Hallo, habe Probleme mit der Handwerkskammer, Meisterpflicht nötig? Nachrüstung Radio usw

Hallo, habe ein Gewerbe angemeldet mit Verkauf von KFZ Teilen, hauptsächlich gebrauchte Navis und Radios zum Nachrüsten.
Meine Frage ist da ich hin und wieder auch auf Kundenwunsch unentgeltlich die Geräte einbaue weil der Kunde es sehen ob es funktioniert.
Jetzt hat mich mein Nachbar bei der Handwerkskammer angezeigt, da ich auch die Montage durchführe.
Werde mit Schwarzarbeit beschuldigt und das ich dafür einen Meister brauche. Die Geräte sind Plug and Play original vom Hersteller, also es wir nichts am Fahrzeug verändert.
Ca. zu 80% läuft mein Geschäft über den Versandweg. Und der Rest lässt sich das auch einbauen.
Was muss ich jetzt tuen? Was könnt Ihr mir raten?
Ich habe in meinen Anzeigen mit Reparatur und Nachrüstung geworben. Reparaturen führe ich nicht durch ist eher so das ich dem Kunden dan ein besseres Gerät verkaufe mit mehr funktionen, da sich die Reparatur nicht lohnt.
Die Handwerkskammer hat es bei der Umwelt und Gewerbeamt Polizeipräsidium angezeigt.

Bin ratlos.
Hoffe Ihr könnt mir ein Weg zeigen.

Mit freundlichen Grüßen

hi,

Deine Grundeinstellung ist bemerkenswert ehrlich, mehr aber leider nicht.

grüße
lipi

Hallo das mit der Reparatur ist ein vorsätzlicher Schwindel und gehört bestraft ,denn es gibt genug Schwindlerfirmen bei uns. So etwas macht man nicht .
viele Grüße noro

Hallo!

Nach meiner Info braucht man zum Einbau von Radio und anderem Zubehör keine besondere Zulassung, einen Meister schon gar nicht.

Wenn es darum geht, die im Auto vorhandenen und vorbereiteten Anschlüsse zu nutzen.
Etwas anderes wird es sein, wenn noch die (umfangreiche) Verkabelung hergestellt werden muss (Adapter ausgenommen).

vermutlich geht es um den Begriff „Reparatur“ und weniger um den Einbau.

Wende Dich an die Handwerkskammer, in deren Schreiben wird ja stehen, was man bemängelt. Lass Dich dort beraten und schildere dein Geschäftsfeld.

MfG
duck313

Es hat nicht mit schwindel zu tun das sage ich auch dem Kunden wird nur zu werbezwecke genutzt und in der Artikelbeschreibung steht es auch das es um ein Austausch Gerät handelt.

hi,

du missverstehst es.
Du wirbst mit Reparatur, kannst das aber gar nicht.

Das ist Kundenfang durch falsche Versprechen. Und die Kunden, die du fängst, denen verkaufst du dann was neues oder was gebrauchtes. Aber - so wie du es sagst - reparierst du keinesfalls das Radio.

§ 5
Irreführende geschäftliche Handlungen

Das wären dann Punkt 1, Reparatur anbieten obwohl dem nicht so ist, Punkt 2 erzählen dass die Reparatur teurer kommt und vermutlich Punkt 5 - diesen aber nicht vorsätzlich, aber billigend - denn du weißt ja, dass du es nicht weißt ob die Reparatur teurer oder überhaupt nötig wäre.

grüße
lipi