal außerhalb des ZV-Verfahrens mehr geboten hat. Vielleicht will sie den nochmal fragen, ob er nicht mehr bietet.
Wenn das der Fall ist, wird sie den Zuschlag versagen lassen und des ZV-Verfahren wird eingestellt. Es kommt zu einem neuen ZV-Termin.

Der neue Gläubiger kann seine Forderungen bei Gericht anmelden oder dem Verfahren beitreten.

Grüsse
Bracco

Verstehe die Frage nicht. Wieso ein „neuer“ Gläubiger? Also: ein bestrangig betreibender Gläubiger kann den Zuschlag aussetzen, wenn er z. B. noch nachverhandeln oder das Ergebnis intern noch mal besprechen möchte. Dann muss er sich aber entscheiden, ob er den Zuschlag erteilt oder das Verfahren gem. § 30 ZVG einstweilen einstellt und das Meistgebot damit beseitigt. In diesem Fall gibt es einen neuen Termin. Er kann auch den Antrag gänzlich zurücknehmen. Dann ist das Verfahren zuende.

Sorry, da kann ich nicht weiter helfen.

Hallo Frank,
ja, der gläubiger kann eine aussetzung beantragen.
Haben sie sich mit dem gläubiger unterhalten? sie haben die möglichkeit mit dem gläubiger vor der tür zu sprechen und oft klären sich dann einige fragen.
gruß

… an Meistbieter gegangen ist und über 70% lag beantragte
die Gläubigerbank eine Aussetzung von einer Woche.Darf ein
neuer Gläubiger sich nach der Versteigerung melden und ein
neues Verfahren beantragen?
Danke,Frank

Hallo,
hierzu muss immer der entsprechende Rechtspfleger eine Auskunft geben können. Meine Empflehung sich kurz an diesen zu wenden. MFG!