Hallo habe eine Frage.Mann Pflegefall zieht

… zu seiner Freundien,sie läst sein Haus renovieren und vermietet das Haus, bezahlt von Ihrem Konto die renovierungskosten. Nach dem ableben hat die Freundin die renovierungskosten von der Erbin per Gerichtsbeschluß zurück bekommen. Meine Frage das Finazamt hat die Ausgaben nicht anerkannt und die Mieteinnahmen mussten auch noch versteuert werden obwohl diese Einahmen zur Tilgung verwendet wurde. Hat das Finazamt recht. Wer kann helfen.

… zu seiner Freundien,sie läst sein Haus renovieren und vermietet das Haus, bezahlt von Ihrem Konto die renovierungskosten. Nach dem ableben hat die Freundin die renovierungskosten von der Erbin per Gerichtsbeschluß zurück bekommen. Meine Frage das Finazamt hat die Ausgaben nicht anerkannt und die Mieteinnahmen mussten auch noch versteuert werden obwohl diese Einahmen zur Tilgung verwendet wurde. Hat das Finazamt recht. Wer kann helfen.

Im Zweifel der Steuerberater, der in alle Unterlagen reinschauen kann.
Wenn diese Frau die Renovierungskosten von der Erbin bekommen hat, dann stellt sich vor meinem geistigen Auge, die Rechnung dar, dass sie einmal z.B. 10.000€ Renovierungsaufwand hatte und dann aber auch wieder 10.000€ dafür bekommen hat, was in der Summe 0€ Aufwand sind. Die können also auch nur abgezogen werden. Dass Mieteinnahmen vesteuert werden müssen, richtiger die Einkünfte aus Vermietung, ist nichts Neues.
Was ist mit Tilgung gemeint? Was wurde da getilgt? Außerdem stellt der Tilgungsanteil einer Rate eben keinen Aufwand dar, sondern nur der Zinsanteil. Aufwand/Kosten sind dann nur die Abschreibungen.

Grüße