… dass ich mich ab dem 1.1. freiwillig krankenversichern muss weil mein Einkommen über der Bemessungsgrenze liegt. Arbeite auf Provisionsbasis. Was ist wenn das Einkommen wieder weniger wird? Was ist im Rentenalter?
Kann ich wieder gesetzlich versichert werden wenn ich später weniger Einkommen habe? Was ist der Vorteil was ist der Nachteil? Bin 52 Jahre, ich denke eine private Versicherung rechnet sich nicht mehr.
in welcher Region Deutschlands leben Sie denn? Eine private KV kann sich sehr wohl noch rechnen.
MfG
Dr.Schamberger
Hallo, um mit dem letzten anzufangen: Eine private Krankenversicherung wäre in Ihrer Situation wirtschaftlicher Unsinn. Und: Nach 5 Jahren in der PKV kämen sie auch nicht mehr in die GKV zurück, auch wenn die anderen Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht eintreten.
Wenn die JAEG (Versicherungspflichtgrenze) nur durch Provisionen überschritten wird, tritt m.E. auch gar keine Versicherungsfreiheit ein, weil sie ja nicht garantiert sind und nicht regelmäßig sind. (Nicht jeder Steuerberater ist KV-Experte.)
Gruss
w.will
Im übrigen ändert sich durch den Wechsel von einer Pflichtversicherung in eine freiwillige Versicherung bei der Kasse nicht viel.
Hallo,
wenn Sie ab 1.1. freiwillig versichert sind, ändert sich für Sie leistungsrechtlich nichts. Sie haben die gleichen Ansprüche wie ein Pflichtversicherter. Mit der Rente hat dies auch nichts zu tun. Die Befreiung gilt für das ganze Kalenderjahr. Sollten Sie im nächsten Jahr wieder unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, werden Sie wieder versicherungspflichtig. Sie haben also grds. keine Nachteile. Ein Wechsel in die Privatversicherung wäre möglich, die Beitragshöhe hängt allerdings vom Eintrittsalter ab, zudem werden bestehende behandlungsbedürftige Erkrankungen von der Leistungspflicht ausgeschlossen. Das sollten Sie bedenken. Zudem können Sie so gut wie nicht mehr in die gesetzliche Versicherung zurück (ab dem 55. Lebensjahr ausgeschlossen) und bei späterem Rentenbezug erfüllen Sie möglicherweise die Voraussetzung für die Krankenversicherung der Rentner nicht mehr (in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens müssen Sie mindestens 90 v.H. in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein -die freiwillige Versicherungszeit zählt dazu-).
Mit freundlichen Grüßen
medici
Freiwillig versichern heisst bei der gesetzlichen Krankenversicherung weiter in den Topf einzahlen für andere und sich wohlfühlen. Denn man zahlt ja für alle mit, egal wie alt und wie gesund man selber ist. Rein in den Topf und weg…
Wer immer gesetzlich versichert war sollte nicht darüber nachdenken, dass es Krankenhäuser gibt, die nur Private versichern. Nein es stimmt nicht, dass wir eine zwei Klassengesellschaft im Gesundheitswesen haben, dass behaupten nur Politiker, die selbst privat versichert sind! Rechtsleben und linksdenken!!! Was ist in der gesetzlichen Kasse im Alter? Bekommen die Alten die Medizin die sie benötigen ? Auch noch mit über 80??? Suchen sie sich einen vernüftigen Berater, der wird ihnen die private vielleicht näher bringen.
HAllo Liz1da,
bevor Du Dir soviel Gedanken machst frag erstmal ein paar privat Versicherungen an, was es kosten soll, dann erübrischt sich wahrscheinlich die Entscheidungsfrage.
Ich persönlich täte mit 52 nicht mehr in die private Wechseln, da man bis dahin noch keine Rücklagen bei der Privaten hat bilden können.
Wenn Du Rente bekommst und immer noch privat versichert bist mußt Du privat versichert bleiben und trägst deine Beiträge allein.
Ausserdem gibt es die magische Grenze 55, danach ist es nur noch schwer in die gesetzliche Krankenkasse zurück zukommen, auch wenn man dann weniger verdient.
Schönen Abend
Hallo zurück,
ich glaube,da wird einiges durcheinander gebracht.
Wenn Sie angestellt sind und über der BBG verdienen, muss Ihr Arbeitgeber Sie bei der Kasse als freiwilliges Mitglieid melden - d.h. es erfolgt zunächst nur eine Statusänderung.
Theoretisch könnten Sie sich PKV Versichern, was Ihnen vielleicht manche Berufskollegen schmackhaft machen wollen, doch ist das gründlich zu überlegen
Wenn Sie einmal über 55 sind und weniger verdienen, müssen Sie PKVversichert bleiben. Natürlich kann man da den Versicherungsschutz und somit den Beitrag wieder runterfahren, Sie bekommen auch einen gewissen ARbeitgeberanbeil
Als Kassemitglied wird es im Rentenalter nicht günstiger, da Sie auf Ihre Einkünfte ( Private altersversorgung etc. ) ebenfalls Beiträge zu entrichten haben.
Letztendlich sind noch bei der PKV Gesundheitsfragen zu beantworten, d.h. wenn Sie irgendwelche Beschwerden oder Krankheiten haben, gibt es in der Regel Beitragszuschläge
Offen und ehrlich gesagt würde ich Ihnen dazu nicht unbedingt dazu raten - man kann darüber nachdenken, wenn Sie im Rentenalter über hohe Einkünfte verfügen, die dann einen hohen Kassenbeitrag auslösen würden, denn billiger wird es in der GKV dann auch nicht.
HInweis:
Sie stehen nicht unter Zeitdruck, sondern können immer mit einer 3- Monatsfrist wechseln - ( sofern Sie in der KAsse keinen Wahltarif abgeschlossen haben )
Wenn noch Fragen bestehen,können wir das gerne tel. besprechen.
mfg
Bitte die freiwillige Versicherung nicht mit der privaten Krankenversicherung verwechseln. Aufgrund der Höhe Ihres Einkommens können Sie sich nun entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichern oder Sie versichern Sie bei einem privaten Versicherungsunternehmen. Ich würde Ihnen hiervon jedoch abraten. Die Beiträge steigen in der privaten mit zunehmenden Alter. Eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung ist ab dem 55. Lebensjahr nicht mehr möglich. Der Beitrag in der gesetzlichen Versicherung ist relativ hoch 631,88 €, wovon allerdings fast die Hälfte der Arbeitgeber trägt. Allerdings ist ein ganz gravierender Vorteil, dass Sie später in der Krankenversicherung der Rentner versichert werden können, wenn Sie fast immer in Ihrem Leben gesetzlich versichert waren. In diesem Fall zahlen Sie nur Beiträge aus Ihrer Rente, aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen. Beiträge aus sonstigen Einnahmen wie Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträgen fallen nicht an. Ein weiterer Vorteil der gesetzlichen Versicherung ist die kostenfreie Familienversicherung für Angehörige.
… dass ich mich ab dem 1.1. freiwillig krankenversichern
muss weil mein Einkommen über der Bemessungsgrenze liegt.
Wie sind Sie denn bislang versichert? Familienversichert? Welche Bemessungsgrenze? Die Beitragsbemessungsgrenze?
Arbeite auf Provisionsbasis. Was ist wenn das Einkommen wieder
weniger wird? Was ist im Rentenalter?
Kann ich wieder gesetzlich versichert werden wenn ich später
Eine „freiwillige“ Versicherung ist freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wirklich freiwillig ist keine Krankenversicherung mehr, wir haben inzwischen eine Versicherungspflicht in Deutschland.
Wenn Sie selbständig tätig sind haben Sie die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
weniger Einkommen habe? Was ist der Vorteil was ist der
Nachteil? Bin 52 Jahre, ich denke eine private Versicherung
rechnet sich nicht mehr.
So pauschal kann man das alles nicht beantworten. Hier bietet sich wirklich eine persönliche Beratung an.
Gruß
Hallo,
als erstes mal Entwarnung. Wenn das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, muss man nicht in die private Krankenversicherung. Man kann durchaus weiter in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Man muss sich dann freiwillig weiterversichern. Man zahlt Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung selber und als Angestellter werden auch die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung weitergezahlt. Als Selbständiger oder Freiberufler müssen Sie die Rentenversicherungsbeiträge dann selbst sicherstellen. Das heisst man muss sich dann mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Also alles nicht so schlimm. Ich hoffe ich konnte helfen. Bei weiteren Fragen bitte melden.
M.f.G.
++
freiwillige Krankenversicherung ist bei Gesetzlicher Krankenkasse.
Wichtig: dass Einkommen muss in den letzten 3 Jahren die sog. JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) und im 4. Jahr voraussichtlich überschreiten.
Genauere Auskunft kann Ihnen nur die Krankenkasse vor Ort geben.