Hallo, habe hier eine rechtliche Frage:

… Wenn mein Mann Konkurs anmeldet, besteht es für mich eine Mithaftung? bzw können Sie Massenverwalter, Gericht und co auf meinem Liegenschaft, Sparbüchern,…etc zugreifen und es verwerten?

Bringt sich ein Ehevertrag oder Güttertrennungsvertrag was?

Vielen Dank!
zed

Hallo zed,

ich bin kein Anwalt. Aus meinen Erfahrungen weiss ich, dass der Konkurs allein das Vermögen deines Mannes betrifft. Alles was dir alleine gehört (und nicht möglicherweise im Vorgriff auf einen möglichen Konkurs auf dich übertragen wurde), ist davon nicht betroffen.

Soweit du allerdings Bürgschaften für deinen Mann abgegeben hast oder sonst irgendwelche Garantien für die Schulden übernommen hast, wird der Insolvenzverwalter darauf zurückgreifen.

Bei klaren Rechtsverhältnissen ist ein Ehevertrag vermutlich nicht notwendig und wenn doch, wäre es sicher besser, wenn er deutlich vor dem Zeitpunkt abgeschlossen wurde, ab dem das Konkursereignis absehbar geworden ist.

MfG
Gatromartini

Hallo zed,
das habe ich gefunden:
>Ehegatten Haftung bei Insolvenz und Privatvermögen
Hallo,

für die Schulden Ihres Mannes haften Sie nur, wenn der entsprechende Gläubiger Ihnen gegenüber einen Haftungstatbestand geltend machen kann (Bürgschaft, gemeinsamer Abschluss von Kreditverträgen, o. ä.).

Grundsätzlich würde der 1/2-Miteigentumsanteil Ihres Mannes im Falle einer Insolvenz in die Insolvenzmasse Ihres Mannes fallen. Eine Übertragung an Sie ist möglich. Zu beachten ist jedoch, dass eine solche Übertragung im Falle der Insolvenz ggf. durch den Insolvenzverwalter angefochten werden könnte. Näheres hierzu ist in den §§ 129 ff. InsO geregelt. Hier ist z. B. zu beachten, dass nach § 134 Abs. 1 InsO eine Unentgeltliche Handlung (z. B. Schenkung), die 4 Jahre vor Insolvenzeröffnung vorgenommen wurde, angefochten werden kann. Wenn der Insolvenzverwalter dem Insolvenzschuldner sogar Vorsatz hinsichtlich einer Gläubigerbenachteiligung, die von Ihnen ja geplant ist, weil Vermögen Ihres Mannes dem Gläubigerzugriff entzogen werden soll, und Ihre Kenntnis beweisen kann, dann ist sogar eine Anfechtung bis hin zu 10 Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich (§ 133 Abs. 1 InsO).

Eine Anfechtung wegen vorsätzlicher Benachteiligung ist aber im allgemeinen für den Insolvenzverwalter schwer nachzuweisen. Dies käme wahrscheinlich nur in Betracht, wenn Ihr Mann oder Sie entsprechende Angaben machen, es eine „Mitwisser“ gibt, der auspackt, oder sonstige Zusammenhänge bestehen (unmittelbarer Zugriff eines Gläubigers steht bevor, o. ä.), die den Schluss auf den Vorsatz nahe legen.

Im Übrigen kann man die Anfechtung wegen untentgeltlicher Leistung nicht unbedingt dadurch entgehen, dass man einfach in den not. Übertragungsvertrag einen Kaufpreis einträgt und dieser tatsächlich nicht gezahlt wird oder die Haftung des Übertragenden für Grudschulden etc., die auf dem Grundbesitz lasten, weiterhin bestehen bleibt. Dies kann dazu führen, dass man die Gegenleistung als nicht ausreichend ansieht und somit den Unentgeltlichkeitscharakter bejaht. Wird der Kaufpreis nicht gezahlt, wird der Insolvenzverwalter diesen zudem anfordern.

Die Sparkonten dürften nicht in die Insolvenzmasse Ihres Mannes fallen, da sie auf Ihren Namen laufen. Aber auch hier muss man ggf. hinsichtlich Einzahlungen, die ihr Mann getätigt hat, beachten, dass diese angefochten werde könnten.

Bevor man sämtliches Vermögen an die Seite schafft, sollte man zudem bedenken, dass bei einem Einzelschulnder, also keiner Gesellschaft, Ziel der Insolvenz meist ist, die Restschuldbefreiung zu erreichen. Diese kann gefährdet sein, wenn sich heraus stellt, dass das Vermögen an die Seite geschafft wurde.

Gruß

Hallo,

eine Insolvenz Ihres Mannes betrifft grundsätzlich nur sein eigenes Vermögen; Ihre Sparbücher, Grundstücke etc sind davon nicht betroffen. Soweit Sie allerdings mit Ihrem Mann gemeinsame Verpflichtungen eingegangen sind, wird man Sie (gesamtschuldnerisch) in Anspruch nehmen. Hiergegen würde auch ein Ehevertrag nicht helfen.

MfG

… Wenn mein Mann Konkurs anmeldet, besteht es für mich eine
Mithaftung?

Bringt sich ein Ehevertrag oder Güttertrennungsvertrag was?

Hallo,
vorab: diese Auskunft ist in keiner Weise rechtsverbindlich - aber vielleicht hilft sie ja beim Weiterrecherchieren.
Ein Ehevertrag, bzw. Gütertrennung bringen durchaus was, wenn sie bereits längst abgeschlossen sind.
Alles was ausschließlich auf Ihren Namen angeschafft wurde (Rechnung als Beleg muß da sein) gehört Ihnen. Gütertrennung gilt für alle VOR der Heirat erworbenen Güter - die bleiben bei ihnen. Was Sie gemeinsam angeschafft haben - damit haften Sie auch gemeinsam. Insofern es um die Privatinsolvenz geht. Sie haben aber auch einen „Freibetrag“. Grundsätzlich empfehle ich dringend einen Termin beim Schuldnerberater (evtl. längere Wartezeit - also dringend anmelden).

Hallo crazyy20,

um über die Haftung zu reden muß mehr bekannt sein.
Welche Inso?
Hatte er eine Einzelfirma oder PI ?

Prinzipiell haftest Du nicht für Schulden deines Mannes.
Außer Du hast für Darlehen mit unterschrieben / gebürgt.

Aber da gibt es noch Ausnahmen im Bereich gemeinsamer Besitz.
Was ist/ war die Ursache für die Inso?
Schulden angehäuft?
Hast Du für Darlehen mit unterschrieben?
Gibt es Grund/ Hausbesitz der belastet ist, wobei du mithaftest wenn ein Darlehen über Grundschuld abgesichert ist und beide Darlehensnehmer sind.

Desweiteren prüft der Inso den Geldfluß Deines Mannes,
im letzten Jahr. Hat er z.B. für Dich ein Auto gekauft,
das er nicht bezahlen kann?
Dann versucht er Dir das Auto wegzunehmen.
Also geh in Dich und prüfe ob nicht irgendwo etwas ist,
was in diese Richtung geht.

Aber Du solltest noch beachten:
Nachdem Du Liegenschaften und Sparbücher angibst, gibt es vielleicht eine andere Lösung als die Inso des Mannes.
Nehmen wir an, ein halbes Haus gehört Deinem Mann,
der Inso zwingt zum Verkauf und Du verlierst Geld wegen dem schlechten Verkaufspreis.
Besser Du verkaufst verher.
Mit diesem Geld könntest Du Schulden bezahlen und die Inso vermeiden.
Mit der Inso ist Dein Mann für 6 Jahre entmündigt, kann wahrscheinlich 10 Jahre kein Darlehen mehr bekommen und
benötigt immer Deine Geschäftsfähigkeit.
Dann gibt es noch Konsequenzen für Dich:
Deine Bank kürzt/streicht Dir den Dispo ohne erkennbaren Grund.
Die Bank kündigt Darlehen mit der Begründung einer wesentlichen Verschlechterung Deiner wirtschaftlichen Situation. Natürlich kannst Du dagegen klagen, aber
es wird Dein Schaden bleiben.
Nochmal, Du bist nicht von der Inso deines Mannes betroffen, aber alle tun so als ob doch! Nur traut sich keiner dies zu sagen.

Hallo, es muss aus den Unterlagen hervorgehen, dass sie beide Miteigentümer, Kontoinhaber etc. sind. Bei den Miteigentumsanteilen würde sich unter Umständen der Insolvenzverwalter / Treuhänder an Sie wenden, ob Sie den Miteigentumsanteils ihres Mannes aus der Masse erwerben wollen. Bei dem Sparbuch ist es so, dass - wenn beide als Kontoinhaber eingetragen sind - nur die Hälfte an den Insolvenzverwalter ausgekehrt wird.

In meinen Augen muss kein Ehevertrag gemacht werden.

Ich hoffe, die Aussagen konnten Ihnen helfen.

MfG

Romy170279

Sehr geehrter Fragesteller,ein Insolvenzverfahren (früher Konkurs) erfaßt ausshließlich das (gesamte) Vermögen des Schuldfners. Sind Immobilien, Wertpapiere, Konten, Renten etc. nur Eigentum des Partners des Insolvenzschuldners,dann falalen Sie nicht in die Masse, d.h. der Insolvenzvverwalter hat darauf keinen Zugrif. Bei gemeinsamaen Konten oder gemeinsamen Immobilienbesitz fällt in der Regel der Anteil des Schuldners dann auch in die Masse. Bei wertvollem hausrat kannb evtl.Schutz geben, daß es sich um persönliche Zuwendungen aus dem Familienkreisan den Partner des Schuldners handelt (Belege!) um den Zugriff des Verwalaters darauf zu veerhindern.
Ein Ehevertrag hat insoweit nur Sinn, wenn er vor dem Insolvenzfall geshlossen ist und nicht der Anfechtung unterliegt (2 Jahre in jedem Fall, bis zu 10 Jahren, wenn mit dem Ziel zu Lasten der Msse Vermögensver-schiebungen zu erreichen.

Ich wünsche Ihnen einen guten Tag RA Streich

Hallo zed,

da ich kein Jurist bin und keine Einsicht in Ihre Papiere habe, kann ich Ihnen keine verbindliche Antwort geben.

Nur soviel: Ein Ehevertrag mit Gütertrennung ist sinnvoll, gibt aber keine 100%ige Sicherheit. Es kommt darauf an, ob Sie irgendwo als Bürge unterschrieben haben, in dem drinsteht, dass Sie mithaften. Oft überschreiben Leute, die Schulden haben oder konkurs gehen, ihren Ehepartnern alle Vermögenswerte, damit der Fiskus und die Gläubiger nicht an das Geld kommen. Daher glaube ich nicht, dass Sie zahlen müssen.

Das kann Ihnen im Detail aber nur ein Anwalt erklären.

Hoffe, Ihnen trotzdem ein bisschen geholfen zu haben.

Grüße, seekir

… Wenn mein Mann Konkurs anmeldet, besteht es für mich eine :Mithaftung? bzw können Sie Massenverwalter, Gericht und co auf :meinem Liegenschaft, Sparbüchern,…etc zugreifen?

Der Ehegatte haftet nicht nur deshalb für die Schulden des anderen Ehegatten, nur weil er mit ihm/ihr verheiratet ist.

Prüfen Sie also, ob Sie einen (Kredit) Vertrag gemeinsam unterschrieben haben. Ist dies nicht der Fall, kann er eine getrost ein Insolvenzverfahren beantragen, ohne dass das Vermögen des anderen angegriffen wird.

Von diesem Grundsatz gibt es allerdings eine kleine Ausnahme:

Verdient der nicht verschuldete Ehegatte sein eigenes Geld und hat verschuldete Ehegatte die Schulden während der Ehe gemacht, muss der nicht verschuldete Ehegatte ab einem gewissen Einkommen die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren bezahlen.

Der nicht verschuldete Ehegatte wird deswegen zu Beginn des Insolvenzverfahrens seines Ehegatten seine Einkommensverhältnisse offenlegen.

Soll der nicht verschuldete Ehegatte also zu den Gerichtskosten herangezogen werden, sollte er sich mit dem Argument verteidigen, dass die Schulden vor der Ehe gemacht wurden oder dass ihm von den Schulden kein Vorteil entstanden ist, weil sie im Zusammenhang der gemeinsamen Lebensführung entstanden sind.

LG Monika

leider kann ich auf diese Frage keine Antwort geben.

Hallo.

Entscheidend ist, ob es eheliche Schulden sind oder nicht. Grundsätzlich kann man sagen, dass derjenige haftet, der Verträge unterschreibt.

Gruß.

www.lldk-schuldnerberatung.de