Er war vom 15. bis zum 50. Lebenjahr über die Knappschaft rentenversichert (Bergbau).
Mit 50 hat er sich selbständig gemacht. Mir ist nicht bekannt, ob er während der Selbständigkeit freiwillige Beiträge zur RV entrichtet hat.
Hat seine Witwe jetzt Anspruch auf Witwenrente?
Danke für die Mühe
Peter