Hallo brauche mal hilfe

ich weis einfach nicht weiter das job center garbsen hat uns am 16.11.2009 mitgeteielt das unsere jetzige wohnung unangemssen groß und zu teuer ist.darauf hin haben wir uns nach etwas preisgünstigers umgeschaut und auch etwas gefunden das mietobjekt steht in neustadt 31535 .
und das problem mit dem job center in garbsen,wir haben 3 mal einen antrag für die mietkaution die in höhe von 1600€ gestellt und in allen drei schreiben haben sie den umzug nicht zugestimmt.
was ich nicht ganz nach voll ziehen kann.
im ersten schreiben hieß es laut job center das die miete mit 83 € zu hoch sei darauf hin haben wir unseren vermieter angesproche der hat ein schreiben aufgesetzt wo er mitegteilt das die kalte miete vonn 500€ auf 400 € herunter gesetzt hat was dem amt wieder zu hoch war .da sie mit der zweite ablehnung kammen das die gesamt miete nun 21€ zu hoch ist darauf hin haben wir wieder unseren vermieter angerufen der hat wieder ein schreiben aufgesetzt wo er nun die nebenkosten von 100 € auf 75 € runtergsetzt.
nun haben wir gedacht das es jetzt klappt wieder nix dann kam wieder ein ablehnung des umzuges mit der begründung des job centers garbsen.
es ist somit zu erwarten das die höhern betriebskosten vom vermieter über die betriebskostenabrechnung gefordert werde.

umzug und mietkaution werden nach§22 abs.3sgb ii nicht gewährt

zu unsere jetzige miete zzg.nebenkosetn beträgt 700€
die miete zzg. nebenkosten für das mietobjekt in neustadt beträgt 400€ plus 75€ nebenkosten

ich bitte um schnelle hilfe

mit freundlichen dank
mariska schlüter

Hallo,
das heißt es dreht sich um dasselbe Jobcenter?
(alte Wohnung/neue Wohnung)

Wurdet ihr in dem schreiben (unangemessen groß und teuer) zum Umzug aufgefordert?
Wurde euch die Mietobergrenze mitgeteilt nach der ihr euch zu richten habt?

Sollte zum Umzug aufgefordert worden sein dann sind auch die Kosten die damit verbunden sind von der ARGE zu tragen.

Auf keinen Fall sollte eine Wohnung bezogen werden ohne vorherige Bewilligung der ARGE.
Sonst wird der Anspruch auf Kautions und Umzugskostenübernahme kaum durchzusetzen sein.

Ohne die Begründung der Ablehnung der ARGE kann ich nicht mehr dazu sagen.

LG, Keep

Hallo erst mal danke für die antwort

also in dem schreiben vom 16.09.2009 wurden wir aufgefordert uns bis zum 19.05.2010 zu behümen um eine kostengünstigere wohnung zu suchen da wir in dem bezirg wo wir jetzt wohnen keine gleichbare wohnung gefunden die die höhe von 517€ zzgl.nebenkosten gefunden haben.
haben wir unsere suche weiter ausgebreitet und ein mietobjekt in einen statdtteil gefunden wo die mietkosten 475€zzgl nebenkosten hoch sind.
und das vestehen wir nicht unser neuer vermieter hat drei mal ein schreiben aufgesetzt gehabt und alle drei wurden vom amt abgehlent

die letzte ablehnung kamm heute mit der begründung
"gegenüber dem ursprünglichen mietangebot für dieselbe wohnung wurden ledeglich die betriebskosten verringert,nicht aber die grundmiete.
es ist somit zu erwarten,dass die höheren
betriebskosten vom vermieter über die betriebskostenabrechnung gefordert werden.

zahlt der mieter nach dem mietvertrag auf betriebskosten monatliche vorauszahlungen,so dürfen diese nur in angemessener höhe vereinbart werden,
der vermieter darf jedoch den mieter über die höhe der nebenkosten nicht arglistig täuschen."das ist das was uns das job center geschrieben hat.
wir wollen doch nur das sie die mietkaution uns als dahlen geben.
aber nein in allen drei schreiben lehen sie die mietkaution und den umzug ab was ich absolut nicht verstehen kann.wie kann man da jetzt noch vorgehn weil dieser vermieter ist der einzige der uns das mietobjekt geben möchte

ich weis einfach nicht weiter das job center garbsen

hat uns

am 16.11.2009 mitgeteielt das unsere jetzige wohnung
unangemssen groß und zu teuer ist.darauf hin haben wir

uns

nach etwas preisgünstigers umgeschaut und auch etwas

gefunden

das mietobjekt steht in neustadt 31535 .
und das problem mit dem job center in garbsen,wir

haben 3 mal

einen antrag für die mietkaution die in höhe von 1600€
gestellt und in allen drei schreiben haben sie den

umzug

nicht zugestimmt.
was ich nicht ganz nach voll ziehen kann.
im ersten schreiben hieß es laut job center das die

miete mit

83 € zu hoch sei darauf hin haben wir unseren

vermieter

angesproche der hat ein schreiben aufgesetzt wo er

mitegteilt

das die kalte miete vonn 500€ auf 400 € herunter

gesetzt hat

was dem amt wieder zu hoch war .da sie mit der zweite
ablehnung kammen das die gesamt miete nun 21€ zu hoch

ist

darauf hin haben wir wieder unseren vermieter

angerufen der

hat wieder ein schreiben aufgesetzt wo er nun die

nebenkosten

von 100 € auf 75 € runtergsetzt.
nun haben wir gedacht das es jetzt klappt wieder nix

dann kam

wieder ein ablehnung des umzuges mit der begründung

des job

centers garbsen.
es ist somit zu erwarten das die höhern betriebskosten

vom

vermieter über die betriebskostenabrechnung gefordert

werde.

umzug und mietkaution werden nach§22 abs.3sgb ii nicht

gewährt

zu unsere jetzige miete zzg.nebenkosetn beträgt 700€
die miete zzg. nebenkosten für das mietobjekt in

neustadt

beträgt 400€ plus 75€ nebenkosten

ich bitte um schnelle hilfe

mit freundlichen dank
mariska schlüter

Hallo wen die Arge euch schon mal eine kaution genemigt
hat dann macht sie das nicht nochmal mann kann nur
einmal die kaution beantragen und wenn die wohnung 200
euro trüber geht dann müst ihr das von eurer tasche
bezahlen weil die arge hat ihre tabelle wieviel einer
oder meherere persohnen zustenen darf

es ist ja so es ist das erst mal das uns das job center uns auffordert eine preisgünstigere wohnung zu suchen was wir auch getahn haben.
hier bei uns in hannover garbsen
stehen uns bei 3 personen
75 qm zu und die miete zzgl.nebenkosten sind 517€
in neustadt am rbge.
steht eienr 3 köpfigen famiele 75 qm und die miete zzgl 479€
unsere jetztige wohung ist dem amt nur zu groß und zu teuer weil meine tochter ausgezogen ist
und die wohnung in der wir jetzt wohnen würde von meinem jetzigen freund vor 1 1/2 jahren schon angemietet die qm dieser wohnung beträgt 92 qm und kalt miete 550 € und 150 € nebenkosten sind zusammen 700€ warm .
die miete aber in neustadt beträgt 400€ plus 75 € nebenkosten das sind zusammen 475€ und die qm beträgt 70 qm da frag ich mich was daran nicht genehmigt werden soll denn das job center hat uns ja aufgefordert uns eine preisgünstigere wohnung zu beschaffen.

Hallo,
dann scheint das Problem darin zu liegen das die 475 Euro noch zu teuer sind.

Grundsätzlich werden die kalten Nebenkosten + Grundmiete in einer von der Behörde vorgegebenen höhe als angemessen anerkannt.

Hat das Jobcenter euch die max. Miete mitgeteilt?
Wenn die Miete der Wohnung darüber liegt dann habt ihr ohne Sonderbedarf weil im Rollstuhl zum Beispiel keine Chance die Wohnung oder Umzugsrelevante Kosten wie die Kaution bewilligt zu bekommen.

Was ich immer empfehle ist aufzuschreiben um welche Wohnungen ihr euch bemüht habt. Zeitungsannonce aufheben und schriftlich festhalten welche der in Frage kommenden Wohnungen besichtigt wurde, wie der Ausgang der Besichtigung war bzw. ob ihr als Mieter angenommen wurdet oder eben nicht wenn möglich mit begründung. Besichtigungsdatum, Uhrzeit und Ansprechpartner - ALLES schriftlich festhalten.
Denn wenn ihr euch um eine angemessene Wohnung bemüht, aber keine findet kann unter Umständen auch länger als 6 MOnate die „unangemessene“ Miete übernommen werden.

Gruß, Keep

es ist ja so es ist das erst mal das uns das job

center uns

auffordert eine preisgünstigere wohnung zu suchen was

wir

auch getahn haben.
hier bei uns in hannover garbsen
stehen uns bei 3 personen
75 qm zu und die miete zzgl.nebenkosten sind 517€
in neustadt am rbge.
steht eienr 3 köpfigen famiele 75 qm und die miete

zzgl 479€

unsere jetztige wohung ist dem amt nur zu groß und zu

teuer

weil meine tochter ausgezogen ist
und die wohnung in der wir jetzt wohnen würde von

meinem

jetzigen freund vor 1 1/2 jahren schon angemietet die

qm

dieser wohnung beträgt 92 qm und kalt miete 550 € und

150 €

nebenkosten sind zusammen 700€ warm .
die miete aber in neustadt beträgt 400€ plus 75 €

nebenkosten

das sind zusammen 475€ und die qm beträgt 70 qm da

frag ich

mich was daran nicht genehmigt werden soll denn das

job center

hat uns ja aufgefordert uns eine preisgünstigere

wohnung zu

beschaffen.

so ich denke das es an den Qm liegt oder ich würde mal
bei meiner Alsachbearbeiterin einen termin machen und
mich mal ganz genau erkundigen wo ran es liegt

also in der jetzigen wohnung in der wir noch wohnen hat ein qm von 92 qm und die kalt miete beträgt 550€ plus 150€ nebenkosten und hier in garbsen sind die qm vom amt so vorgeschrieben für 3 personen bis zu 75qm und die miete darf nicht mehr als 517€ zzgl.nebenkosten hoch sein

und in neustadt jhat die wohnung die wir uns angeschaut haben 70 qm und kaltemiete beträgt 400 € nebenkosten 75€
macht zusammen 475€
in angemessene wohung in neustadt laut dem amt darf höchstens 479€ zzgl nebenkosten hoch sein

Hallo Mariska,
Am Amtsgericht kann man zu einen Rechtspfleger gehen, schildere deine Angelegenheit und lass dir einen Zettel geben für ein kostenloses (oder 10-20 Euro) Gespräch bei einem Rechtsanwalt, der die Rechtslage in eurer Stadt kennt und auch hilft.

hallo

erfahrungen mit alg II habe ich nicht

ich hätte dem jobcenter mitgeteilt das die mehrkosten von 21 euro von mir getragen werden.

desweiterem bescheid wiedersprochen ung klage bei sozialgericht erhoben

grus gasa