Hallo, habe durch einen Anwalt einen

… Vaterschaftstest durchfuehren lassen, der negativ war. Kann 100%ig nicht der Vater sein. Muss der Anwalt beim Gericht veranlassen, das die Gehaltspfaendungen gestoppt werden, oder kann ich das selber machen? Danke schon mal fuer eure Antworten!

… Vaterschaftstest durchfuehren lassen, der negativ war.
Kann 100%ig nicht der Vater sein. Muss der Anwalt beim Gericht
veranlassen, das die Gehaltspfaendungen gestoppt werden, oder
kann ich das selber machen? Danke schon mal fuer eure
Antworten!

Der Test war offensichtlich privat und damit verboten. Damit können sie gar nichts machen.
Sie müssen erst einen Vaterschaftsest offiziell bei Gericht beantragen - ohne auf ihren Test hinzuweisen. Sie brauchen auch nicht begründen, warum sie Zweifel haben.

Der Test war nicht verboten weil er von der gerichtlich anerkannten Universitaetsklinik durchgefuehrt wurde. Das hat alles mein Anwalt in die Wege geleitet. Der Test ist nun fast schon zwei Jahre her und mir wurde mitgeteilt, das man nach dem Test nur eine Zwei-Jahres-Frist hat, um bei Gericht zu veranlassen, das die Gehaltspfaendungen gestoppt werden. Ich wollte nur wissen, ob dies vom Anwalt bei Gericht beantragt werden muss, oder ob ich selbst an das zustaendige Gericht schreiben kann, da mein Anwalt erst Mal eine Menge Geld sehen will, bevor er irgendetwas tut.
Danke jedenfalls fuer Ihre Antwort, ich hoffe ich habe mich jetzt ein bischen klarer ausdruecken koennen! =)

Boston2008

Die Gesetzlage hat sich inzwischen geändert. Derartige Tests sind jetzt verboten.
Sie können selbst - auch ohne Anwalt - einen erneuten Test beim Gericht beantragen. Sie brauchen nicht auf das vorherige Testergebnis hinweisen. Die 2–jahresfrist gilt auch nicht mehr.

Hallo,
also gilt genau wieder das selne Gersetz wie vor 2008? Das das Gericht entscheidet, ob ein Vaterschaftstest gemacht wird oder nicht? Und wenn das Gericht dem zustimmt, muss ich dann nochmal fuer diesen Test bezahlen??

Hallo,
also gilt genau wieder das selne Gersetz wie vor 2008? Das das
Gericht entscheidet, ob ein Vaterschaftstest gemacht wird oder
nicht? Und wenn das Gericht dem zustimmt, muss ich dann
nochmal fuer diesen Test bezahlen??

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch, daß das Gericht dem Test zustimmt. Sie brauchen es nur noch beantragen. Wer bezahlt, weiß ich nicht. Ich nehme an, Sie. Vermutlich können sie die Kosten aber dann von der Mutter einklagen. Das sagt ihnen dann der Richter.

Guten Tag,

ein privater Vaterschaftstest ist definitiv erlaubt und absolut nicht verboten. Das im Februar in Kraft getretene Gendiagnostik-Gesetz schreibt lediglich vor, dass eine Einverständniserklärung aller Testpersonen bzw. aller gesetzlicher Vertreter (von minderjährigen) unterschrieben werden muss.

http://www.resultan.de/Detailansicht.59+M50c6d006486…