… Frage loswerden darf.
Ich habe all die Jahre treu GEZ gezahlt. Nun Trennung vom Lebensgefährten, Haus verkauft und in eine eigene kleine Wohnung gezogen. Meine kleine Erwerbsunfähigkeitsrente reicht kaum zum Leben. Habe daher einen Befreiungsantrag bei der GEZ gestellt und denen meine Einkommenssituation offen gelegt. Diese ist mit Hartz IV durchaus gleich zu setzen. Ich will und kann aber nicht zu den Ämtern und Grundsicherung beantragen (aus gesundheitlichen Gründen), denn es würde gerade noch so viel sein, dass ich nichts bekommen würde.
Ich hatte mal gelesen, dass auch bei vergleichbarem Einkommen wie Hartz IV man befreit werden kann.
Nun bekam ich die Antwort. Da ich kein Hartz IV empfange bzw. Grundsicherung zur Rente könne ich auch nicht befreit werden. Ist das rechtens? Ich habe netto 972 Euro plus ein halbes Kindergeld und ein Kind, welches zur Hälfte bei mir wohnt (wöchentlicher Wechsel). Die Miete für unsere kleine 54qm - Wohnung beträgt 500 Euro!!! (Es gibt hier keine preiswerteren Wohnungen). Das kann doch nicht im Sinne des Staates sein, dass ich statt Essen für mich und mein Kind lieber GEZ-Gebühren zahlen soll.
Vielen Dank für Ihre Antwort
und herzliche Grüße vom armen Teufel