Ja so fuhr ich mit meinem Auto durch ein Dorf, und drei Häuser weiter auf der rechten Seite erspähte ich ein schwarzes Pistolen Halfter am Oberschenkel, und da,ja dann kam das Erwachen, ein Polizist am Blitzgerät. Ich fuhr vorbei, und sah das Blitzgerät bei einem Anwohner im Vorgarten, das dazu gehörige Fahrzeug, auf Privatesten Boden!! Was haltet Ihr da von das solche Maßnahmen auch auf Privatgelände ausgefürt werden?
Ich muß dazu sagen, sehr effektive, so viele Verkehrssünder sieht man selten auf einmal…schmunzel
Völlig normal.
muss man eben sportlich sehen wenn es einen mal erwischt, den ärgern bringt nix.
gruß ivo
Liebe rIvo,
mag ja normal sein, aber nur aus Interesse die Frage: Muß ich mir als Bewohner den Spuk unterm Fenster gefallen lassen ?
Ich meine damit z.B. folgendes Szenario:
Des Nächtens (jedenfalls zur Schlafenszeit) laufen ein Satz grünweiße in meinem Vorgarten herum (= Privatgelände) und das nun grad´ unter meinem Schlafzimmerfenster. Dürfen die das ? Muß ich sie dürfen lassen ? Wenn die Mautstelle auf dem Gehweg ist - gut, da kann ich nix machen. Aber was ist wenn zur besseren Abtarnung mein Strauch und Baum herhalten soll ?
Fragt sich
Bernd
*aufdessenBalkonmannurSchwalbenbeimzutiefenFliegenblitzenkönnte*
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Vor ein paar Jahren parkte auf unserem Parkplatz (Laden) ein Zivilfahrzeug, und die Insassen achteten sehr genau darauf, wer wohl das an der Kreuzung befindliche Stopschild nicht 100%ig beachtete. Reine Abzock-Aktion, keine irgendwie gefährliche Kreuzung, keine häufigen Unfälle.
Als ich das merkte, bat ich höflich, doch bitte damit aufzuhören, es handele sich schließlich um Privatgrund. Das passierte auch, die beiden zogen ohne Widerspruch umgehend Leine und wurden nicht mehr gesehen, auch in den folgenden Jahren nie wieder.
Ich gehe davon aus, daß man keine Blitz- oder sonstigen Aktionen zur Füllung der Staatskassen auf seinem privaten Grundstück dulden muß. Ob es überhaupt zulässig ist, damit anzufangen ohne den Grundstücksbesitzer zu fragen, wäre auch eine Überlegung wert…
Pop
Hi Bernd,
mag ja normal sein, aber nur aus Interesse die Frage: Muß ich
mir als Bewohner den Spuk unterm Fenster gefallen lassen ?
Ich denke nicht - die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein höheres Gut als die Verfolgung von OWis. Wenn du denen sagst, sie mögen sich bitte woanders platzieren, dann werden die das wohl auch tun - siehe Popeye.
Ich wäre neulich um ein Haar auch bei sowas geblitzt worden (es lebe die Solidarität des Gegenverkehrs *g*), da stand auch ein Bulli in der Einfahrt und der Blitzer kaum zu sehen im Gebüsch. Nur gehe ich davona us, dass dies nicht nur toleriert wurde von den Besitzern, sondern gar gewünscht. Gerade dort, wo viele kleine Kinder sind und womöglich schon was passiert ist in der Vergangenheit, ist es nicht selten, dass Anwohner die Polizei bitten dort verstärkt zu kontrollieren (was IMO nachvollziehbar ist). Und wenn dann die Polizei fragt, ob sie sich in die Einfahrt stellen darf - wer sagt da dann nein?
MfG Claus
Hallo Bernd,
nein, als Anwohner musst du die nicht in deinen Garten lassen.
Aber die Realität sieht doch so aus, daß die Anwohner dies gerne zulassen, da ja vor Ihrer Wohnung der Verkehr „beruhigt“ wird.
Gruß ivo