Hallo, ein gewählter Vorstand eines

… Vereines hat ein Problem. Die Satzung regelt keine Aufgabenverteilung der Vorstände. Nur die Vertretung ist geregelt. Jeweils 2 Vorstände vertreten den Verein.
Der 1. Vorsitzende ist der Meinung ein Alleinvertretungsrecht in allen Angelegenheiten zu haben, da die Mitgliederversammlung das vor langer Zeit so festgelegt hat.
Stimmt das? Kann die Mitgliederversammlung eine Aufgabenverteilung der Vorstände festlegen ohne entsprechenden Eintrag in der Satzung?? Eine Geschäftsordnung oä ist nicht vorhanden.

Danke für die Antworten

Hallo,

hinsichtlich der Vertretung im Rechtsverkehr ist nur das relevabt was im Register eingetragen ist. wenn dort steht, dass je zwei gemeinsam vertreten dann ist das so bindend. Ein Beschluss der Mitgliederversammlung hebelt dies nur aus wenn diese besonere Vertretung als Satzungsänderung angemeldet wird und eingetragen ist.

Hinsichtlich einer Geschäftsführung im Innenverhältnis können Beschlüsse der MV (oder die Satzung) durchaus ein anderes bestimmen.

ml.

Vielen Dank für die Antwort,

ich hätte da noch eine Folge-Frage.

Was genau ist die Geschäftsführung im Innenverhältniss?? Zählt das Ein- bzw Ausstellen von Personal zum Innen- oder Aussenverhältniss?? Was ist bei Entlassungen von Personal? Ist denn alles was Personal angeht Innenverhältniss?? Oder beschränkt sich das auf Weisungsbefugnis?

Bei einem Mietvertrag - der Verein ist beispielsweise der Vermieter - müsste das ein Aussenverhältnis sein. Soweit verstehe ich das.

Danke für die Antworten!!