… habe bis vor 3 Monaten als Untermieter in einer WG gewohnt. Mein Vermieter, hat mir verkündet, dass er die Wohnung gekündigt hat und auszieht. Wodurch ich zum gesuchten Termin mir eine neue Wohnung gesucht habe und auszog. Im nachhinein hat er mir erklärt, dass er in der Wohnung doch wohnen bleibt. Nun droht er mir mit rechtlichen Schritten, da laut ihm ich noch als Untermieter eingetragen bin. Ich habe den Schriftverkehr zu meinem Auszug schriftlich per Mail bzw SMS. Hat er Chancen?
Hallo und guten Tag ,
der Vermieter ist ganz klar im UNRECHT . Da der Schriftverkehr noch vorhanden ist, kann eigentlich nichts passieren. ich gehe davon aus , dass eine Ummeldung statt gefunden hat . Dieser Beleg ist wichtig ! Denn wenn sie noch Mieter in der vorherigen Wohnung gewesen wären , hätte die "neue"Wohnung als ZWEIT Wohnsitz angemeldet werden müssen . Der „alte“ Vermieter hat KEINERLEI Rechte oder Ansprüche an sie .
Ich hoffe , dass diese Antwort für sie zufriedenstellend ist . Ansonsten rate ich ihnen zum , für sie zuständigen gericht zu gehen und einen Beratungsschein für eine kostenlose Anwaltliche Beratung zu holen .
Viel Grüße
hallo,
du kannst doch beweisen, dass du ausziehen musstest.
sehe da kein problem auf dich zukommen.
lg
maria
Danke Cladia,
es besteht Schriftverkehr über alle getätigten Zahlungen die ich an Ihm geleistet habe und der Rechnung über die Höhe der RÜckzahlung der Kaution. Es gibt leieder keine angabe über das Auszugsdatum. Aber auch von dem restlichen SMS-Vekehr, zeichnet sich ein genaues Bild ab.
Und Ummeldebescheinigung habe ich natürlich auch.
Ja, es besteht ein Emailverkehr bzgl der Rückzahlung der Kaution und auch Nachrage seites des Mieters (also meines Vermieters) ob ich schon eine neue Wohnung gefunden habe.
keinesfalls!
stattdessen würde ich rechtsanwaltlich überprüfen lassen (beziehen Sie algII, bafög…? dann haben Sie anspruch auf eine rechtsanwaltliche beratung, die max. 10,- kostet!), ob ihr ex-hauptmieter sich nicht regresspflichtig gemacht hat! denn sicherlich hatten Sie wegen des, wie es sich herausstellte, unsinnigen umzuges kosten!
diese können Sie evtl einfordern.
viel glück,
udo
Dann kann ihnen nichts passieren . Also , falls Rechtsschutz vorhanden , gleich Morgen zu einem Anwalt für Vertragsrecht (Gelbe Seiten), alle Unterlagen vorlegen und Beraten lassen . Mit Glück erledigt sich die „Sache“ ohne Prozess .
Ich wünsche ihnen viel Glück und alles Gute.
Viele Grüße
Billert-Gehrmann
Und Ummeldebescheinigung habe ich natürlich auch.
Hallo,
komischer Typ.
Würde das erstmal gelassen sehen.
Ich glaube nicht dass er da probiert zu klagen…!
Email ist ja kein schlechter Beweis.
Zukünftig immer alles schriftlich
Gruß
David
Hallo,dazu kann ich leider nichts sagen,da ich nicht weiß,inwieweit E-Mails und SMS rechtlich verwertbar sind.Wende Dich an die NRW-Verbraucher-Zentrale dort
wirst Du kompetente Auskunft erhalten.Mit freundlichen
Grüßen karlhans35.
Danke.
Danke…
also wenn du etwas schriftlliches hast, kann dir eigentlich nichts passieren, denn da ist ja alles festgehalten, dass er gekündigt hatte. deine chancen stehen da gut.
Auch wenn die Kündigung nur auf Facebook festgehalten ist und die berechnung der Kautionsrückzahlung per Mail? Sowie SMS aus denen man schlussfolgern kann wann ich ausgezogen bin und warum? Danke!
also wenn du etwas schriftlliches hast, kann dir eigentlich
nichts passieren, denn da ist ja alles festgehalten, dass er
gekündigt hatte. deine chancen stehen da gut.
natürlich, sowas ist doch auch verbindlich, genau so wie eine mündliche vereinbarung zählt: ausserdem hat er dich ja auch seelenruhig ausziehen lassen, das spricht ja für die kündigung. ich glaube nicht ,dass er da großartig klagen wird, weil er nämlich selbst weiss, dass er keine chance hat.
Hallo,
wenn du den beschriebenen Vorgang schriflich belegen aknnst, dann sollte das kein Problem sein. Ich würd emich aber für den Fall der Fälle bei einem Anwalt rückversichern. Eine Erstberatung kostet auch in aller Regel nichts.
Gruß Daylighter
… habe bis vor 3 Monaten als Untermieter in einer WG
gewohnt. Mein Vermieter, hat mir verkündet, dass er die
Wohnung gekündigt hat und auszieht. Wodurch ich zum gesuchten
Termin mir eine neue Wohnung gesucht habe und auszog. Im
nachhinein hat er mir erk
lärt, dass er in der Wohnung doch
wohnen bleibt. Nun droht er mir mit rechtlichen Schritten, da
laut ihm ich noch als Untermieter eingetragen bin. Ich habe
den Schriftverkehr zu meinem Auszug schriftlich per Mail bzw
SMS. Hat er Chancen?
hallo und guten tag,
ich verstehe das problem nicht so recht. was sollen die rechtlichen schritte denn erreichen? die fortsetzung der mietzahlung etwa? ist der untermietvertrag schon gekündigt? dann sollte ja alles erledigt sein. ist er es nicht, dann hat er bestand und sie könnten jederzeit wieder einziehen oder ihn kündigen oder sonstwas damit tun. aber dann sind theoretisch die mieten natürlich erst mal weiterhin fällig. sofern im vertrag nicht ausdrücklich schriftform vereinbart ist, geht er auch mündlich zu kündigen, sicherlich nicht aber durch „konkludentes verhalten“ wie auszug oder so. aber in jedem fall gilt: er muss die berechtigung des anspruches nachweisen, also auch, dass es keine kündigung des vertrages gab. kann er das wegen entsprechenden schriftverkehrs nicht, hat er keine chance. und bei klageabweisung hat er die gerichtskosten an der backe - er wird sich das also vielleicht nochmal überlegen…
ich hoffe, das hat ein wenig geholfen.
viel glück und viele grüße
salomo
Hallo AUT,
ob sms gerichtsrelevant sind weiß ich nicht. Email sind es auf jeden Fall. Wenn da von Kündigung zum die Rede ist bist Du auf der sicheren Seite. Fraglich ist natürlich welche Schritte dein EX-Vermieter einleiten will. Bei Mahnbescheid einfach widersprechen.
LG hubu
Hallo…
Hat er dir schriftlich mitgeteilt das er die Wohnung gekündigt hat oder hat er dir das ganze gesagt? Es ist immer sehr schwierig mit Mails durch zu kommen. SMS hat man eine Chance.
Grüße
Petra
Hallo Petra, danke für die Antwort.
Die Kündigung ist auf Facebook festgehalten. Die Berechnung seiner Kautionsrückzahlung per Email. Und weiterer SMS bzw. Whats App - Verkehr aus dem man meinen Auszug nachvollziehen kann.
Beste Grüße