Ganz kurz zu meiner Person, bin aufgrund meiner 400 € Tätigkeit und Kindererziehung durch das Jobcenter GEZ-Befreit. Seit dem 01.03.2012 ist mein Lebensgefährte zu gezogen. Kleiner Nachteil, er hat sich bei der GEZ nicht abgemeldet. Bis ein Schreiben, mit einer Zahlungsaufforderung für den Zeitraum vom 01.04.2012 bis zum 30.06.2012 in Höhe von 53,94€ auf ihn zukamen. So hat die GEZ eine eMail von mir erhalten, mit der Mitteilung, das es zu einem Zusammenzug kam + eine Kopie der Anmeldebestätigung des zuständigen Rathauses. Darauf folgte ausser einer Standartmail (…wird an die zuständige Stelle weitergeleitet …) vorerst nichts weiteres. So schrieb ich die GEZ erneut an, diesmal ausführlicher über die Situation, was mich betrifft (bezügl. der Befreiung) und das wir seit dem 22.08.2012 geheiratet haben, mit der Bitte um Rückmedlung ob die Befreiung des Jobcenters bestehen bleibt. Heute erreichte uns eine kleine Rückmeldung der GEZ, in der nur ein Formular zur Abmeldung meines Mannes dabei war.
Nun zur eigentl. Frage, die Kosten, da ein weiterer Zeitraum + dem Säumniszuschlages, liegen nun bei 112,99€. Kann man diesem nach Einreichung der Kündigung, wobei es in meinen Augen nur um eine geringe Änderung geht, da die Briefe an meinen Mann bereits seit dem 01.03. direkt an unsere Adresse gesendet werden, irgend etwas dagegen tun? Jeder Mensch, mit einem normalen Denkvermögen weiss ja, das wenn sich eine Anschrift ändert, sollte man ggf. ein neues Formular zusenden, in den die Verhältnisse geklärt werden sollten, so hätte die GEZ auch sofort erfahren, das ich von den Gebühren beferit bin. Verstehen Sie was ich damit meine?
Es kann ja auch nicht sein, das mein Mann eine an unsere Anschrift gerichtete Rechnung, mit den Gebühren, seiner vorherig gekündigten Wohnung erhält.
Bitte bitte, reagieren Sie recht schnell.
Bedanke mich im vorfeld für Ihre Antwort.