Hallo . Ich habe ein Anliegen . Meine Freundin ist vor ca 2008 in ein ziemlich Bauffälliges Haus eingezogen. Zum damaligen Zeitpunkt äußerte der Vermieter das daß Haus saniert werden würde in naher Zukunft .Bis heute ist leider garnichts geschehen. Nun bezieht Sie Hartz 4 und die Agentur für Arbeit war zur Wohnungsbesichtigung vor Ort. Aufgrund eines Antrages wegen Renovierungsgeld, dieser Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung , das diese Wohnung nicht mehr bewohnbar sei und sie würden eine andere Wohnung anordnen . Nun zur Gegenwart, der Vermieter hat nun nicht mehr vor das Haus zu sanieren , sondern eher abzureißen , äußert aber nur reduziert seine Vorhaben, schriftlich und mündlich wurde mehrmals versucht ihn zu erreichen um eine Stellungnahme zu erhalten, leider ohne Erfolg. Eigentlich basieren die Angaben eher aufgrund von Angaben der Nachbarn. So nun das Problem : Erstw einmal was kann sie tun um genaue Informationen vom Vermieter zu erhalten , denn er entzieht sich völlig ? Sie hat jetzt auch mehrere Wohnungen besichtigt , eine würde jetzt wahrscheinlich klappen wenn die Agentur für Arbeit die Miete und Kaution übernehmen würden , nur folgt da das zweite Problem die Kaltmiete für die Wohnung ist für das Baujahr zu hoch für zwei Personen (Freundin und Tochter) . Hier stellt sich die Sachbearbeiterin quer. Quadratmeterzahl und Zimmer Zahl , alles wurde passen aber weil das Baujahr zu alt ist , sagen sie wurden die Kosten um ca 80 € übersteigen. Leider wissen wir nicht mehr uns weiter zu helfen . Welche Anlaufstellen helfen könnten , nur wissen wir das der Tag x kommen wird , wo es heißen wird das sie die jetzige Wohnung verliert . Jetzt hat die erste Tochter meiner Freundin zum Ende des Monats auch ihre Wohnung verloren und meine Freundin muss sie wieder aufnehmen, auch hier sagt die Agentur für Arbeit , das müsse sie nicht tun !!! Habe aber selbst vor ein paar Jahren in den Medien gelesen das die Elternteile verpflichtet sind bis zum 27 Lebensjahr die Kinder wieder aufzunehmen , wenn die Verhältnisse intakt sind. Was stimmt denn nu? also nochmal kurz zu den Fakten : es wäre dann ein Haushalt mit - Freundin , Tochter 21 Jahre + Freund , Tochter 14 Jahre Jung , es geht um die folgende Wohnung die nicht genehmigt wird : 2 1/2 Zimmer , 59 qm , netto kalt 510 € . Nun hat sie am Donnerstag einen neuen Termin bei der arge , wäre um schnelle Hilfe sehr dankbar. Ich weiß es klingt kompliziert , kann aber auch sagen - das ist es auch Gruß P.s. Sie erwartet zudem ein Baby von mir
Hallo,
in welchem Bundesland wohnt ihr? Habe ich jetzt richtig verstanden, dass ihr jetzt noch zu viert seit und in eine 59qm Wohnung ziehen wollt? Wie soll das gehen? Und dann kommt noch ein Baby demnächst hinzu?
Wann soll sie ausziehen? Die Wohngeldstelle hat meistens Adressen von Vermietern oder Gesellschaften, die an Hartz4 Empfängern vermieten.
Ich war mal wegen meiner Miete beim Anwalt. Seine Aussage: Ich könnte mit meinem Kind (ich bin allein erziehend, 1 Kind) auch eine 100qm Wohnung anmieten. Nur der Preis muss stimmen. Ich würde auf jeden Fall schauen, dass ich schnellstens einen Termin beim Anwalt bekomme. In Hannover wüßte ich einen sehr guten. Aber ich weiss ja leider nicht, wo ihr her kommt.
Gruss Gabi
Sorry, dazu kann ich garnichts sagen.
Ich bin aus Österreich (vermute das geht’s um was in D.?) und vermiete lediglich Gewerberäume / Seminar- und Therapieräume, Galerieräume u.ä. im Wiener Seminarhaus http://www.metamorphosys.info - das hat mit Wohnraumvermietung und Renovierungszuschüssen gar nichts zu tun.
lg. Norbert
hallo,
kann nicht viel helfen, aber ich weiss, das 2 Pers. 60 qm von der Arge zusteht, mit Baby 15qm mehr. Wieviel die Arge an Miete zahlt ist sehr verschieden, evtl.müßt ihr zuzahlen.
Kinder bis zum 25 Geb. sollen Zuhause wohnen, es sei denn die Verhältnisse sind nicht ok,oder die Kinder können die Miete alleine tragen.
Mehr weiss ich leider nicht, hoffe es kommen von anderen bessere Antworten…
viel glück
lisa
Hallo…
Da habt ihr aber wirklich in die vollen gegriffen.
Also,ich weiß das man für sein Kind bis 25Jahre aufkommen muss,also auch unterbringen.Die Größe und nettokaltmiete hängt von der jeweiligen Kommune ab.Hier in korschenbroich ist es zumindest so das man als Alleinerziehende mit einem Kind ab 10jahren eine 3Zimmer Wohnung beziehen darf,da das Kind Anrecht auf ein eigenes Zimmer hat.Wenn sie die Wohnung unbedingt möchte,kann sie soviel ich weiß den differenzbetrag selber übernehmen.Bei der Berechnung des Satzes werden alle Einnahmen von denjenigen die mit einziehen angerechnet.
Leider weiß ich auch nicht mehr.
Manchmal hilft die Diakonie oder Caritas bei solchen fragen weiter…
Liebe grüße und alles gute!
Sie kann den Vermieter mit nichts zwingen, es sei denn sie hat einen gültigen Mietvertrag. Dann kann sie ihn mit Kürzung der Miete, wegen Mängel, schon zwingen.
Sie kann auf die Wohnung bestehen, müßte aber die Differenz selbst zahlen oder Sie klagt beim Sozialgericht die Kostenübernahme ein. Das sehe ich als das Sicherste an.
Wenn es Wohnungsmäßig wegen Mängel nicht mehr geht, einfach sich beim Bürgermeister beschweren und mit der Veröffentlichung drohen.
Die Eltern sind nicht dazu verpflichtet! Warum auch, wenn die wirtschaftliche Selbständigkeit erreicht wurde und zwar zu dem Zeitpunkt als Sie auszog oder die Lehre beendet hat.
Tschüß
Tur mir Leid, aber eines verstehe ich nun nicht. Wer wohnt denn nun alles in der Wohnung? Wohnen Sie auch dort? Hast einer der Bewohnern auch Bezüge aus einem normalen Arbeitsverhältnis?
510 Euro für eine Kaltwohnung mit 2 1/2 Zimmern ist auch nicht garade wenig. Sind da die normalen NK mit enthalten? Auch kenne ich mich mit Harz4 und den Bedingungen, was die als Wohnungsgeld zahlen, nicht so gut aus. Aber ich kann mir nicht denken, dass die eine Wohnung finanzieren, in der auch noch der Freund wohnt und dann noch irgendwann das gemeinsame Kind. Die Freundin bekommt nicht nur Harz4, sie bekommt auch Wohnungsgeld und Kindergeld. Ich denke, das ist schon eine ganze Menge Geld, dafür, dass man nicht arbeiten muss, um dieses zu verdienen.
Herta Bassauer
Da kann ich leider auch nicht helfen,
tut mir leid
Hallo,
zuerst einmal muss die ältere Tochter nicht aufgenommen werden wenn sie bereits ausgezogen war. Bis 25 Jahre sollen junge Erwachsene zu hause wohnen bleiben, wenn sie keine Arbeit , Ausbildung oder sonstiges haben. So war es mal vorgesehen.
Nun zur Wohnung. Das Amt hat besichtigt und für unbewohnbar befunden. Also soll das Amt für eine neue, passende Wohnung sorgen. Oder du weist nach dass es für sie keine der Arge entsprechenden Wohnungen in eurer Umgebung gibt. Es liegt einzig und allein an der Flexibilität des 'Sachbearbeiters. Nun gibt es aber 2 verschiedene Sachbearbeiter, Leistung und Arbeit. Sprich mit dem von der Arbeit, die sind meistens in der Lage auch was mitzureden. Ansonsten erkundige dich bei einem Anwalt. Geh zum Gericht und verlange einen Beratunsschein. Kostet dann beim Ra nbochmal 10,-€.
Gruß
OH je - also ich versuche, mich schnell durchzulesen!
Der Jetzt-Vermieter sagt nichts, da er sonst „verdonnert“ werden könnte, den Umzug zu zahlen!
Wenn das mit dem Renovierungsgeld nicht klappt, kann man nichts machen - in diesem speziellen Fall.
Also der Abbruch wird dann wohl vollzogen - aber siehe oben - er will „entmieten“, indem er gar nichts tut!
m.E. wäre es falsch, jetzt einfach umzuziehen, bevor die finanziellen Dinge mit dem Nochvermieter geregelt sind. Seit ihr erst mal draussen, bekommt ihr : NICHTS!
Baujahr: mir ist nichts bekannt, dass man eine Wohnung nicht bekommt, weil eine Wohnung zu alt ist.
Also solch einschneidende Dinge in den Immobilienmarkt kenne ich nicht von seiten der ARGE.
Die erste Tochter muss sie nicht - zumal nicht mit Freund, da beide eine eigene Lebensgemeinschaft (Haushalt) haben, nicht aufnehmen.
Egal, wie gut sich die beiden verstehen! Du siehst die Methode dahinter - die reden Frechheiten, damit ihr Bange bekommt und die ARGE Geld einsparen kann!
Macht es zusätzlich einfacher: Tochter und Freund sind mit Mama im Clinch! Basta! Und zustätzlich zum eigenen Haushalt!
Wenn ihr jetzt ein Baby bekommt: wie alt ist Tochter 2 - 14? Da kann man das Baby nicht mit reinstopfen ins Zimmer. Im Notfall erst mal ins Schlafzimmer. Das heißt aber, dass die Wohnung 3 komplette Zimmer haben muss. Und von den Quadratmetern dann bei der Grenze 70 m², soweit ich weiß.
Für 2,5 Zimmer 510 Euro ist schon nicht billig! Denk mal das waren mal 1000 Mark!
Ich hätte gesagt, so 380 - max. 420 Euro. Wo ist die Wohnung denn? Gro´stadt - Stadtmitte? Dann wäre das zu rechtfertigen.
Also - ich würde sagen: auf Neustart-knopf drücken!
Der jetzige Vermieter kann sie nicht einfach rausschmeissen. Manchmal werden Vermieter auch verdonnert, bei der Wohnungssuche behilflich zu sein!!!
Und dann in Ruhe suchen. Und dann den Jetzt-Vermieter verblüffen: er zahlt den Umzug!
Wenn es für ihn blöde läuft, muss er sogar für ein Jahr lang die Mietdifferenz begleichen!
Abklären:_ Mieterschutzbund!
Oder im Internet entsprechende Foren suchen und das Problem dort posten.
Am Donnerstag jedenfalls Neustart-button!
Hört doch auch mal, was die Dame vom Amt so sagt! Die kann nicht nur Nein sagen… von ihr müssen auch konspruktive Vorschläge kommen!
Ganz viel Glück, Euch beiden -Und denkt dran, Bebyausstattung und Bettchen zu beantrgen!
Viele Grüße
zaubermaus
Sorry,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Hallo,
sorry, da kann ich leider auch nicht weiterhelfen, des übersteigtmeine Erfahrungen. Am besten wäre an einem Experten zu wenden, oder gleich einen Anwalt einschalten, bei Hartz4 kann man beim Gericht einen Berechtigungsschein anfordern für einen Anwalt.
Liebe Grüße
E. Aigner
Zunächst würde ich im Jugendamt nachfragen, ob sie die Tochter wieder aufnehmen muß.
Es gibt in fast jedem Ort Einrichtungen, die Kostenfrei weiterhelfen. Info bekommt man über die Adresse dieser Einrichtungen, in der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung. Wenn der Vermieter sich nicht meldet, würde ich dem Kreisboten (Regionalzeitung) einen Tipp geben, denn sein verhalten gehört publik gemacht!!! So geht man nicht mit Mietern um, und schon garnicht mit einer Alleinerziehenden Mutter!!! gegen eine kleine Gebühr bekommt man auch einen Beratungstermin bei einem Anwalt. Ich wünsche Dir viel Erfolg.
Hallo Kai!Es tut mir leid aber da kann ich nichts zu sagen!Ich hoffe das du bei anderen Leuten mehr Glück mit einer Antwort hast!LG Veronika
vielleicht kann Ihnen eine Schuldnerberatung weiterhelfen?
Hallo . Ich habe ein Anliegen . Meine Freundin ist vor ca 2008
in ein ziemlich Bauffälliges Haus eingezogen. Zum damaligen
Zeitpunkt äußerte der Vermieter das daß Haus saniert werden
würde in naher Zukunft .Bis heute ist leider garnichts
geschehen. Nun bezieht Sie Hartz 4 und die Agentur für Arbeit
war zur Wohnungsbesichtigung vor Ort. Aufgrund eines Antrages
wegen Renovierungsgeld, dieser Antrag wurde abgelehnt mit der
Begründung , das diese Wohnung nicht mehr bewohnbar sei und
sie würden eine andere Wohnung anordnen . Nun zur Gegenwart,
der Vermieter hat nun nicht mehr vor das Haus zu sanieren ,
sondern eher abzureißen , äußert aber nur reduziert seine
Vorhaben, schriftlich und mündlich wurde mehrmals versucht ihn
zu erreichen um eine Stellungnahme zu erhalten, leider ohne
Erfolg. Eigentlich basieren die Angaben eher aufgrund von
Angaben der Nachbarn. So nun das Problem : Erstw einmal was
kann sie tun um genaue Informationen vom Vermieter zu erhalten
, denn er entzieht sich völlig ? Sie hat jetzt auch mehrere
Wohnungen besichtigt , eine würde jetzt wahrscheinlich klappen
wenn die Agentur für Arbeit die Miete und Kaution übernehmen
würden , nur folgt da das zweite Problem die Kaltmiete für die
Wohnung ist für das Baujahr zu hoch für zwei Personen
(Freundin und Tochter) . Hier stellt sich die Sachbearbeiterin
quer. Quadratmeterzahl und Zimmer Zahl , alles wurde passen
aber weil das Baujahr zu alt ist , sagen sie wurden die Kosten
um ca 80 € übersteigen. Leider wissen wir nicht mehr uns
weiter zu helfen . Welche Anlaufstellen helfen könnten , nur
wissen wir das der Tag x kommen wird , wo es heißen wird das
sie die jetzige Wohnung verliert . Jetzt hat die erste Tochter
meiner Freundin zum Ende des Monats auch ihre Wohnung verloren
und meine Freundin muss sie wieder aufnehmen, auch hier sagt
die Agentur für Arbeit , das müsse sie nicht tun !!! Habe
aber selbst vor ein paar Jahren in den Medien gelesen das die
Elternteile verpflichtet sind bis zum 27 Lebensjahr die Kinder
wieder aufzunehmen , wenn die Verhältnisse intakt sind. Was
stimmt denn nu? also nochmal kurz zu den Fakten : es wäre dann
ein Haushalt mit - Freundin , Tochter 21 Jahre + Freund ,
Tochter 14 Jahre Jung , es geht um die folgende Wohnung die
nicht genehmigt wird : 2 1/2 Zimmer , 59 qm , netto kalt 510 €
. Nun hat sie am Donnerstag einen neuen Termin bei der arge ,
wäre um schnelle Hilfe sehr dankbar. Ich weiß es klingt
kompliziert , kann aber auch sagen - das ist es auchGruß
P.s. Sie erwartet zudem ein Baby von mir