Hallo, der Ehemann einer Nachbarin ist heute im Alter von 60 Jahren verstorben. Hat Sie einen Anspruch auf Witwenrente?

Er war vom 15. bis zum 50. Lebenjahr über die Knappschaft rentenversichert (Bergbau).
Mit 50 hat er sich selbständig gemacht. Mir ist nicht bekannt, ob er während der Selbständigkeit freiwillige Beiträge zur RV entrichtet hat.
Hat seine Witwe jetzt Anspruch auf Witwenrente?

Danke für die Mühe

Peter

Ja.
denn aus der Zeit als Bergmann (pflichtversichert) wird er sicherlich eine Rente zu erwarten haben oder sie bereits bezogen haben.
Die Selbstständigkeit hat damit nichts zu tun. Einmal erworbene Rentenansprüche gehen nicht verloren.

Einfach an die zuständige Rentenversicherung des Mannes wenden.

MfG
duck313

Servus,

sie hat einen Anspruch, der sich aber in der Größenordnung eines Trinkgeldes bewegen wird.

Schöne Grüße

MM

Warum? Andere Bergleute gehen doch komplett mit 50 in Rente (ohne Selbstständigkeit). Da er (vermutlich) etwa 35 Jahre voll hatte, hätte ich jetzt in etwa die Größenordnung eines halben Eckrentners erwartet (für ihn).

Hallo,

da der Verstorbene mindestens 5 Beitragsjahre hat, besteht Anspruch auf eine Witwenrente. Wenn die Ehe erst nach dem 1.1.2002 geschlossen wurde, können Ausnahmen greifen.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/07a_renten_an_hinterbliebene/00_witwer_und_witwenrente.html

Wenn die Witwe höhere eigene Einnahmen hat (z.B. Altersrente, Gehalt), wird die Witwenrente gekürzt (ggf. auch auf 0). Die ersten 3 Monate wird die Witwenrente ungekürzt gezahlt.

Gruß
RHW

Servus,

und

  • 0,55 kann eigentlich nur als eine Art Trinkgeld bezeichnet werden. Wenn davon erstmal die Miete bezahlt ist, bleibt zum Leben kein sichtbarer Betrag.

Schöne Grüße

MM