Hallo,am 25juli 2012 sind wir vom Urlaub

… zurückgekommen und bemerkten in der Küche auf dem Granit einen dunklen Fleck nach ein paar Tagen traten mehrere Flecken auf, später dann im Bad hinter der Waschmaschine.Küche und Badezimmer sind nebeneinander.Mein Mann kontroliierte alle Geräte aber es ist nicht die Ursache.Anscheinend besteht ein Rohbruch in der Wand oder Boden.Wir informierten unsere Vermieter die noch immer im Urlaub sind darüber und die direkt unter uns wohnen, aber die meinten nur wir können da nichts machen bis wir nicht zurück kommen am 9sep.In der zwischen Zeit sind die Flecken größer geworden und mehr.Mein Mann und ich versuchten Sie zu trocknen aber nichts veränderte sich.Nun wissen wir nicht was ir tun sollen bis die Vermieter zurück kommen und wir haben Angst das Sie uns die Schuld in die Schuhe schieben werden obwohl wir nichts damit zu tun haben. Und eine Versicherung haben wir auch nicht.Was meint Ihr wenn es sich um einen Rohrbruch handeln sollte wer den Schaden und die Kosten übernimmt?

Grüße Ts

Hallo !

Wichtig und richtig ist die Schadensmeldung an den Vermieter/Verwalter/Hausmeister!
Wenn Vermieter nicht erreichbar ist und es einen vermuteten Rohrbruch gibt,dann muss man auch mal selbst aktiv werden und einen Handwerker(im schlimmen Fall die Feuerwehr!) bestellen !
Die Kosten kann man dann zurückfordern.

Solche Schäden an der Leitung und am Gebäude trägt die Versicherung des Vermieters,eigene Schäden am Hausrat des Mieters nicht. Dagegen würde die eigene Hausratversicherung schützen.

MfG
duck313

Hi :smile:

Hallo !

Wichtig und richtig ist die Schadensmeldung an den
Vermieter/Verwalter/Hausmeister!
Wenn Vermieter nicht erreichbar ist und es einen vermuteten

Die VM waren wohl erreichbar…
…und die haben schon entschieden, wie es weitergeht. Eben erst ab dem Tag an dem sie wieder da sind. Das ist ihr gutes Recht. Ein Notfall wurde nicht beschrieben. Anscheinend läuft noch kein Wasser aus der Wohneinheit under der Störstelle.

Rohrbruch gibt,dann muss man auch mal selbst aktiv werden und
einen Handwerker(im schlimmen Fall die Feuerwehr!) bestellen !

Ein Rohrbruch wurde nur vermutet, nicht festgestellt. Bei Frischwasser könnte man mal die Hauswasseruhr beobachten, ob die läuft wenn alles abgestellt ist.
Die Feuerwehr wird sich bedanken (mit einer Rechnung) wenn sie wegen Spekulation oder Vermutungen anrückt.

Die Kosten kann man dann zurückfordern.

Kann man, nur ob man sie ersetzt bekommt hängt dann vom evt. verschulden, bzw. verschleppen des M ab. Auch ein unnötiger Feuerwehrruf kann dazu gehören.

Solche Schäden an der Leitung und am Gebäude trägt die
Versicherung des Vermieters,eigene Schäden am Hausrat des
Mieters nicht. Dagegen würde die eigene Hausratversicherung
schützen.

Wieso???
Eine Versicherung würde dies nur tragen, wenn der VM darüber eine Versicherung abgeschlossen hat. Das ist hier nicht zwingend erforderlich.

MfG
duck313

vlg MC

PS:
Mir wird das langsam unangenehm. aber überwiegende Anzahl der Antworten von Duck313 sind eher nicht zu gebrauchen, weil sie einfach Dinge voraussetzt, die nicht mitgeteilt wurden.
Manchmal wird auch der UP umdefiniert, hier der VM wäre nicht zu erreichen. Was das wohl soll?
Auch scheut man sich nicht Versicherungspolicen zu erfinden, die evt. gar nicht gibt.

Es würde ja schon helfen, wenn einfach mal im Konjunktiv geantwortet wird.
Warum meine Fragen nicht beantwortet werden ist mir auch nicht klar.
Man könnte meinen, nur die noch Unwissenderen sollen alleine Opfer dieser Antworttaktik bleiben. Wäre dem so? :frowning:

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