Hallo an alle, habe mich von meinem Partner

… (nicht verheiratet) getrennt, wir haben eine gemeinsame Tochter, er will nicht ausziehen, lässt mich aber auch mit der Kleinen nicht ausziehen, er besteht auf die Kleine, was kann man in so einem Fall tun? Hatte einer vielleicht auch so ein Problem? Wollte das ganze auf freundschaftlicher Basis regeln, er will das so nicht.

Hallo Olga80,
es gibt noch ein paar Fakten die mir hier fehlen.

  • Habt ihr gemeinsames Sorgerecht ?
  • Wer ist Mieter der Wohnung ?
    Solltest du das alleinige Sorgerecht haben, kannst du auch ausziehen, da kann er machen was er will, im notfall auch heimlich.
    Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht, stell einen Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungrecht beim zuständigen Familiengericht.
    Wende dich ans Jugendamt und schildere deine Situation, die versuchen zu vermitteln.
    Wenn Du Mieter der Wohnung bist, kannst du ihn im Notfall per Polizei vor die Tür setzten lassen.
    Es sind leider keine Lösungen die ohne Stress ablaufen. Versuche mit dem Jugendamt zusammen ein Gespräch mit ihm zu suchen und erkläre genau deine Problematik. Meistens lenkt dann einer ein.
    Mehr kann ich dir leider nicht sagen, ich drücke dir die Daumen das alles gut wird. LG Burgfee

Hallo,
da stellt sich die Frage, wer im Mietvertrag steht? Und wer dir vorschreiben kann, ob du ausziehst oder nicht… ich denke, du bist dir da selbst nicht sicher oder ihr macht einfach ein Machtspielchen und darunter wird euer Kind leiden… auch non-verbal bekommt sie die Spannungen mit.
Nette Grüsse

Hallo olga80,

da sie leider nicht angegeben haben wie alt das betreffende Kind ist, kann nur unzureichend auf „die Kleine“ eingegangen werden.
Ich kann vorabjedem nur raten, das Gespräch miteinander zu suchen.
Werden erst Anwälte und Gerichte einbezogen, verhärten sich meisst die Fronten.

Hier geht es um die Rechte eines Kindes, das ein Anrecht auf beide Elternteile hat.
Der Entzug (Auszug) eines Elternteils kann das Kind schwerwiegend und nachhaltig schädigen!

Da die Trennung noch ganz frisch ist, sieht das ganze etwas nach Machtkampf und Streit auf Paarebene aus, der Partner möchte sie BEIDE anscheinend einfach nicht gehen lassen.
Das ist aufgrund der noch vorhandenen(z.T. verletzten) Gefühle und der drohenden Auflösung „seiner“ Familie auch nachvollziehbar.

Je nach Alter des Kindes sollten sie versuchen, eine Vereinbarung bezüglich des Umgangs ihrer Tochter zu finden, die beiden Parteien sowie ihrer Tochter gerecht wird.
Was spricht z.B. gegen ein Wechselmodell, jeweils abwechselnd das Kind für eine Woche bei sich zu haben?
Für das Kind ist es wichtig, geregelten und umfangreichen Umgang mit beiden Elternteilen zu haben.

Treffen sie eine schriftliche Vereinbarung, die beiden Seiten Sicherheit und einen Neustart verschafft.
Sollte dies nicht unter vier Augen möglich sein, bitte das Jugendamt und/oder einen Mediator einbeziehen.

Da das Sorgerecht (und somit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht) bisher, bei nicht verheirateten Paaren, alleinig bei der Frau liegt, kann der Mann weder den Auszug verhindern noch das Kind für sich beanspruchen.
Seien sie fair und gewähren sie ihrem EX und dem Kind soviel Umgang und Zeit miteinander, wie sie für sich selbst auch beanspruchen.
Ganz wichtig, halten sie sich im Interesse Ihres Kindes daran!

MFG,
Michael

HALLO, EIGENTLICH STEHT BEI NICHT VERHEIRATETEN PARTNER AUTOMATISCH DER MUTTER DIE ELTERLICHE SORGE ZU. ABER!!! ES GIBT AUCH AUSNAHMEN!!! DA WILL ICH NICHT DRAUF EINGEHEN