…ich habe jemanden geholfen beim Ausfüllen dieser sogenannten „H4“ Anträge.
Bei diesen Anträgen wurde wohl Arbeitslosengeld mit Arbeitslosenhilfe verwechselt.
Arbeitslosengeld ist eine - wie wir alle wissen - Versicherungsleistung.
Arbeitslosenhilfe ist eine - wie wir alle wissen - eine unendgeldliche Transferleistung. Allimentation halt.
Im Antrag H4 steht aber nur etwas über Arbeitslosengeld.
Ein Arbeitshilfeempfänger bekommt aber kein Arbeitslosengeld. So denke ich mal.
Oder irre ich mich da wesentlich?
Gruß
Deswegen heißen die Anträge ja nicht H4-Anträge sondern Arbeitslosengeld II-Anträge.
Holger
Holger, Du bist ein Behördenrabulist. Sorry, muß aber mal gesagt werden.
Mach es Gut
Nicholas
Hallo Nick,
in den Anträgen ist von Arbeitslosengeld die Rede, da es ab dem 01.01.2005 keine Arbeitslosen- und Sozialhilfe mehr gibt. Diese wurden mit H4 in das neue Arbeitslosengeld II umgewandelt, deswegen Arbeitslosengeld.
Gruß,
Larina
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OT: Was is’n ein Behördenrabulist?
Der Begriff sagt mir ja so gar nix, klingt aber interessant genug um ihn selbst einzusetzen. Nur wüsste ich dann gerne was das eigentlich heist…
Daniel