Hallo,habe einen Veränderungsantrag

… gestellt. Bin Alkoholkrank, sehbehindert. Habe durch die Alkoholkrankheit einen GdB von 50 erhalten, aber befristet. Nun hat sich die Krankheit verändert in sofern, dass ich eine inkomplement Leberzirrhose und eine Bauchspeichedrüsenentzündung habe. Der Bescheid war, dass sich nichts verändert hätte. Selbst die Befristung wurde nicht aufghoben, Mat es Sinn einen Widerspruch einzulegen, damit wenigstens die Befristung entfällt? Für Eure Antworten schon mal im Voraus besten Dank.

Hallo,

das entscheidet der medizinische Dienst. Aber man bedenke: sowohl eine Entzündung der Bauchspeicheldrüse als auch eine komplette (im Anfangsstadium befindliche) Leberzirrhose kann wieder ausheilen wenn die Alkoholkrankheit behandelt wird! Daher ist die Befristung durchaus sinnvoll. Die Gesundung ist also möglich und daher gibt es keine Unbefristung.

Grüße