… Mehrparteienhauses hat nachträglich einen Türschließer an der Haustüre montiert, der diese nur noch in einem 90Grad Winkel öffnen lässt. Dadurch wird der direkte Zugang zur Kellertreppe in etwa halbiert. Problematisch ist nun, dass wir z.B. ein Fahrrad kaum noch aus dem Keller herausbringen können. Ist das rechtlich zulässig, wenn die Mietsache im Nachhinein derart verändert wird?
Hallo, ja, das ist zulässig. Im Grunde hat der Eigentümer Ihnen etwas Gutes angetan: der Türschließer dient der Sicherheit, schützt also durch höhere Einbruchssicherheit u.U. Leib, Leben und Eigentum und dies wird juristisch höher eingeschätzt, als die (zugegeben) nervige Rumrangiererei mit den Fahrrädern. Noch etwas: eine geschlossene Eingangstür hilft in den Wintermonaten, Heizkosten zu sparen, da das Treppenhaus nicht so schnell auskühlt.-
Sehen Sie es mal von dieser Seite- Alles Gure- Achim