… verglast. Nun, da der Winter langsam wirkt, haben wir das Problem, dass es Feucht wird in diesem Kämmerchen. Grund: Die Balkonveranda wurde nicht weiter gedämmt, sondern lediglich gestrichen. Somit zieht die Kälte rein und die Aussenwand bildet durch den Temperaturunterschied Kondenswasser. Nun geht es darum, dass der Handwerker ja eigentlich hätte wissen müssen, dass sowas passieren wird, tut aber überrascht. Meine Frage ist nun, haben wir Möglichkeiten da die Sache erst 6 Monate jung ist, Nachbesserungen zu fordern, weil diese ja eigentlich hätten erledigt werden müssen. Man kauft ja kein Auto ohne Räder und wundert sich warum es nicht fährt. Besten Dank im voraus.
Hallo TheNU666
Meine
Frage ist nun, haben wir Möglichkeiten da die Sache erst 6
Monate jung ist, Nachbesserungen zu fordern, weil diese ja
eigentlich hätten erledigt werden müssen. Man kauft ja kein
Auto ohne Räder und wundert sich warum es nicht fährt.
Sorry, ich bin kein Rechtsexperte. Da kann ich Dir leider keinen qualifizierten Rat geben.
Barbara
Zu diesen rechtlichen Fragen kann ich Ihnen keine Auskunkt geben. Wenn Sie den Balkon jetzt als Innenraum nutzen, müssen Sie ihn auch mit einem eigenen Heizkörper beheizen, damit die Wände entsprechend warm sind und die Raumluftfeuchte nicht an ihnen kondensiert. Wenn ich z.B. mein Schlafzimmer nicht beheize und feuchtigkeitshaltige warme Raumluft aus der restlichen Wohnung zieht in das Zimmer rein, habe ich auch sehr schnell Wasser an den Fenstern und Schimmel an den kältesten Wänden. Dafür bin allein ich selbst verantwortlich.
Wenn der Balkon als Wohnraum genutzt wird, muss er auch wie ein Wohnraum ausgestattet sein. Wurde die Verglasung lediglich als Windschutz vorgesehen, sollten Sie den Balkon weiterhin wie einen Außenbereich betrachten, d.h. Balkontür geschlossen halten, damit keine feuchte Luft nach draußen gelangt und wenn gelüftet wird und die Balkontür offen steht, auch die Verandafenster öffnen, damit die Feuchtigkeit nach draußen weggelüftet wird.
Meines Erachtens ist dies hier ein Nutzerproblem und hat nichts mit einer handwerklichen Fehlleistung zu tun.
Schimmelfreie Grüße
JM
Hey, da weiß ich leider keinen Rat. Vielleicht fragst Du mal beim Verbraucherschutz nach.
LG mandy78
Hallo,
tja, im Baubereich sollte alles schriftlich fixiert werden. Was wurde im Detail bestellt bzw. in Auftrag gegeben? Wurde die Dämmung beauftragt? Wenn ja, dann könnte nachgefordert werden, sonst ist es schwierig.
Da würde ich eine Beratung durch einen Gutachter oder Anwalt emfpefehlen.
Beste Grüße
Hallo,
tut mit leid, dabei kann ich Ihnen auch nicht helfen, das ist ja eine rechtliche Sache. Ich würde einen Rechtsanwalt fragen bzw im Vertragsrecht nachsehen. Dürfte schwierig werden, dem Handwerker ein Verschulden nachzuweisen, kommt auch auf den vereinbarten Arbeitsvertrag an. Viel Glück!
MfG
Mo
.Mit dem ÄHAndwerker besprechenund klären was beauftragt war. Architekten befragen wie das Überl zu beseitigen ist. K.T.
Hallo,
tut mir leid dass ich mich erst jetzt melde, habe die Anfrage übersehen.
Bei rechtlichen Fragen kann ich aber sowieso nicht weiterhelfen.
Grundsätzlich soll eine Wand schon entsprechend gedämmt werden, ich weiss aber auch nicht was bei der Auftragsvergabe vereinbart worden ist.
lg, Lois
Dazu kann ich nichts sagen!