Hallo an alle,meine Freundin ist am

… 01.01.2012 aus einer WG ausgezogen. Es gab keinen Mietvertrag oder Untermietvertrag sie hat immer ihre Miete bezahlt. Teilweise leider in bar ohne Nachweis. Nun fordert der Vermieter Grundmiete nach obwohl sie seit 8 Monaten nicht mehr dort wohnt. Zusätzlich hatte der Vermieter Nebenkosten am Anfag des Jahres nachgefordert die begliechen wurden. Der Vermieter hat die Miete nie gemahnt … weil sie eben bezahlt wurde. Nun will er die Miete für mehrere Monate nocheinmal nachfordern. Muss sie bezahlen???

Hallo, tut mir leid, dazu kann ich keine Aussage machen.

Eklis64

Hallo, tut mir leid, dazu kann ich keine Aussage machen.

Eklis64

Der Vermieter ist der Hausbesitzer. Die ausstehenden Mieten sollen aus dem Kalenderjahr 2011 sein.

Hallo, tut mir leid, dazu kann ich keine Aussage machen.

Eklis64

Trozdem danke :wink:

DA offenkundig ein Mietverhältnis besteht, welches durch ein simples Verlassen der Wohnung ohne Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist nicht beendet wurde, besteht das Mietverhältnis fort und die Forderung auf zahlung der Miete zurecht! Da kommt mächtig Ärger auf den Mieter zu!

Hallo, sie schreiben, daß die Miete teilweise in bar bezahlt wurde, also wurde die Miete auch ab und zu unbar bezahlt, d.h. per Scheck/ Überweisung. In diesem Falle haben Sie einen Nachweis, daß der Vm die Miete entgegengenommen hat. Und dann hat Ihre Freundin einen Mietvertrag, auch wenn kein Schriftstück existiert. Wenn ein Vm die Miete entgegennimmt, gilt der Mietvertrag als geschlossen. Die mietvertraglichen Regelungen richten sich dann nach den im Buch 5 BGB abgefassten Richtlinien.- Mein Tipp: Gehen Sie mit Ihrer Freundin zur Schiedsstelle (Schiedsmann) in Ihrer Gemeinde~ bzw. Stadtverwaltung. Der Schiedsmann dort soll mit Ihrer Freundin und deren Vermieter die Sache klären. Der Schiedsmann ist als Amtsperson zur Verschwiegenheit verpflichtet und hilft den Parteien, eine für alle akzeptable Lösung herbeizuführen. Auseinandersetzungen vor Gericht zielen auch auf eine Einigung ab (dort ´Vergleich´genannt) und kosten nur Geld, während der Schiedsmann kostenlos ist(!).-
Ihre Freundin muß nach Lage der Dinge die Miete nicht noch einmal zahlen, da sie sie ja bereits gezahlt hat.-
Gruß, Achim