… muss ich für das letzte Jahr 600 Euro und für dieses Jahr 1600 Euro aufgrund des enormen Wasserverbrauches nachzahlen. Laut meinem Vermieter Verbund hätte ich den Mangel umgehend melden müssen. Leider habe ich einen derartigen Defekt nicht wahrgenommen. Wenn dann muss das Problem nur sporadisch aufgetreten sein. Habe ich Chancen gut aus der Sache herauszukommen oder ist es hoffnungslos? Ich bin lediglich von 19-7Uhr morgens in meiner Wohnung. Rechtsschutz habe ich leider keinen. Vielen Dank!
im Prinzip hat Ihr Vermieter Recht, denn sie sind verpflichtet Schäden an der Mietsache zu melden.
Zwei Sachen wundern mich hier ein wenig: Haben Sie den Schaden tatsächlich nicht bemerkt? Aufgrund der enormen Nachzahlung vermute ich, dass der Wasserfluss quasi nicht mehr gestoppt wurde. Ist dem so?
Ehrlichgesagt - aber erkundigen Sie sich nochmals bei einem Experten, ich bin kein Jurist - fürchte ich, dass Sie die Kosten in dem Fall tragen müssen. Es sei denn, Sie haben Zweifel an der Richtigkeit der Angaben. Haben Sie Wasseruhren, die Ihren persönlichen Verbrauch messen. Wenn dieser korrekt ist, dann haben Sie schlechte Karten.
Vielen Dank für die Rückantwort, die Wasserzähler haben definitiv keinen Fehler.
Der Vermieter hatte aufgrund einer Messung vor einem halben Jahr einen Defekt an der Spülung festgestellt. Danach kam ein Handwerker und hat den Fehler behoben.
Leider kann ich mit Recht bestätigen, dass das Wasser nicht permanet geflossen ist.
Wenn es tatsächlich so ist, dass der Vermieter den Schaden erst bei einer Messung festgestellt hat und sie vorher nichts bemerkt haben können, dann sieht die Sache etwas anders aus, denke ich. Vorausgesetzt, Sie haben nur durchschnittlich viel Wasser verbraucht, wovon ich mal ausgehe.
Wie gesagt, ich bin kein Jurist und ich bin nicht sicher, bei wem hier die Beweislast liegt (vielleicht beim Vermieter?). Ich würde der Forderung erstmal widersprechen.
Was mich noch wundert: Wieso sollen Sie zweimal nachzahlen? NKs, also auch Wasserverbrauch müssen doch jährlich abgerechnet werden.
Versuchen Sie es beim Mieterschutzbund bzw. der Verbraucherzentrale. Diese bieten auch Beratungen an. Das kostet zwar was (ca. 15 Euro), aber die wissen dann in der Regel auch was zu tun ist.
Vielen, Vielen Dank. Die Hilfe werde ich so in Anspruch nehmen. Die 2. Nachzahlung erwartet micht erst im November 2011. Habe den Schaden anhand der Wasseruhren bereits schon hochgerechnet.
Es ist nicht anzunehmen, daß eine leicht defekte WC-Spülung Wasserkosten in solcher Höhe verursacht. Dafür müßte der Defekt schon wirklich deutlich sichtbar und hörbar sein, sprich: das Wasser müßte ständig nur so rauschen.
Das ist eher ein Rechenfehler, ein Rohrbruch - oder ein schlauer Wasserdieb, der deine Wasseruhr anzapft. Vielleicht wäscht jemand an deinem Anschluß Wäsche? Wässert den Garten? Putzt das Treppenhaus oder die Garagen? Oder hat man mit „deinem“ Wasser mal die Heizung aufgefüllt?
Was du tun solltest:
Hat der Vermieter die Wasserzähler ablesen lassen, hast du die Werte mal überprüft?
Hast du auch mal selbst nachgerechnet?
Gibt es einen Hinweis auf nasse Wände oder Decken, wo evtl. das Wasser versickert?
Lass dir die ganze Berechnung zeigen, rechne nach.
Geh damit zum Mieterverein. Da kann man sie nachprüfen lassen.
Weigere dich zunächst, den ganzen Betrag zu zahlen, bis der Sachverhalt geklärt ist.
Verlange ggf. eine Überprüfung durch einen Experten, denn Wasserschäden sind teuer für den Hauseigentümer.
Die Wasserstände prüfe ich nun seit 7 Tagen. In diesem Zeitraum habe ich keine Erhöhung feststellen können.
Laut meinem Vermieter Verein lag der Fehler an der defekten WC Spülung (Spühlkasten) wurde auch vor einem halben Jahr von einem Handwerker repariert. Der Zeitraum des Problemes liegt zwischen 2009 und Juni 2010. Ich weiß nun echt nicht, wie ich einen Mangel meinem Vermieter melden soll, wenn dieser nicht sichtbar, hörbar oder vielleicht auch nur in sporadischen Abständen auftreten soll. In meiner Wohnung bin ich eigentlich nur zum schlafen. Bin vom 8-20Uhr außer aus. Bin echt am verzweifeln.
Ich würde da erstmal gar nix zahlen.
Der Vermieter ist grundsätzlich für den gebrauchs- und vertragsgerechten Zustand der Mietsache verantwortlich.
Wenn etwas defekt ist, z.B. die WC-Spülung, muß der Vermieter das reparieren. (Außer Kleinreparaturen, wenn das im Vertrag steht).
Wenn dir durch einen Defekt an der Mietsache, den du weder verursacht noch bemerkt hast, ein Schaden entsteht, ist der Vermieter streng genommen sogar zum Schadensersatz verpflichtet. D.h. die überhöhte Wasserrechnung, die durch einen Defekt entsteht, muß er sowieso zahlen.
Das Ganze sieht doch sehr danach aus, daß sich der Vermieter irgendwie auf deine Kosten „gesundstoßen“ will.
Oder es liegt tatsächlich ein Rohrbruch oder eine undichte Leitung vor. Das muß dann aber sehr zeitnah untersucht werden. Nach einem Jahr müßte das Haus eigentlich schon durchweicht sein. Das mußt du als Mieter natürlich nicht verantworten.
Such dir lieber eine andere Wohnung… wer weiß, wie lange diese noch steht.
Sag dem Typen erst mal, daß du die Rechnung natürlich prüfen lassen willst, bevor du zahlst. Das ist dein gutes Recht. Du hast sowieso 30 Tage Zeit mit dem Zahlen. http://www.anwalt-mietrecht.de/aktuelles/fristen-bei…
Geh zum Mieterverein, die beraten auch Nicht-Mitglieder gegen eine geringe Gebühr. Dürfte unter 50 Euro liegen.
Der Vermieter-Verein ist auf der Gegenseite, er vertritt den Vermieter. Und versucht natürlich, für seinen Klienten das Beste rauszuholen. Laß dich nicht einschüchtern!
Ich würde mal den nächsen Mieterverein aufsuchen.
Wen ich das mal umrechne: 1600,-€ ( nicht vergessen, Du zahlst Frischwasser und Abwasser) entsprechen ca 320.000 Liter.
Das sind pro Tag ca 877 Liter.
Wenn du das nicht gemerkt hast, wars was Anderes.
Vergleich mal: http://www.ratgeber-geld-sparen.de/aktuelle-kommenta…