Hallo, bei uns wurde vor der Tür eine

… durchbrochene Haltelinie gezeichnet, ebenso wie eine „30“.
Diese ist leider sehr nah an den Bordstein gerutscht, so dass ich die „O“ beim Parken verdecke. Darf ich dort nun nicht mehr vor der eigenen Tür parken?

Habe ich eine Mitschuld, wenn ich die „30“ stellenweise verdecke, und sich ein Unfall ereignet? Für eine Antwort bin ich dankbar.

… durchbrochene Haltelinie gezeichnet, ebenso wie eine „30“.
Diese ist leider sehr nah an den Bordstein gerutscht, so dass
ich die „O“ beim Parken verdecke. Darf ich dort nun nicht mehr
vor der eigenen Tür parken?

Das lässt sich ohne Ortskenntnis der genauen Lage der Malereien und Schilder kaum korrekt beantworten. Guck halt mal in die StVO:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/index.html
Insbesondere in § 12, § 39 (5) und vor allem in die Anlagen 1 und 2, wo die verschiedenen Pflastermalereien erklärt sind. Für die Wartelinie und die 30 erkenne ich gerade keine Parkverbote. Evtl. gibt es aber zur Wartelinie noch eine durchgezogene Fahrstreifenbegrenzung oder Richtungspfeile, dann sähe es ganz anders aus!

Habe ich eine Mitschuld, wenn ich die „30“ stellenweise
verdecke, und sich ein Unfall ereignet?

Die aufgemalte 30 alleine hat keine eigene Rechtskraft, sondern erinnert nur an ein anderswo stehendes Blechschild (§39 (5)), das die eigentliche Rechtswirksamkeit des Tempolimits herstellt. Von daher wäre es verwunderlich, wenn ein vergesslicher Autofahrer versuchen würde, Dir eine Mitschuld *erfolgreich* unterzuschieben, zumal der Hauptgehalt der Malerei in der „3“ läge, dass da eine „0“ folgt, kann sich jeder denken. Andernfalls darf er auch gerne freiwillig mit „3 km/h“ fahren :wink:

Im übrigen: Paar Meter zum Auto zu laufen wäre auch nicht sooo fürchterlich ungesund! :wink:

hier sollten Sie die zustaendige Behoerde informieren.

Evt. Strassenbauamt.

mfg

F.Ambrasas