Hallo Günter,
brache Deine Hilfe.
nehmen wir an, ein versicherungswilliger Sebständiger verdient 1500 Euro mtl.
Welchen Beitrag muss er bei der größten aller 14% Kassen zahlen?
Also Beitrag + PPV.
Zweite Frage: hat er in diesem Beitrag auch ein Tagegeld? Und wenn, ab welchem Tag?
diese Kasse behauptet, er würde 253 Euro Beitrag haben.
Ich glaube aber, dass das nur der Kassenbeitrag ist. Und zwar ohne PPV und und ohne Tagegeld.
Grüße
Babalou
Hallo Raimund,
melde mich morgen, dann kann ich dir das auf Euro und Cent genau
sagen.
Gruss
Günter
Hier sind die Daten
Selbständiger:
Mindestbemessungseinkommen . 1.811,29 €
ohne Krankengeld = 249,96 € (13,8%) zzgl. 30,80 (35,52) PV
KG. ab 22. Tag 287,98 € (15,9%) " " " "
KG. ab 43. Tag 266,26 € (14,7%) " " " "
Krankengeld in dieser Klasse (Mindesteinkommen) 70% von 1811,29 €
zzgl. Beitragsfreiheit während des Bezuges.
Bei Selbständigen einer Ich-AG wird das ganze nach einer Mindest-
bemessungsgrundlage von 1.207,50 € entsprechend berechnet.
Die Angaben bei der PV in Klammer, sind die Beträge mit Zuschlag
bei Kinderlosen.
Gruss
Günter
Danke!
halt mir sehr geholfen.
Grüße
babalou
Hallo Günter,
brache Deine Hilfe.
Hallo Babalou,
konnte dir hier nur „Günter“ helfen?
Dann hättest Du ihm doch auch eine E-Mail schicken können.
Wieso schließt Du andere Forumsteilnehmer mit sozialversicherungsrechtlicher Ausbildung aus?
Oder ist das hier im Forum so üblich, dass man in der Betreffzeile nur ganz bestimmte Leute anspricht?
Laura
Hallo Laura,
ich gebe dir recht, solche Fragen sollten gezielt per E-Mail
gestellt werden.Es war bestimmt von Raimund nicht bös gemeint.
Wenn wieder mal so was vorkommt, einfach einmischen und ebenfalls
beantworten.
Gruss
Günter Czauderna
hallom Laira,
nein, ich schließe niemanden aus.
Nur weiß ich nur von Günter, dass er bei der GKV beschäftigt ist und auch noch etwas weiter oben
.
E-Mail deswegen nicht, weil ich vermute, dass es für andere in ähnlicher Situation helfen lönnte. Leider wird bei vielen Kassen wenn es um eine Beitragsnachfrage geht nur der reine KV-Beitrag genannt. Das ist jedoch m.M. falsch1 Denn eine KV besteht nun mal aus Tarifbeitrag + PPV + (bei Selbsständigen) Tagegeld. Ich finde es als unfair dem Kunden gegenüber, wenn man dann anschließend sagt: „und nun müssen wir noch die PPV dazu rechnen. Noch eine Frage: brauchen Sie Tagegeld?“ Diese Spielchen mache ich nicht. Bei mir bekommt der Kunde den kompletten Endbetrag genannt.
Doch das nächste mal werde ich schreiben: Hilfe von allen Kasssenwissenden!
OK?
Grüße
Babalou
PS und off toppic: habe gerade beim Suchen für Zusatztarife für eine Studentin (1980 geb.) Tarife gefunden, da warf es selbst mich alten hasen vom Hocker: Ambulant (Brille, Heilpraktiker bis 1.200 €, Auslandsreise-KV) + 1-Bettzimmer mit Privatarzt + Zahnersatz, Inlay… für 9,52 € !!! Dazu den BKK-Studententarif von 53 €. Ich fand das irre! Günstiger gehts wirklich nicht mehr!
Hallo Babalou,
das macht nicht ur die GKV so, dass machen auch die DeBeKa Berater so. Habe sogar bei einem Mandanten das ganze schriftlich gesehen - die nackte KV ohne 10% Zuschlag, ohne PPV ohne Krankengeld. Die rechnen sich so günstig und tun so als ob es üblich wäre.
Viele Grüße
Thorulf Müller
hallo Thorulf,
das bestätigt meine Überzeugung von der Seriosität dieser Gesellschaft.
Dazu eine Geschichte, die mir selbst vor …8 Jahren passiert ist.
Ich wollte eine Vermittlervereinbarung mit der DeBeKa haben. Dass die schlecht zahlt war dafür nebensächlich, denn damals hatte ich keine Möglichkeit Kunden, die unbedingt diese Versicherung haben wollten (manche sind halt unbelehrbar!) diese zu vermitteln.
Also ließ ich den zuständigen der DeBeKa antanzen. Wir kamen auch relativ schnell zur Einigung (zuvor brachte er den Spruch: wir können Sie nur nehmen, wenn Sie unsere Betreibsphilosophie akzeptieren. Auf meine Frage, welche das ist: saubere Arbeit! Ich hätte ihn beinahe gefragt, ob er noch alle Tassen im Schrank hat und wie er sich einen Aussendienst vorstellt).
Da ich gerade eine Anfrage einer Kundin hatte, wollte ich ihm die gleich mitgeben. Da kam folgender Spruch: „Halt, so schnell geht das nicht. Bevor Sie eine KV für uns vermitteln dürfen, müssen Sie erst mal für uns eine LV vermittelt haben!“
Rate mal, wie schnell der aus meinem Büro draussen war!
Abgesehen davon, dass Kopplungsgeschäfte verboten sind, fand ich das mehr als unverschämt.
Grüße
Babalou