Hallo da draußend.es wurde ein tauschgeschäft

… durchgeführt ,es wurde ein Sofa gegen Schrank getauscht vor zwei jahren .Es wurde nichts schrifflisches festgehalten.Jetzt nach zwei Jahren möchte diese Person den Schrank wieder zurück und der ist leider schon verkauft.Die person droht jetzt mit dem Anwalt.
Was kann passieren,darf sie das??

Hallo!

Klar darf sie mit Anwalt drohen,wer sollte es ihr verbieten ?
Nur ob sie auch etwas erreicht,ist doch sehr sehr fraglich.

Woraus sollte sich die Rückgabeforderung begründen ? War es eine Ausleihe auf Zeit ? Dann gäbe es ja auch eine Absprache,wann man es zurückgeben muss.

War es ein Tausch,Ware gegen Ware,dann ist das wie ein Kaufvertrag.
Leistung gegen Gegenleistung,hier nicht Geld gegen Ware,sondern Ware gegen Ware.
Da gibts keine Rückabwicklung,schon gar nicht nach 2 Jahren.

mfG
duck313