… inne, bin nun selbst schwanger geworden. Die Stelleninhaberin möchte nun ein Jahr früher zurück kommen. Besteht beim mir Kündigungsschutz, wenn ich ab Mitte September in Elternzeit gehe, sie aber erst im Oktober anfängt? Danke N.S.
Tut mir leid, müsste man die Verträge geneu kennen. Am besten mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht klären.