Hallo,angenommen Ehemann hatte bei

…Hallo,
angenommen Ehemann hatte bei Eheschliessung Schulden in Höhe von 35000 Euro, Ehefrau hatte ein Anfangsvermögen von 12000 Euro. Das Endvermögen des Ehemannes ist 0, da er die Schulden komplett abbezahlen konnte. Und das Endvermögen der Ehefrau ist negativ, da diese durch den Autokauf während der Ehe noch Schulden in Höhe von 25000 Euro hat. Wie sieht der Zugewinn aus??? Und wie soll da ein Ausgleich stattfinden wenn das Endvermögen vom Ehemann bei 0 ist, obwohl er wesentlich höheren Zugewinn erwirtschaftet hat? Muss er gegebenenfalls ein Darlehen aufnehmen um die Ehefrau auszuzahlen?

Hallo,
ich kann keine anwaltliche Beratung ersetzen.
Also, entweder zum Anwalt oder zum Amtsgericht. Dort kann man sich auch beraten lassen.
Alles Gute und lieben Gruß
Bernd

hallo,
sorry, aber wie man das ausrechnet weiss ich nicht…

lisa

Null ist derAusgleich, da nichts mehr da ist, bis auf den Hausrat und vielleicht einige Geldanlagen.Das wird geteilt

Hallo,

es ist richtig, dass verglichen wird, was zu Beginn der Ehe da war und was am Ende der Ehe. Das Ergebnis ist der Zugewinn. Aus meiner Sicht muss der Ehemann drn Zugewinn von 17.500€ an die Ehefrau auszahlen.

Der Autokauf ist eine ehebedingte Schuld, die ebenfalls geteilt wird.

Damit steht allerdings der Restwert des Fahrzeugs zur Disposition. Derjenige, der das Fahrzeug behält, muss die Hälfte des Restwertes an den anderen auszahlen.

Viele Grüße

Guten Tag,

wenn er kein Vermögen besitzt,
muss er da ein Darlehen aufnehmen um seine Frau auszuzahlen (Zugewinnausgleich)oder geht die Frau dann leer aus?

und 2. wie sieht es aus mit den 25000 Euro Schulden die die Ehefrau
noch hat wegen einen Familienauto-Kaufs, das es gar nicht mehr gibt?
Muss er da eventuell ein Darlehen aufnehmen um die Hälfte des Kredits (12500 Euro) zu übernehmen?
LG

Tut mir Leid ist eine Rechstfrage
mit freundlichen Grüßen
Anke Löffelhardt

Hallo,

die Schulden für das Auto sind ehebedingte Schulden und werden geteilt. Das wird in jedem Fall so eintreffen.

Da der Ehemann einen Zugewinn von 35.000€ gemacht hat, muss auch dieser geteilt werden. Der Ehemann muss zur Not einen Kredit aufnehmen. Das entscheidet aber letztlich das Gericht.

Viele Grüße

Hallo,
für die Schulden haften Sie alleine, sofern Sie den Autoleasingvertrab bzw. die Finanzierung ausschließlich alleine unterschrieben haben.
Alle Werte die während der Ehe erwirtschaftet wurden, Einkommen, Kindergeld, Rentenbezüge oder sonstige Bezüge zählen bei der Ermittlung des Endvermögens nicht, da diese Einkünfte auch während der Ehe wieder ausgegeben wurden. Es zählen nur Immobilien, kapitalverträge, Sparbriefe, die einen Bestands-Wert bei der Trennung darstellen.
Hier kommt der Zugewinnausgleich zum Tragen.
Alles Gute

Die Rechnung lautet:

gemeinsames Anfangvermögen abzüglich gemeinsames Endvermögen = Zugewinn. Dann werden wir die Ausgangswerte (Soll oder Haben) berücksichtigt.

Mir ist nicht klar, ob beide Ehepartner die Sachen getrennt oder gemeinsam angeschafft haben (wer steht im Fahrzeugschein?)
Das ist wichtig…und der Zugewinn von Beiden wird halbiert und dann wieder aufgeteilt.

Aber wo ist das Auto jetzt? Kann man dieses Verkaufen oder den Restwert noch nutzen.
Da wird der Ehemann wieder Schulden machen , um den Ausgleich zu bezahlen, ist ja klar oder?

Gruß
EJWW

Hallo,
das Auto wurde bei Trennung verkauft, und beide haben sich ein Kleinwagen vom Verkauf gekauft. Davor hatten die Eheleute nur dieses eine grosse Auto. Aber aktuell hat die Ehefrau noch 25000 Euro Schulden Autokredit vom großen Auto, das es ja gar nicht mehr gibt, und der Mann weigert sich die Hälfte des Restkredites zu übernehmen. Daher die Frage ob beim Zugewinnausgleich der Ehemann verpflichtet wird die Hälfte der Auto-Schulden zu übernehmen.
LG

Auf deine Nachfrage zum Ehevertrag
Ich würde sagen Pech gehabt. Im Vertrag steht eineindeutig das Zuwendungen während der zweiten Ehe auch zurückgefordert werden können, natürlich unter Aufrechnung der gegenseitigen Zuwendungen. Und was dies bedeutet brauch ich dir nicht zu erklären. Das heißt aber auch keine Rentenpunkte. Es sei denn der Vertrag verstößt gegen die Regeln des bürgelichen Rechtes, heißt Treu und Glaube im Recht. Normaler Weise wird so ein Vertrag vom Gericht geprüft. Wenn dies damals erfolgte wird es schwer sein dagegen anzukommen. Denn die Gerichte geben ihr Fehler nicht zu. Da brauchst Du einen guten Anwalt, der überprüft wie der BGH seit dem entschieden hat. Aber das kostet Zeit und Geld. Sollte er Klage einreichen dann musst Du Gegenklage einreichen und den Ehevertrag anfechten lassen. Ist der Ehevertrag denn notariell aufgenommen und unterzeichnet? Wenn nicht dann hast Du vielleicht eine Chance, sonst wird es schwer.

Hallo,
welchen Ehevertrag meinst Du??
Und das ist meine erste Ehe, nicht die zweite.
Hast Du vielleicht jemand anderem antworten wollen?
LG

Nein es stand doch in deinen Schilderungen es sei denn der Provider schmeißt hier alles zusammen, bzw N24. Ich bestimmt nicht. Leider habe ich die E-Mail Benachrichtigung gelöscht sonst könnte ich dir dies auch belegen.

Das verstehe ich jetzt nicht,
habe gerade den kompletten Verlauf gelesen,
und nichts gefunden, worauf Deine Antwort passen könnte. Also wird das wohl wirklich ein Fehler vom Provider sein.
LG

Nein es stand doch in deinen Schilderungen es sei denn der
Provider schmeißt hier alles zusammen, bzw N24. Ich bestimmt
nicht. Leider habe ich die E-Mail Benachrichtigung gelöscht
sonst könnte ich dir dies auch belegen.

Mag alles sein, such dir einen Anwalt

Hallo Ehefrau,

auf jeden Fall wird sich der Ehemann an den anschaffungskosten für das große Auto beteiligen. Gehörte das große Auto beiden (brief?) wenn der erlös für zwei kleine Autos genutzt wurde müssen auch die Schulden für das auto entsprechend aufgeteilt werden.

Alles gute
EJWW

Hallo
Ich kann nicht sagen ob der Ehemann ein Darlen auf nehmen muß,ich denke das,das der Richter bei der Scheidung entscheidet,was wer zu Zahlen hat.
Du solltest nur darauf achten das das auch angesprochen wird,den was der Richter nicht weiß, darüber kann er auch nicht entscheiden.
In deiner Situation würde ich mir einen Anwalt nehmen , den der kann Dir richtige Auskunft geben.Du kannst aber auch nur eine Rechtsberatung beim Anwalt nehmen u. diese Fragen angeben,dan kannst du ja weiter entscheiden.
gruß Seppel42