Hallo an Alle habe folgendes Problem: Ich

ups - wie ist die genaue Frage?

Hier kenne ich mich leider nicht aus

Hallo,

haben Sie denn ordentlich gekündigt oder sind Sie einfach ausgezogen ?

MfG

… habe bis vor 3 Monaten als Untermieter in einer WG
gewohnt. Mein Vermieter, hat mir verkündet, dass er die
Wohnung gekündigt hat und auszieht.

Hat der Vermieter das Untermietverhältnis schriftlich (per Brief, E-Mail o.ä.) gekündigt?

Wodurch ich zum gesuchten
Termin mir eine neue Wohnung gesucht habe und auszog. Im
nachhinein hat er mir erklärt, dass er in der Wohnung doch
wohnen bleibt. Nun droht er mir mit rechtlichen Schritten, da
laut ihm ich noch als Untermieter eingetragen bin. Ich habe
den Schriftverkehr zu meinem Auszug schriftlich per Mail bzw
SMS. Hat er Chancen?

Ein Vertrag muss einerseits schriftlich (per Brief, E-Mail o.ä. ) gekündigt werden. Wenn ein Auszug ohne voerherige Kündigung erfolgt, ist dies Vertragsbruch. Daher bitte zunächst genau prüfen, ob die Kündigung des Untermietverhältnisses erfolgt ist.