Ich habe seit 27 Jahren einen Campingplatz, der seit 1990 zum Wochenendgebiet erklärt wurde, daher mussten wir auch Kanal und eigene Toiletten in Eigenarbeit anschaffen, da sonst der Platz dicht gemacht wäre. Auf dem Platz habe ich einen überdachten Wohnwagen mit einen Holzvorbau dran und an den Holzvorbau ist eine überdachte Terrasse. Der Holzvorbau ist auf Gehwegplatten und Holzkanthölzern aufgebaut, also nicht fest verbunden(Fundament)mit dem gepachteten Boden. Der Holzvorbau hat auch keine feste Heizung installiert, nur mit einem Katalytofen ausgestattet. Die Saison ist nur von 01.04. bis zum 01.10., da der Holzvorbau nicht Winterfest ist. Nun kommt das Finanzamt und schickte mir einen Grundsteuermessbescheid und einen Einheitswertbescheid und solle, rückwirkend von 2006, zahlen für den überdachten Wohnwagen und dem Holzvorbau und dem Gesamtwert der Außenlagen, gemeint ist, für die Pflanzen, die ich auf dem gepachteten Boden gepflanzt habe. Wenn ich das nicht schwarz auf weiß in meinen Papieren hätte, würde ich das für einen Witz halten. Schließlich habe ich auf die Pflanzen schon die Mehrwertsteuer bezahlt.
Vielleicht kennt sich jemand damit aus, ob das alles so rechtens ist, was das Finanzamt von mir verlangt. Wie soll ich mich verhalten. Könnte ich mit einem Einspruch Erfolg haben.
Ich danke Euch für Eure Meinungen und eventuellen Tipps.
Mit ganz lieben Grüßen
Angela
Es tut mir leid, ich kenne mich nicht aus.