meine Frage.Ich habe einen Onlineshop mit Dessous.
Jetzt möchte ich Kundinnen animieren selbst Dessous Beraterin zu werden.
Gehe ich damit eine Art Beschäftigungsverhältniss ein?
das möchte ich eigentlich nicht,Ziel ist das diese Kundinnen bei mir zu EK-Preisen einkaufen und dann an Ihre Bekannten weiter verkaufen, zwar schon als …Vertreterin aber eben nicht fest angestellt.
Also kann ich das machen oder wie müsste ich es Formulieren?
eine gute Idee, das läuft mit Sicherheit, wenn man nur an die vielen Dessous und Kerzenparties denkt.
Sie müssen sich zuvor aber darüber klar werden, was Sie mit der Ware tun möchten… d.h. soll die Verkäuferin die Ware zuvor erwerben oder wollen Sie die Ware zur Verfügung stellen, auf die Gefahr hin, dass die Eine oder Andere mit der Ware durchbrennt oder beschädigte Ware zurückgibt.
Je nachdem kommt dann die eine oder andere vertragliche Vereinbarung zum Tragen, denkbar wären gewerbliche Konstruktionen z.B. als Händler, Handelsvertreter oder Kommissionär.