folgende Situation dass Haus wurde verkauft. Der Übergabetermin hat zwar noch nicht statt gefunden soll aber bald soweit sein. Nun kündigten die neuen Eigentümer bereist eine Erhöhung der Miete an. derzeitige Miete 340 Euro warm für ca. 80 qm, was sehr, sehr günstig ist. Die neuen Eigentümer wollen nun die Miete natürlich hochsetzen auf den gänigen Mietpreisspiegel. Also 350 Euro kalt plus 150 Euro Nebenkosten, also 500 Euro warm. Dürfen die Neuen so einen Sprung machen und wenn ja, ab wann sind die Mieter verpflichtet die neue Miete zu zahlen und haben diese bei solch einer Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht? Wäre super, wenn mir hier Jemand weiterhelfen könnte! LG D.H.
zZt noch 20% in 3 Jahren. Die Mietrechtsänderung die für 4.13 oder 5.13 in den Startlöchern steht, reduziert das dann wohl auf 15%.
vnA
Hallo,
die neuen Vermieter sind erst Eigentümer, wenn diese im Grundbuch eingetragen worden sind; vorherige Mieterhöhungsverlangen sind daher nicht wirksam, zudem muss die Mieterhöhung in schriftlicher Form und begründet sein.
ay
Hallo,
die neuen Vermieter sind erst Eigentümer, wenn diese im
Grundbuch eingetragen worden sind; vorherige
Mieterhöhungsverlangen sind daher nicht wirksam, zudem muss
die Mieterhöhung in schriftlicher Form und begründet sein.
Morgen,
Dennoch kann der neue Eigentümer die Miete noch vor Grundbucheintragung erhöhen, dazu bedarf es nur eine Vollmacht des Verkäufers.
schönes Wochenende
Hallo kwambiri,
allgemein gesagt, ist nicht in jedem Fall eine Mieterhöhung durch den Mietspiegel gerechtfertigt.
Unter folgendem Link kannst du alle rechtlichen Grundlagen zur Mieterhöhung in Bezug auf Mietspiegel nachlesen:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/mieterhoehung-tipps…
Viele Grüße,
dein Team von anwalt.de