Hallo, angenommen man lebt mit jemandem

… zusammen (keine Ehe, keine weitere Verträge!)
Vor 3 Jahren wurde ein Auto gekauft und der Freund hat GEld dazu getan. Das Auto ist auf den Namen der Freundin angemeldet, die das Auto von Anfang an fährt! Das Einzige was der Freund befürchtet, dass die Freundin mal einen Totalschaden damit hat, und sein Geld damit weg ist. Deswegen hat er einen einfachen Satz aufgeschrieben:
sinngemäß: das KFZ…gehört zu 50% Herrn …
(Schreiben wurde ohne Notar aufgesetzt)
Inzwischen ist das Paar seit über 1 Jahr getrennt. Das Auto ist praktisch das Einzige, was die Freundin aus der 3 jähr. Beziehung hat. Jetzt muß sie aus finanziellen Gründen, ein kleineres Auto kaufen.
Ist die Freundin nun in irgendeiner Form noch an dieses einfache Schreiben gebunden, bzw.hat der Freund noch Rechte an dem KFZ?
Alle Kosten, wie Versicherung , Steuern, Reparaturen usw., hat die Freundin als Halterin, Führerin und Besitzerin, getragen. Sie steht auch im KFZ Brief.
Als sie sich getrennt haben, hat die Frau beklagt, dass sie alles für ihn aufgegeben hatte. Er hat darauhin mündlich gesagt: dafür hätte sie ja schließlich das Auto.
Wert des KFZ beim Kauf vor 3 Jahren 21 tsd, derzeitiger Händlerpreis ca 9500 € .
Danke im voraus für Ihre Antwort… Angelika W.

Hi,

ein notarieller Vertrag ist nicht nötig.

Warum fragt man nicht einfach den Ex ob er sein in das Auto investierte Geld wiedermöchte?

Das wäre doch nur fair.

Gruß
Tina

Hallo!
Wenn die Freundin auch den Kaufvertrag unterschrieben hat, gehört der Wagen rein rechtlich ihr alleine und sie könnte ihn verkaufen. Allerdings kann, aufgrund des aufgesetzten Schreibens, der Freund 50% des Erlöses fordern. Die mündl. Aussage „dafür hast Du ja das Auto“ wird sich wohl schwer nachweisen lassen.
Gruß
Andreas

Hallo!
Wenn die Freundin auch den Kaufvertrag unterschrieben hat,
gehört der Wagen rein rechtlich ihr alleine und sie könnte ihn
verkaufen.

Hi,

das bezweifle ich, dafür hätte ich gerne einen Nachweis.

Allerdings kann, aufgrund des aufgesetzten

Schreibens, der Freund 50% des Erlöses fordern.

Nun widersprichst Du Dir. Entweder das Auto ist ihr alleiniges Eigentum, dann muß sie auch nichts an den Ex abgeben oder es gehört ihm zu 50%.

Gruß
'Tina

Hallo,

Wenn die Freundin auch den Kaufvertrag unterschrieben hat,
gehört der Wagen rein rechtlich ihr alleine und sie könnte ihn
verkaufen.

es ist durchaus möglich, einem Dritten das Eigentum an einer Sache zu verschaffen, die man selbst erworben hat. Das nennt sich dann bspw. Schenkung, Verkauf oder Vererbung. Dies gilt weiterhin unabhängig davon, ob der Kaufvertrag schriftlich oder mündlich abgeschlossen wurde.

Gruß
Christian

Wenn die Freundin auch den Kaufvertrag unterschrieben hat,
gehört der Wagen rein rechtlich ihr alleine

Der Wagen gehört genau dem, dem der Verkäufer gem. § 929 BGB das Eigentum übertragen hat. Wem er es aufgrund des Kaufvertrages nach § 433 BGB übertragen muss, hat damit nichts zu tun.

Gruß
Dea