Hallo an alle die sich mit Arbeitsrecht

… auskennen bzw Anwalt sind! Folgendes Problem: Ich befinde mich in der Probezeit und wurde am 1.11. schriftlich gekündigt bis zum 30.11. --> Unter Einhaltung der Kündigungsfrist Nun will man mir unbezahlten Urlaub geben, da ich für bezahlten Urlaub ab dem 1.1. in Arbeit, hätte sein müssen - war es aber erst seit Februar- so stehts im Arbeitsvertrag. Nun ist meine Frage ob man mich zwingen kann diesen Urlaubsschein zu unterschreiben/ Urlaub zu nehmen? Und wenn ja unter welchen Voraussetzungen? Und wenn ich ihn nicht unterschreibe - mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen? Im Vertrag steht: Sollten die Anspruchsvoraussetzungen für die Zahlung von Urlaubsgeld und Weihnachtgratifikationen nicht gegeben sein, sind diese Sonderzuwendungen von … mir zu erstatten. Weitere Leistungen oder Zuschläge werden mit der Vergütung abgegolten und nicht gesondert gewährt. Meine Anspruchsvoraussetzungen für Urlaubsgeld sind nicht erfüllt wie schon erwähnt Ich wäre sehr dankbar für Hilfe!

Das kann nur ein Fachanwalt dir antworten

Gruß
Marinel

Ich verstehe möglicherweise das Problem nicht ganz richtig: Wenn das Arbeitsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber seit Februar 2011 besteht, dann entsteht nach 6 Monaten (also spätestens seit Ende August) Anspruch auf vollen Jahresurlaub. Das ergibt sich aus § 4 des Bundesurlaubsgesetzes: „Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.“ Und „voller Jahresurlaub“ heißt nach § 3: 24 Werktage, wenn im Tarifvertrag nichts anderes vereinbart ist. Dr Anspruch auf vollen Jahresurlaub wird auch nicht dadurch eingeschränkt, dass das Arbeitsverhältnis schon zum 30.11. endet.

Dieser Jahresurlaub ist bis zum letzten Arbeitstag zu gewähren - insofern gibt es für den Arbeitnehmer einen „Zwang“. Denn wenn das Arbeitsverhältnis endet, gibt es ja keine Möglichkeit mehr, den Urlaub später zu nehmen. Und ein Anspuch auf Geldzahlung für Urlaub entsteht nur, wenn aus betrieblichen Gründen der Urlaub keinesfalls gewährt werden konnte.

Zusätzlich zum Jahresurlaub muss auch kein „unbezahlter“ Urlaub genommen werden. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unbedingt „in Urlaub schicken“ will, dann kann er ihn nur bezahlt freistellen.

Urlaubsgeld und Weihnachtsgratifikationen haben mit dem Urlaub gar nichts zu tun. Normalerweise sind sie nur zurückzuzahlen, wenn der Arbeitnehmer kündigt, nicht wenn der Arbeitgeber kündigt. Hierzu sollte jedoch eventuell ein Rechtsanwalt konsultiert werden, der direkt in den Vertrag schauen kann.

Hallo,
ich entnehme Ihrem Text, dass Sie seit 1.2. in Arbeit waren. Die zulässige Probezeit von max. 6 Monaten wäre also bereits abgelaufen.
Für jeden Monat Arbeitstätigkeit entsteht ein Anspruch von mindestens 1,67 Arbeitstagen, da der Urlaubsmindestanspruch 20 Arbeitstage im Jahr beträgt. Sollte das Arbeitsverhältnis seit 1.2. bestanden haben, so sind das bis 30.11. genau 10 Monate, es besteht also ein Urlaubsanspruch von 10/12 des vereinbarten Jahresurlaubs bzw. mindestens 17 Tagen.
Dieser Urlaubsanspruch ist ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers zusätzlich zur Lohn- oder Gehaltszahlung während des Urlaubs. Wenn dieses zusätzliche Urlaubsgeld vielleicht allen Kollegen im Sommer vom Arbeitgeber gezahlt wurde (also auch Ihnen), jetzt jedoch die Voraussetzungen nicht gegeben sind, gibt es ein kleines Problem. Ich empfehle zunächst einen Anwalt aufzusuchen und eine kleine Auskunft einzuholen. Der findet auch den Weg um bezahlt zu werden. Viel Glück!

ich entnehme Ihrem Text, dass Sie seit 1.2. in Arbeit waren.

Das ist richtig, allerdings bei einem anderen AG. Februar - Juli war ich bei einem anderen AG beschäftigt. Die Urlaubstage hat mein momentaner AG richtig berechnet (Hab mich in der Zwischenzeit etwas belesen) und hab beschlossen es mit dem Studium zum Anwalt für Arbeitsrecht zu versuchen - nein Scherz ^^

Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige

Leistung des Arbeitgebers zusätzlich zur Lohn- oder
Gehaltszahlung während des Urlaubs.

Diese Frage werde ich morgen früh erst klären können, wenn ich endlich mit einem Fachanwalt reden kann. Ich danke Ihnen :smile:

Danke Ernst- Erwin

Ich verstehe möglicherweise das Problem nicht ganz richtig:

Leider hab ich Ihnen die Information vorenthalten, dass ich erst seit Juli bei meinem momentanen AG beschäftigt bin.

Hierzu sollte jedoch eventuell ein Rechtsanwalt

konsultiert werden, der direkt in den Vertrag schauen kann.

Dies werde ich tun :smile: Ich danke Ihnen

Da ich noch keine 6 Monate bei meinem AG angestellt bin, steht mir laut BUrlG ein Teilurlaub zu (1/12 des Jahresurlaubes für jeden vollen Monat, den ich dort angestellt war) bei Bsp.weise 26 Arbeitstagen sind das 11 Urlaubstage. Danke nochmals. Alles andere wird sich klären… ich halt alle Interessierten auf dem Laufenden

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann wurden Sie zum 30.11. gekündigt. Wenn Sie noch Anspruch auf bezahlte Urlaubstage haben, dann werden Sie nicht umhin kommen diese zu nehmen. Rechtlich stehen Ihnen etwa für 14 Tage Arbeit etwa jeweils ein bezahlter Urlaubtag zu. Die somit verdienten Tage darf man dann meistens erst nach der Probezeit in Anspruch nehmen. Wenn Sie jedoch gekündigt wurden, dann verlieren Sie Ihren Anspruch auf die bereits verdienten Urlaubstage nicht und somit können Sie diese bezahlten Urlaubstage innerhalb der Kündigungszeit in Anspruch nehmen. Man kann Sie ansonsten nicht zwingen unbezahlte Urlaubstage zu nehmen. Wenn man Sie am Arbeitsplatz nicht mehr sehen möchte und Sie damit einverstanden sind, dann kann der Arbeitgeber Sie für den verbleibenden Zeitraum freistellen. Damit könnten Sie die restlichen Arbeitstage zuhause bleiben. Anspruch auf Bezahlung haben Sie bis zum 30.11.

Hallo Ursula1977,

grundsätzlich kann Sie Ihr Arbeitgeber nicht zu unbezahltem Urlaub zwingen. Das bedeutet, daß Sie den November ganz normal arbeiten gehen und dafür auch ganz normal bezahlt werden müssen.

Unabhänglich davon, müssen Sie sich sofort beim Arbeitsamt melden, um ab dem 01. 12. Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben.

Weiterhin verwirren mich Ihre Ausführungen ein wenig!

Wenn ich Sie richtig verstehe, sind Sie seit dem 01. Februar bei der Firma beschäftigt!
Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zum 30. 11. haben Sie in jedem Fall Anspruch auf 10/12tel der für die Firma üblichen Urlaubstage bei Fortzahlung Ihres vereinbarten Lohnes/ Gehaltes.

Es handelt sich dabei um Urlaubs-E n t g e l t!!!

Das, was Sie ansprechen und was Ihr Arbeitgeber mit Ihnen gesondert vereinbaren kann, ist das zusätzliche Urlaubs-G e l d!

Was haben Sie denn für eine Probezeit vereinbart, wenn Sie offensichtlich bereits am 01. 02. bei der Firma eingetreten sind??? Eine Probezeit von einem Jahr???

Sie sollten davon unabhängig mal die Formulierung bezüglich einer Kündigung während der Probezeit in Ihrem Arbeitsvertrag prüfen.
Die meist verbreitete Formulierung lautet:„Während der Probezeit kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.“

Wenn Sie eine solche Regelung in Ihrem Arbeits-/ Dienstvertrag stehen haben, wäre die Kündigung vom 01. 11. ohnehin erst wirksam zum 31. 12.! Um zum 30. 11. wirken zu können, hätte Ihnen die Kündigung am 31. 10. ausgehändigt werden müssen.

Beste Grüße

maasterp

Hallo Ursula 1977,

ich kann mich nur maasterp anschließen

Ricko

hi,

tut mir leid, das ist ein sehr spezieller fall, da kann ich leider nicht weiterhelfen.

viel glück

Hallo,
leider ist mein Mann z.Zt. in Italien, sodass er Ihre Fragen nicht beantworten kann. Tut mir leid.
Gruß
Ingrid Kühn

Hallo Ursula,
was für Konsequenzen solltest Du fürchten? Vielleicht gar eine Kündigung?
Entschuldige diesen makabren Scherz, aber der ging mir spontan in den Kopf.
Du wurdest zum 30.11. gekündigt und wirst daran nicht viel machen können. Aber Du hast Anspruch auf Arbeit und vor allen Dingen Arbeitsentgelt bis zu diesem Zeitpunkt.
Wenn Dein Arbeitgeber nicht will, dass Du bei ihm arbeitest, kann er Dich gegen Zahlung der Bezüge natürlich von der Arbeit freistellen, aber in unbezahlten Urlaub schicken geht selbstverständlich nicht!
Also sofort zum Arbeitsgericht und klagen, wenn Dein Arbeitgeber sich auf so billige Art vor seinen Verpflichtungen drücken will. Auch wenn Du schon längst eine andere Arbeit gefunden haben solltest, lass auf keinen Fall Deinen Anspruch fallen!
Viel Erfolg, Johannes

Hallo Ursula,
was für Konsequenzen solltest Du fürchten? Vielleicht gar eine Kündigung?
Entschuldige diesen makabren Scherz, aber der ging mir spontan in den Kopf.
Du wurdest zum 30.11. gekündigt und wirst daran nicht viel machen können. Aber Du hast Anspruch auf Arbeit und vor allen Dingen Arbeitsentgelt bis zu diesem Zeitpunkt.
Wenn Dein Arbeitgeber nicht will, dass Du bei ihm arbeitest, kann er Dich gegen Zahlung der Bezüge natürlich von der Arbeit freistellen, aber in unbezahlten Urlaub schicken geht selbstverständlich nicht!
Also sofort zum Arbeitsgericht und klagen, wenn Dein Arbeitgeber sich auf so billige Art vor seinen Verpflichtungen drücken will. Auch wenn Du schon längst eine andere Arbeit gefunden haben solltest, lass auf keinen Fall Deinen Anspruch fallen!
Viel Erfolg, Johannes.

Hallo, Guten Tag, könntest Du das bitte noch etwas konkretisieren? Was heisst, man will Dir unbezahlten Urlaub geben. Kann ich davon ausgehen, dass Du kein Urlaub mehr hast. Wenn dem so ist, zu unbezahltem Urlaub kann Dich niemand zwingen. Das Unternehmen kann Dich allenfalls freistellen, aber dann müssen sie Dein Geld weiterbezahlen. Das mit dem Weihnachts- und Urlaubsgeld bitte nochmal prüfen. Das gilt bestimmt erst, wenn die Probezeit vorbei ist. Viele Grüße und viel Erfolg

Hallo Ursula 1977,

  1. Du bist in der Probezeit, die in der Regel 1/2 Jahr dauert.
  2. Dir wurde während der Probezeit fristemäß gekündigt!
    Die gesetztliche Kündigungszeit ist in diesem Fall 14 Tage, und die Kündigung muss dir während deiner Probezeit zugehen.

Was mir nicht klar ist, wieso Urlaubsschein oder Urlaubsgeld?

Anspruch auf Urlaub hat man pro gearbeiteten Monat, 2 Tage!
Wie lange bist du dort beschäfigt gewesen? Nimm die Anzahl der Monate X 2.
Wenn dir die Kündigung zum 30.11. ausgesprochen wird, nimmst du vor Ablauf deinen bezahlten Urlaub. Urlaubsgeldanspruch unterliegt entweder der firmeninternen Regelung, durch Betriebsvereinbarung oder ähnlichem oder dem gültigen Tarifvertrag. Gibt es das nicht bei euch, steht es vielleicht im Arbeitsvertrag. Du wirst wohl keinen Anspruch auf eine solche Leistung haben.

Hast du 6 Monate gearbeitet, in dieser Firma, hast du Anspruch auf 12 Tage und diesen bei vollem Lohnausgleich. Lass dich da nicht übers Ohr hauen.

Unterschreibe diesen Urlaubsschein nicht, in dem drin steht „unbezahlt“! Unterschreibe nur den, der dir gesetzlich zusteht. Da passiert dir nicht, sonst, ab zum Arbeitsgericht, die haben eine kostenlose Beratungsstelle, dort kann dir bestimmt geholfen werden.

Alles Gute,
Feelein

Hallo,
eine verbindliche Rechtsauskunft kann ich nicht geben, bin kein Anwalt, nur eine persönliche Einschätzung des Problems: Unbezahlter Urlaub kommt ja in der Situation einer fristlosen Kündigung gleich. Das widerspricht dem Sinn der Kündigungsfrist. Ich denke, das kann man mit gutem Grund ablehnen.
Der Begriff „Urlaubsgeld“ bezeichnet ähnlich wie „Weihnachtsgeld“ eine zusätzliche Gratifikation. Davon zu unterscheiden ist der Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Bezugsberechtigung für diese Gratifikationen kann im Arbeitsvertrag nach Belieben geregelt werden, oft und so auch im vorliegenden Fall so, dass sie den Charakter einer „Treueprämie“ haben und bei Ausscheiden binnen gewisser Fristen nicht gezahlt werden. Aber: der durch die Tätigkeit erworbene Urlaubsanspruch besteht, und das heißt: bezahlter Urlaub. Also, man wird unter Fortzahlung der Bezüge für diese Zeit von der Arbeit freigestellt.
Der Umfang des Anspruchs ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag und wird gewiss anteilmäßig berechnet.
Zu beachten ist, dass hierbei keine völlige Vertragsfreiheit besteht wie beim Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, sondern gesetzliche Mindestnormen gelten.
Was der Arbeitgeber machen kann: dich zwingen, jetzt den bezahlten Urlaub in Anspruch zu nehmen.

also:
Mein Problem hat sich erst einmal in Luft aufgelöst, da ich nach mündlicher Aussage, bezahlten Urlaub bekomme. Was letztendlich auf dem Lohnzettel steht, muss ich leider noch abwarten. Ich hoffe das Beste! Und danke allen für ihre Beteiligung! LG Uschi

–> Falls sich doch noch Schwierigkeiten ergeben, rede ich mit meinem Anwalt. Bye

wer-weiß-was
… ist übrigens eine tolle Seite :smile:

Hallo

Der Vertrag ist leider etwas widersprüchlich im Bezug zum Bundes Urlaubs Gesetz, daher meine etwas unkonkreten Aussagen, die sich auf meinen Arbeitsvertrag beziehen. Allerdings hab ich jetzt verstanden, dass ich auf der sicheren Seite stehe, mit euren/ deiner Antwort und natürlich laut Gesetz. Hat sich vorläufig alles erledigt, hoffe ich. LG Uschi

DANKE!!!

Es handelt sich dabei um Urlaubs-E n t g e l t!!!

Genau das, hat mich die ganze Zeit in die Irre geführt. Verdammte Unwissenheit oO

Danke maasterp, damit hast du mir das Rätsel gelöst. Entschuldigt Leute, jetzt schäm ich mich in Grund und Boden…

Beste Grüße zurück
Uschi