Ist die Autohaftplicht nur auf das Auto bezogen?zB. Haftpflichtschaden wurde verursacht.Das Auto erlitt aber 3 Monate später ein wirtschaftlichen Totalschaden. Jetzt existiert ein anders Auto. Was schon angemeldet ist bei der gleichen Versicherung. Frage: Kann die Versicherung die im nächsten Jahr den Beitragssatz erhöhen, weil das Auto gibt es ja nicht mehr.
vielen Dank
Ist die Autohaftplicht nur auf das Auto bezogen?zB.
Jain.
gleichen Versicherung. Frage: Kann die Versicherung die im
nächsten Jahr den Beitragssatz erhöhen, weil das Auto gibt es
Sie kann es nicht nur, sie wird es auch tun. Übrigens: Die Versicherung erhöht nicht den Beitragssatz, sondern senkt Deinen Rabatt.
gleichen Versicherung. Frage: Kann die Versicherung die im
nächsten Jahr den Beitragssatz erhöhen, weil das Auto gibt es
Sie kann es nicht nur, sie wird es auch tun. Übrigens: Die
Versicherung erhöht nicht den Beitragssatz, sondern senkt
Deinen Rabatt.
Warum dies?
Vorher war sein Beitragssatz z.B. SF1 / 100%, nachher SF1/2 mit 120%.
Die SF Klassen sind keinen Rabatten zugeordnet, sondern Beitragssätzen.
Somit ist die Formulierung „Beitragssatz erhöhen“ vollkommen korrekt. Und wie man an obigen Beispiel sieht, kann von „Rabatt senken“ eher nicht die Rede sein, da dann ein „negativer Rabatt“ entstünde, was mir alleine von der Formulierung her Übelkeit verursacht.
Zudem geben alle Versicherer Beitragssätze an, z.B. SF30 mit 30% Beitragssatz und eben nicht 70% Rabatt.
Warum dies?
Weil es so ist.
Vorher war sein Beitragssatz z.B. SF1 / 100%, nachher SF1/2 mit 120%.
Zugegeben, bei dieser SFR klappt meine Begründung nicht, weil da sogar ein Zuschlag erhoben wird.
Die SF Klassen sind keinen Rabatten zugeordnet, sondern Beitragssätzen.
Natürlich, trotzdem bekomme ich einen Rabatt von 70 %, wnn mein Beitragssatz 30 % ist.
Somit ist die Formulierung „Beitragssatz erhöhen“ vollkommen korrekt.
Nein, weil das rechtliche Konsequenzen hätte, z.B. ein Sonderkündigunsgrecht, was bekanntermaßen bei einer Rückstufung nicht gegeben ist.
„Rabatt senken“ eher nicht die Rede sein, da dann ein
„negativer Rabatt“ entstünde, was mir alleine von der
Wie schon gesagt, in dieem Falle hast Du Recht.
Zudem geben alle Versicherer Beitragssätze an, z.B. SF30 mit 30% Beitragssatz und eben nicht 70% Rabatt.
Das steht doch meiner Aussage nicht entgegen.