Und…
meine Unwissenheit ist von danen gezogen. Danke! Macht weiter so ^^
Ich kenne mich leider nicht so gut aus, und möchte deshalb auch nichts falsches übermitteln.Nur eines dürfte meiner Meinung nach nicht rechtskräftig sein, dass vor Beendigung des Probeverhältnisses, der Arbn.
gezwungen wird unbezahlten Urlaub zu nehmen.
LG Bernward
Sorry, war längere Zeit nicht erreichbar…ich gehe davon aus, dass sich dieses Problem schon laengst erledigt hat.
Solltest Du noch Fragen haben, stehe ich gerne wieder zur Verfügung.
Gruesse aus NRW