Hallo bei mir geht es um folgendes

… 2005 einem Freund eine größere Summe Geld ausgeliehen. Die wurde schriftlich vereinbart. Also die Höhe der Summe und wann das Geld (1 Jahr) zurück zu bezahlen ist. So diese Person hat sich nie wider gemeldet. Nicht einmal das sie mich angesprochen hat du ich kann es nicht in der gesetzten Frist zurück bezahlen würde auch Ratenzahlung gehen. Nichts. So diese Person hat einer anderen Person den offenen Kredit bezahlt der Höher ist als meine Forderung nach glaub nach ca 3 Jahren war das. Also hat sie Geld bloss jammert immer rum hab keins. So dann sind wider nach ca 3 Jahren hab ich gehört das die Wohnung renoviert wurde ein Kredit wurde vergrößert den noch offen ist bei dieser Person. Die Renovierung ist die se offene Forderung wo sie mir schuldet. Und jetzt hab ich gehört das diese Person eine Zweite Wohnung kaufen möchte. Das ist doch schon Betrug. Mit mir sich nie in Verbindung setzten und nicht mal andeuten das man das Geld zurück zahlen möchte. Was kann ich jetzt da unternehmen würde gerne meine Geld zurück haben weil meine Geduld und Gutmütigkeit bis zum ende hier ausgenutzt werden. Hab mir überlegt jetzt die Person nochmal persönlich zu fragen sie wird bestimmt sagen ich habe kein Geld. Sollt ich da auch was schriftlich machen? oder einen Zeugen mit nehmen? Oder was denkt ihr wie ich vorgehen sollte. Zur Not würde ich auch vors Gericht gehen.

Oder was denkt ihr wie ich vorgehen

sollte.

  1. FAQ 1129 lesen und dementsprechend neu schreiben.
  2. http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnbescheid

Jemand hat einem anderen
Du liest dir jetz erstmal die FAQ:1129 durch und dann schreibst du einen neuen Artikel!

… 2005 einem Freund eine größere Summe Geld ausgeliehen.

Wenn die Verjährung nicht nach §212 BGB erneut begonnen hat, so ist der Anspruch mit dem Ablauf des dritten Jahres nach Fälligkeit verjährt, denke ich.

Und Betrug ist etwas nur, wenn man vorsätzlich handelt. Hier also wohl nicht.