Liebe/-r Experte/-in,
Ich stehe vor einem Problem. Bin plötzlich arbeitslos geworden und muss ALG II beantragen. Jetzt meint der Bearbeiter in der Leistungsabteilung, mit den Ersparten auf der Bank und den Guthaben die in den Lebens. - und Rentenversicherungen (keine Riesterrente) stecken, hätten wir zu viel Vermögen. Ich befürchte nun erst mal kein ALG II zu bekommen. Was kann ich tun um mein sauer erspartes Geld vor der ARGE zu retten.
Ich danke für jeden brauchbaren Tipp, den ich noch schnell umsetzen kann.
Danke Hummel 2011
Vermögen, welches den Freibetrag überschreitet, muß für den Lebensunterhalt eingesetzt werden. Der Freibetrag wird individuell aus Lebensalter und Grundfreibetrag ermittelt. Dieses „geschützte“ Vermögen darf man behalten. Es jetzt z.B. auf jemand anderen zu überschreiben, ist unzulässig und ginge Richtung Sozialleistungsbetrug.
ersteinmal würde ich die Verwertbarkeit dieser Versicherungen prüfen lassen, meist ist es nämlich so das man die Versicherungen zwar zurückkaufen kann jedoch nur unter inkaufnahme von Verlust bei uns ist es so das wenn der Verlust mehr als 10 Prozent beträgt, dann kann die Arge da nicht ran! das bedeutet im Klartext für Sie: LEistungsbezug! Dies errechnet sich aus den bereits eingezahlten Beträgen und dem Rückkaufswert haben Sie z.B. 100 Euro eingezahlt und der Rückkaufswert beträgt 85 Euro beträgt der Verlust 15 Prozent und sie ist nicht verwertbar = Leistungsbezug, ist der Rückkaufswert 91 Euro so ist der Verlust 9 Prozent und Sie werden evtl abgelehnt!
Viel Erfolg
- Die Arge gibt es nicht mehr!
- Du kannst es nicht RETTEN, denn dann wäre es Erschleichung von Sozialleistungen und damit ein Straftatbestand!
Wer Vermögen in größerem Maße flüssig machen kann braucht wohl kaum den Staat noch zu schröpfen. Wenn die Kohle alle ist, sind die Versicherungen dran ! so ist es nunmal im richtigen Leben.
Wer sie nicht hat soll nicht verhungern müssen, dafür ist ALG II da.
Du darfst pro Lebenalter 150 Euro Selbsthehalt haben und nochchmal 750 Euro pauschal. das ist doch schon ganz schön viel an das gegehn sie nicht dran! Gibt es weitere Mitglieder deiner Bedarfsgemeinschaft (Partner oder Kinderin deinem Haushalt?) dann darf jeder von ihnen ebenfalls 150Euro pro Lebensjahr besitzen zzgl. 750 Euro pauschal.
Nehmen wir also an du wärst 42 und die Partnerin 32 mit Ihrer TOchter 7, dann dürfte euer VErmögen zusammen maximal 42+32+7x150+(3x750) = 14400 Euro betragen. Dabei Gilt der aktuelle RÜCKKAUFSWERT von VErsicherungen als Berechnungswert.
Wer vermögend ist, ist nicht ALG II berechtigt. Das wär ja noch schöner.
VErmögen sind nur mal auch Kapital-VErsicherungen (außer Riester udn Rürup) und Selbstersparte Gelder!
Gruß Gwenhyfar
Hallo,
Sie und die Familienmitglieder haben einen Freibetrag für Vermögen. Im § 12 SGB II finden Sie dazu nähere Informationen. So gibt es einen Freibetrag für so genanntes allgemeines Vermögen (150 € x Lebensalter) und geschütztes Vermögen für die Altersvorsorge (250 € x Lebensjahr). Allerdings gilt das nur, wenn es einen vor Antragstellung vereinbarten Verwertungsausschluss gibt. Warten Sie den Bescheid Ihres Bearbeiters ab. Er/Sie muss Ihnen begründen, welches Vermögen in welcher Höhe zur Ablehnung führen.
Selbst wenn tatsächlich übersteigendes Vermögen vorhanden ist, müssen Sie nicht alles aufbrauchen, sondern nur das dem Freibetrag übersteigende Vermögen. Ihr Bearbeiter berät sie.