Frage an alle Unternehmer und Experten zu Rechnungen ins Ausland
Hallo: Folgende Frage an alle Experten: Ein Unternehmer aus Belgien möchte eine Dienstleistung ( Buc
Frage an alle Unternehmer und Experten zu Rechnungen ins
Ausland
Was für eine Frage?
Steuern in Rechnung ja oder nein?
Liebe/-r Experte/-in,
folgende Situation:
Ein belgischer Unternehmer möchte eine Dienstleistung in Deutschland in Anspruch nehmen. ( Buchung von Personal,zeitlich begrenzt und findet ausschließlich in Deutschland statt)
Per Email erhält dieser nun seine Rechnung. (belgische Adresse)
Sein Firmensitz ist in Belgien.
Frage:
Was steht nun auf der Rechnung?
- Nur der Nettobetrag?
- Netto 19% ?
- Netto Steuerpflicht liegt beim Leistungsempfänger?
- Oder sogar irgendwas anderes?
1000 Dank im Voraus!
Ein belgischer Unternehmer möchte eine Dienstleistung in Deutschland in Anspruch nehmen. ( Buchung von Personal,zeitlich begrenzt und findet ausschließlich in Deutschland statt)
Per Email erhält dieser nun seine Rechnung. (belgische Adresse)
Sein Firmensitz ist in Belgien.
Frage:
Was steht nun auf der Rechnung?
- Nur der Nettobetrag?
- Netto 19% ?
- Netto Steuerpflicht liegt beim Leistungsempfänger?
- Oder sogar irgendwas anderes?
1000 Dank im Voraus!
Hallo,
bitte vollständige Anfrage senden, wenn Sie eine Antwort haben möchten.
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Hallo,
nachdem ich jetzt den kompletten Inhalt Ihrer Anfrage habe lesen können, kann ich Ihnen folgende Antwort geben:
Die Rechnung wird netto ausgestellt also ohne (dt.) Umsatzsteuer mit dem Hinweis reverse charge (Steuerpflicht beim Leistungsempfänger in Belgien), da im Regelfall der Ort der sonstigen Leistung am Sitz bzw. der Betriebsstätte des Leistungsempfängers ist analog der dt. Regelung. Sofern die weiteren Voraussetzungen in der Rechnung erfüllt sind (u.a.USt-Id des Leistenden und Leistungsempfängers)kann der Leistungsempfänger die belgische Steuer wieder als Vorsteuer abziehen, sodaß für ihn die USt ein Nullsummenspiel ist (belgische USt wird draufgerechnet und zeitgleich wieder abgezogen).
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Hallo,
also im Prinzip gilt dies dann ebenfalls auch für alle weiteren Länder ( Europa, Asien etc.) - ist das richtig?
Danke im Voraus.
Ja,
grds. ist die Leistung dann im jeweiligen Land des Leistungsempfängers erbracht, wobei einige wenige Dienstleistungen davon ausgenommen sind, also als in
Deutschland erbracht gelten z.B. Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, Hotelleistungen, Mietwagen (s.a. §3a UStG)
Hallo,
ich kann Ihre Frage leider nicht beantworten.
Gruß
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