Hallo erstmal

Hallo erstmal…
habe vor vier Wochen vom Notariat Weingarten -Nachlassgericht- erfahren, dass mein Stiefvater, der mich adoptiert hat, am 20.01.2013 verstorben ist. Im Anhang befindet sich ein Testament. in dem sich meine Eltern gegenseitig zum Alleinerben machen. Heißt ich erbe nichts. Hab ich nicht doch ein Recht auf meinen Pflichtteil? Wie muss ich diesen geltend machen?

Hallo,
also ihnen steht ein pflichtteil zu,hier ein hiflreicher link:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil…

Du hast ein Recht auf deinen Pflichtteil .du wirst vom Nachlassgericht angeschrieben.
L.g.das Schattengras

bei einem solchen Testament setzen sich die Ehepartner gegenseitig ein. Die Kinder sind als Nacherben erbberechtigt.
Sie können aber auch Ihren Teil per Anwalt und Gericht einklagen-
Das habe ich damals nach dem Tod meiner Mutter auch gemacht. Aber bitte beachten Sie, die Kosten hierfür müssen Sie selber tragen, übernimmt keine Rechtsschutzversicherung.
Gruß
Sylvia

gibt Pflichtteil nach dem erstversterbendem und nach dem zweitversterbendem also pflichtteil geltend machen, es kann ja sein, das nach dem zweitversterbendem nichts mehr da ist oder.

Hallo Gessler 1980,
Sie sind leiblichen Kindern gleichgestellt, also erben Sie auch, auch wenn es nur der Pflichtteil ist. Sie sollten sich mit dem Nachlassgericht in Verbindung setzen, und sollten Ihren Pflichtteil geltend machen.
Beim Gericht wird man Ihnen helfen,die müssen auch ein Nachlassverzeichnis erstellen.
Lieben Gruss von ninja

guten Abend,
Sie haben gegenüber der Mutter einen Auskunftsanspruch (einklagbar) über den Nachlaß, falls Sie diesen nicht kennen. Denn Sie müssen den Anspruch aus dem Nettowert errechnen und zur Bezahlung aufgeben. Dieses müssen Sie selbst oder durch einen Anwalt veranlassen.

ans zuständige erbschaftsgericht wenden
Hallo erstmal…
habe vor vier Wochen vom Notariat Weingarten -Nachlassgericht-
erfahren, dass mein Stiefvater, der mich adoptiert hat, am
20.01.2013 verstorben ist. Im Anhang befindet sich ein
Testament. in dem sich meine Eltern gegenseitig zum
Alleinerben machen. Heißt ich erbe nichts. Hab ich nicht doch
ein Recht auf meinen Pflichtteil? Wie muss ich diesen geltend
machen?

Hallo,

ja, sie haben grundsätzlich schon einen Anspruch auf den Pflichtteil. Ob es aber ratsam ist, diesen geltend zu machen, sollten Sie von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Mit ihm sollten Sie dann auch das weitere Vorgehen abstimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

wenn das Berliner Testament ( gegenseitiges Einsetzen als Alleinerbe ) rechtskräftig ist, d. h. entweder notariell gemacht wurde oder insgesamt handschriftlich ausgefertigt wurde.
Gegenüber dem überlebenden Ehepartner ist das Adoptionskind pflichtteilsberechtigt in Höhe von 50 %.

Wutrde ein Testament privat verfasst und es befinden sich maschinell geschriebene Texte darin, so ist dies ungültig auch wenn vom Erblasser unterzeichnet.

herzlichen Dankf für die Anfrage zum Pflichtteilsrecht.

Während Stiefkinder gegebnüber dem Stiefelternteil grundsätzlich keinen Pflichtteilsanspruch haben, sieht das bei der meist Adoption anders aus.

Weiter Hinweise finden Sie unter:
http://www.pflichtteil-erbrecht.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de