Hallo Frau Natzschka, folgendes Problem:

Ganz kurz zu meiner Person, bin aufgrund meiner 400 € Tätigkeit und Kindererziehung durch das Jobcenter GEZ-Befreit. Seit dem 01.03.2012 ist mein Lebensgefährte zu gezogen. Kleiner Nachteil, er hat sich bei der GEZ nicht abgemeldet. Bis ein Schreiben, mit einer Zahlungsaufforderung für den Zeitraum vom 01.04.2012 bis zum 30.06.2012 in Höhe von 53,94€ auf ihn zukamen. So hat die GEZ eine eMail von mir erhalten, mit der Mitteilung, das es zu einem Zusammenzug kam + eine Kopie der Anmeldebestätigung des zuständigen Rathauses. Darauf folgte ausser einer Standartmail (…wird an die zuständige Stelle weitergeleitet …) vorerst nichts weiteres. So schrieb ich die GEZ erneut an, diesmal ausführlicher über die Situation, was mich betrifft (bezügl. der Befreiung) und das wir seit dem 22.08.2012 geheiratet haben, mit der Bitte um Rückmedlung ob die Befreiung des Jobcenters bestehen bleibt. Heute erreichte uns eine kleine Rückmeldung der GEZ, in der nur ein Formular zur Abmeldung meines Mannes dabei war.
Nun zur eigentl. Frage, die Kosten, da ein weiterer Zeitraum + dem Säumniszuschlages, liegen nun bei 112,99€. Kann man diesem nach Einreichung der Kündigung, wobei es in meinen Augen nur um eine geringe Änderung geht, da die Briefe an meinen Mann bereits seit dem 01.03. direkt an unsere Adresse gesendet werden, irgend etwas dagegen tun? Jeder Mensch, mit einem normalen Denkvermögen weiss ja, das wenn sich eine Anschrift ändert, sollte man ggf. ein neues Formular zusenden, in den die Verhältnisse geklärt werden sollten, so hätte die GEZ auch sofort erfahren, das ich von den Gebühren beferit bin. Verstehen Sie was ich damit meine?
Es kann ja auch nicht sein, das mein Mann eine an unsere Anschrift gerichtete Rechnung, mit den Gebühren, seiner vorherig gekündigten Wohnung erhält.
Bitte bitte, reagieren Sie recht schnell.

Bedanke mich im vorfeld für Ihre Antwort.

Hallo, ich habe ihr Frage aufmerksam gelesen.
Ist alles ziemlich kniffelig.

Ist ihr Mann berufstätig?
Gilt ihre Befreiung nach der Heirat (herzlichen Glückwunsch dazu) noch immer?

Mit dem veränderten Lebensumständen hätten sie sofort einen neuen Antrag auf Befreiung stellen müssen, da sie jetzt eine Familie mit entsprechenden Familieneinkommen sind. Die Rechnung von 53,94 € würde ich sofort bezahlen, ebenso die laufende Rechnung für das III. Quartal.

Der alte Bescheid ist hinfällig geworden in dem Moment, wo ihr Mann in die nunmehr gemeinsame Wohnung gezogen ist. Einen erneuten Antrag sollten sie stellen, wenn die finz. Situation es erfordert.
Ich hoffe,ich konnte etwas Licht ins Dunkle bringen.
Viel Erfolg - Gruß Barbara Nattzscka

Rückantwort
Vielen lieben Dank für Ihre Rückantwort Frau Nattzschka,

einen neuen Antrag haben wir noch nicht gestellt, da unsere „Betreuerin“ des Jobcenters 4 Wochen Urlaub hat, was ich auch nur von der Dame am Empfang erfahren habe, nachdem auf mein Schreiben, mit der Eheschliessung keine Reaktion kam.

Ja mein Mann ist Selbstständig im Sicherheitsdienst und wird je nach Auftragslage gebucht. Sagen wir mal so, die 53,94€ würde des Friedenswillen gerade noch bezahlen, aber alles weitere, passt nicht mehr zu meinem Verständniss, da die GEZ sich auf seine Geräte der Alten Wohnung bezieht, also Fernseher + Radio (Anlage). Jetzt ganz ungelogen, hier haben wir nur einen Fernseher und das ist mein eigener (habe auch noch die Rechnung mit meinem Namen, da ich den in Raten abgezahlt habe). Daher sollte doch sein Konto mit den Angaben nach Kündigung erlischen oder?
Wir leben alles andere als auf hohem Fuss, da gegen mein Mann noch ein Insolvenzverfahren läuft und bis nächstes Jahr, die monatlichen Raten bezahlt werden müssen.

Andere Frage, können wir bedenklos sein Konto bei der GEZ kündigen und mit einem korrekten Schreiben uns mit der Zahlung des oben genannten Betrages einigen? Meinen Sie das unsere Chancen dann nicht doch etwas steigen?
Allerdings bin ich in solchen Schriftlichen Angelenheit nicht so stark, muss ich ehrlich zugeben.

Hallo, ich kann sie gut verstehen. Schicken sie auf jeden Fall mal ein Kündigungsschreiben an die GEZ. Setzten sie das Datum dein Auszuges ein und legen zur Not noch die Kopie der Abmeldung der Wohnung bei. Ich denke zwar nicht,das die GEZ rückwirkend etwas akzeptiert, das tat sie bis jetzt noch nie, aber schicken sie das Schreiben mit Nachweis raus. Die GEZ wir das Eingangsdatum der Post als Ende des GEZ Vertrages nehmen. Aber bitte mit NACHWEIS!!!
Verweisen sie auf die unsinnig gestellten Rechnungen mit der Bitte diese zu sornieren.
Wenn das nicht klappt, gehen sie zu einem Anwalt (PKH beantragen) und der soll sie aus der Sache rausbringen, allein schaffen sie das bestimmt nicht mehr. Die PKH ist ganz wichtig, dadurch entspechen ihnen keine Anwaltskosten, diese werden von der Staatskasse getragen. PKH wird bewilligt bei Aussicht auf Erfolg in der Sache und/oder wirtschaftlicher Notwendigkeit heraus.
Viel Erfolg - Gruss Barbara Natzschka