… beantworten?Ich hatte einen Arbeitsunfall bei dem nach ca. 3 Jahren eine MDE von 40 festgestellt wurde.Also bin ich renntenberechtig von der Berufsgenossenschaft.Da ich noch weitere unfallunabhängige Gebrechen habe läuft zur Zeit ein Antrag auf volle Erwerbsminderund bei der gesetzlichen Rentenversicherung.Nun zur ich dann Rente von der Berufsgennossenschaft und der Rentenversicherung oder nur eine der Beiden?Würde mich über eine Antwort sehr freuen.Gruß Ralf
Hallo auch!
Diese Frage kann ich nicht wirklich beantworten, da mir einige Informationen fehlen, z.B. Dein Alter, ob Du aktuell im Beruf bist usw… Um jedoch Gewissheit zu erhalten zu Deinen Fragen kannst Du Dich direkt an die Rentenversicherung Bund wenden, die Dir diese Frage beantworten können. Alternativ kann Dir die Berufsgenossenschaft ebenfalls diese Frage beantworten.
Gruß
CKH
Hallo Ralf,
für die Arbeitsunfallfolgeschäden ist die BG zuständig.
Da wirst du wohl eine Rente bekommen.
Bei der LASD (Landesamt für soziale Dienste) wird ein Schwerbehindertenausweis erstellt. (Steuerermäßigung, mit 63 Rente ohne Abzug, u.a. Ausgleichszahlungen)
Für die Erwerbs-minderung/unfähigkeitsrente ist die Rentenversicherung zuständig.
Die Renten werden unabhängig von einander gezahlt.
Das eine ist für den Unfall mit Folgen
Das andere, weil du nicht mehr arbeiten kannst.
Falls du in der Gewerkschaft bist, regel das immer mit deren Anwalt. (Ich bin ohne Anwalt auf die Nase gefallen.)
Gruß Wolfgang
Hallo Wolfgang
Ich danke dir für die antwort,hoffe du hast recht ,dann kann ich auch im Alter einigermaßen leben !
Gruß Ralf
Hallo,
sollte von der gesetzlichen Rentenversicherung eine zusätzliche Anspruchsgrundlage festgestellt werden, kann durchaus auch hier eine Rente bewilligt werden.
Treffen beide Renten zusammen, wird eine Einkommensanrechnung in der gRV vorgenommen. Dies erfolgt nach §93 SGB VI und ist nicht ganz trivial.
Im Ergebnis wird es dazu führen, dass die Rentenhöhe der Unfallversicherung größtenteils von der Höhe der gesetzlichen Rente abgezogen wird.
MfG
Hallo Ralf,
EU Rente (Erwerbsunfähigkeit) in der Arbeitsphase.
Altersrente ab Rentenalter bzw. bei dir mit 63 J.
Unfallrente der BG.
Altersrente löst die EU Rente ab. (EU fällt weg)
Unfallrente der BG bleibt.
( Ein Fall meines Kollegen: Wir haben in den 70er Jahren mit Asbest gearbeitet. Als bekannt wurde, das Asbest krebsfördernd ist, wurden wir alle 5 Jahre untersucht. Mein Kollege ist 80, bekommt seit seinem 65 Lebensjahr Altersrente. Vor 6 Jahren wurde bei ihm Asbestose ( Lungenkrebs) festgestellt. Er bekommt jetzt eine „zusätzliche“ Rente von der BG (Berufsgenossenschaft).
ich fand noch was im Netz, vielleicht hilft dir das weiter.
http://www.finanzfrage.net/frage/eu-rente-und-alters…
http://www.finanzfrage.net/frage/weitergewaehrung-eu…
Gruß Wolfgang
Ps. bin 59.J, 50% Schwerbehindert, ab 31.Mai 2011 gehe ich in die Freistellungsphase der Altersteilzeit. Mit 63 in Vollrente.
Mein Hobby: http://www.f6-club.de
Hallo,
es ist gut denkbar, dass Du von beiden jeweils eine Rente bekommst. Am Besten einfach mal bei der Berufsgenossenschaft anrufen!
Falls die Berufsgenossenschaft zahlt, wird diese Rente aber möglicherweise auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (zum Teil) angerechnet. Hier am Besten die Rentenversicherung mal anrufen. Die kennen den Vorgang ja vermutlich und geben da nach meiner Erfahrung gute und objektive Auskünfte!
Viele Grüße
Robert
dem grunde nach bekommt man beide Renten unter umständen wird die Unfallrente bei der gesetzlichen Rente angerechnet.