Er war vom 15. bis zum 50. Lebenjahr über die Knappschaft rentenversichert (Bergbau).
Mit 50 hat er sich selbständig gemacht. Mir ist nicht bekannt, ob er während der Selbständigkeit freiwillige Beiträge zur RV entrichtet hat.
Hat seine Witwe jetzt Anspruch auf Witwenrente?
Ja.
denn aus der Zeit als Bergmann (pflichtversichert) wird er sicherlich eine Rente zu erwarten haben oder sie bereits bezogen haben.
Die Selbstständigkeit hat damit nichts zu tun. Einmal erworbene Rentenansprüche gehen nicht verloren.
Einfach an die zuständige Rentenversicherung des Mannes wenden.
Warum? Andere Bergleute gehen doch komplett mit 50 in Rente (ohne Selbstständigkeit). Da er (vermutlich) etwa 35 Jahre voll hatte, hätte ich jetzt in etwa die Größenordnung eines halben Eckrentners erwartet (für ihn).
da der Verstorbene mindestens 5 Beitragsjahre hat, besteht Anspruch auf eine Witwenrente. Wenn die Ehe erst nach dem 1.1.2002 geschlossen wurde, können Ausnahmen greifen.
Wenn die Witwe höhere eigene Einnahmen hat (z.B. Altersrente, Gehalt), wird die Witwenrente gekürzt (ggf. auch auf 0). Die ersten 3 Monate wird die Witwenrente ungekürzt gezahlt.