Hallo folgendes Problem mit dem

… Exvermieter, bei einzug hat wurde für den Auszug eine klausel das weiss gestrichen werden soll oder sonst eine 500€ strafe fällig wäre in den mietvertrag gesetzt. jetzt wurde aber beim googlen gefunden das dass nicht rechtens ist. es ist zwar weiss gestrichen worden aber da bevor eingezogen wurde die tapeten xmal gestrichen worden ist nimmt die tapete keine farbe mehr an. Also meines erachtens wurde alles getan was getan werden sollte. das nächste problem an der wohnungstür war das sicherheitskettchen rausgebrochen und lediglich die bohlöcher ausgerissen, man hätte ein neues anbringen können. Deshalb wurde das auch nicht der versicherung gemeldet da ein neues kettchen nur 36€ ca kostet. der vermieter hat einfach ein gutachter beauftragt und meint jetzt 800€ verlangen zu können. Es wurde dagegen wieder spruch eingelegt, da zum einen die türe sonst einwandfrei in ordnung ist und zum anderen eigentlich die versicherung einen gutachter beauftragt. Ist es nicht so wenn er das selbst über seinen gutachter macht das er auch die kosten trägt?