… Bescheid bekommen und bin etwas verwirrt. Ich bin Studentin und war zwischen dem Bachelor und Master einige Monate arbeitslos und habe mich beim Jobcenter gemeldet. Ich wohne mit meinem Freund zusammen, er ist Azubi und bekommt 460 BAB und 310 Gehalt und Kindergeld. Ich habe vom Jobcenter nur die Hälfte der Wohnung bewilligt bekommen, was ich noch nachvollziehe. Für meinen Regelbedarf bekomme ich nur 10Euro, da mein Freund angeblich 326Euro übersteigertes Einkommen hat. Aber wie geht das, er bekommt doch selbst Leistung in Form von BAB. Ich habe mich totgerechnet und kann es trotzdem nicht verstehen. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen, bevor ich beim Amt nachfrage und sie mich mit Paragraphen bombardieren. Es geht zwar nur um einige Monate, aber ich möchte es nachvollziehen können.
Vielen Dank!!
Hallo
Ihr werdet offenbar als „Verantwortungs- und Einstehens-Bedarfsgemeinschaft“ nach § 7 SGB II berechnet, d.h. das anrechenbare Einkommen deines Freundes ist ggf. auch für deine Bedarfe „einzusetzen“.
Ob Ihr im Alltag aber tatsächlich als VuE-Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt und wirtschaftet (und dein Freund somit bei deiner Hilfeberechnung überhaupt herangezogen werden darf), wäre noch eine andere Frage - siehe dazu auch hier den Beitrag von Larah 10 http://www.gutefrage.net/frage/frage-wegen-bedarfsge…
Falls Ihr tatsächlich eine BG seid:
Inwieweit das Jobcenter das anrechenbare (!) Einkommen deines Freundes richtig berechnet hat, könnte ich dir selbst mit dem Bescheid „vor Augen“ nicht sicher sagen, da BAB in Verbindung mit ALG2 leider nicht so ganz mein Wissengebiet ist. Ich würde dir raten, dich hier an dieses Forum zu wenden http://hartz.info/ und den anonymisierten (!) Bescheid vom Jobcenter dort mal in der Rubrik „Leser helfen Lesern“ hochzuladen. Wie’s geht, steht hier: http://hartz.info/index.php?board=33.0
Dort kenne sich einige User (und auf jeden Fall der Admin) gut in diesem Bereich aus und könne dir sicher mehr dazu sagen.
Tut mir leid, dass ich ansonsten nicht weiterhelfen konnte.
Alles Gute für Euch - LG
Hast Du keinen Anspruch auf BaföG ? Das ist eine vorrangige Leistung. Erst wenn du beweisen kannst dass das Bafög-Amt dir nix zahlt (du also den Ablehnungsbescheid vorlegen kannst) bist du überhaupt erst ALG II berechtigt.
Ohne deine MIete zu kennen kann man leider keine Berechnung anstellen. Dazu müsste man außerdem noch die MOG (Mietobergrenzen) deiner Stadt kennen. Die kannst du nur in DEINEM Jobcenter erfragen, weil sie in jeder Stadt und jedem Landkreis unterschiedlich sind.
Regelsatz habt ihr beide zusammen je 337 Euro für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (§ 20, SGB II)
Dann kommt die Miete dazu (höhe unbekannt) uns nochmal ein Anteil Energiekosten, der schwankt je nach dem ob ihr mit Gas, Fernwärme, Kohle, oder Strom heizt udn wie groß die wohznung genau ist.
Niemand außer deinem Jobcenter in deiner stadt kann Dir also genau den Bedarf berechnen.
Vom Gesamtbedarf (dürften so etwa grob über den Daumen gepeilt 1100 Euro sein - nur ein ganz grober Schätzwert!!!) ziehst Du alles ab was ihr habt, also die 460 BAB , die 310 Gehalt udn deine 184 Kindergeld. dann teilst du die Restsumme durch zwei und raus kommt dein Anspruch.
Müssten so ganz grob gesehen um die 70- 80 euro sein.
Wohnst du in einer Kleinsatdt in Ostdeutschland wo die Mieten viel niedrigher sind, sind es entsprechend weniger, in München etwas mehr…
Genaue Werte bekommst du nur vom Jobcenter deiner Stadt!
Gruß Gwen
Hallo,
da du mit deinem Freund zusammen lebst, bildet ihr eine sog. Bedarfsgemeinschaft. Dementsprechend ist dein Freund auch für deinen Lebensunterhalt mitverantwortlich. Da er insgesamt über genügend Einkommen verfügt, wird das Arbeitslosengeld II bei dir entsprechend gemindert.
Gruß
Hallo,
bin erst letzte Nacht nach Hause gekommen (Wochenendtrip) setze mich im Laufe des Tages sofort ran o.k.
Medealuna
Hallo,
wieviel Unterhaltsleistung erhält Ihr Partner denn für sein Kind?
auf dieser Seite findest Du einen Hartz IV Rechner kostenlos natürlich
http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-iv-4-…
Der vom Amt berechnete Regelsatz für kleine Kinder beträgt 219,00€ das Kindergeld wird dann als Einkommen berechnet 184,00|€ erhält er mehr wie die 219,00€ wird alles was darüber ist, als Einkömmen berechnet. Aufgrund der Tatsache das Du die hälfte der Miete zahlst bleibt ja mehr Einkommen für Ihn über. Was auf Euch beide angerechnet wird. Euch stehen pro Person 342,00€ Regelsatz zu davon zu zahlen, Strom ,Lebensmittel Kultur, usw. Solltet ihr Versicherungen haben die bitte bei dem Amt mit angeben. Manche werden übernommen.
Hoffe ich konnte Euch helfen. Rechne den Bescheid mit Hilfe des Hartz iv Rechners nach.
bey medealuna
noch fragen, dann melde Dich wieder.
Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o.bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse und Erfahrungen die ich hier weitergebe.
tut mir sehr leid, aber da ihr beide studiert gelten für Euch andere Richtlinien als für die „normalen“ ALG II-Empfänger. Damit kenne ich mich leider auch nicht aus.
Im Zweifelsfalle unbedingt fristgerecht Widerspruch einreichen (per Einschreiben/Einwurf) und notfalls die Begründung nach reichen.
Sorry dass es was länger gedauert hat mit der Antwort.
Viele Grüße + viel Erfolg!
Hallo meine Liebe, ich kann dir da leider gerade gar nicht weiter helfen, bin da wirklich überfragt. Es tut mir leid. Sende deine Anfrage bitte noch mal an alle die Ahnung vom Jobcenter haben, bitte an alle. Da sind viele liebe Menschen die ahnung haben und dir weiter helfen können. Viel Glück!!!