… meinen 11 Jahre alten VW Polo in Zahlung gegeben und mir dort ein anderes Auto gekauft. Heute rief er mich an, ob ich vorbeikommen könnte. Die Dame, die meinen Polo gekauft hat, wäre nur 20 km gekommen und dann hätte das Fhrzg. Aussetzer beim Fahren gehabt. Sie denken, die Hochdruckpumpe sei defekt und würde ca. 1.000,- Euro kosten. Bei mir war vor paar Monaten mal eine Zündspule defekt, die gewechselt wurde. Der Händler teilte mir mit, dass sich ein Gutachter alles mal ansehen wird. Kann der Händler mich für anfallende Kosten belangen?
Guten Abend!
Kann der Händler mich für anfallende Kosten belangen?
Sofern man vom Schaden keine Kenntnis hatte, also nichts arglistig verschwieg, hat der Händler keine Ansprüche gegen den vorherigen Eigentümer. Letzteren geht das weitere Schicksal seines früheren Fahrzeugs gar nichts an.
Gruß
Wolfgang
hallo
So richtig habe ich die Frage nicht verstanden…zum einen wird die Hochdruckpumpe (Diesel) erwähnt,und zum anderen die Zündspule(Benziner).Um was für einen VW handelt es sich denn?
(off topic)
Hallo,
auch bei direkteinspritzenden Benzinern (bei VW FSI/TSI) gibt es eine Hochdruckpumpe, die natürlich nicht so hohe Drücke wie beim Diesel erzeugen muss http://de.wikipedia.org/wiki/Direkteinspritzung .
Gruß
hps
Hi,
so wie ich das sehe, hast Du Dein Auto als Privatperson an einen gewerblichen Händler veräußert. Dieser prüft normalerweise, was er sich einkauft und macht dann einen Preis - wie offenbar auch geschehen.
Als Privatverkäufer hast Du prinzipiell keine Haftung für Sachmängel und keine Garantie zu gewähren. Außer, es wäre Dir nachzuweisen, dass Du von dem Schaden wußtest.
Der Händler hingegen steht bei der Käuferin Deines alten Polo in der Haftung, vielleicht hat er sogar eine Car-Garantie mit ihr vereinbart. Hierüber könnte er mit ihr hinsichtlich des Schadens einig werden.
Wenn der Händler auf einen nachträglichen Nachlass im Kaufpreis Dir ggü. bestehen bleibt, würde ich einen Anwalt konsultieren.
MFG
Hallo,
Sie denken, die Hochdruckpumpe sei defekt
Ein Diesel
Bei mir war vor paar
Monaten mal eine Zündspule defekt,
Ein Benziner.
Verscheißert Dich gerade die Werkstatt nach Strich und Faden ?
MfG
Guten Tag,
eigentlich denn der händler ist verpflichtet das in zahlunggenommene auto auf mängel zu kontrollieren.
mit der inzahlungnahme kann er dich nicht mehr belangen.der händler haftet für das auto
Hai!
Kann der Händler mich für anfallende Kosten belangen?
Ganz im Gegensatz zu meinen Vorpostern sehe ich das nicht so problemlos.
Zuerst wäre wichtig zu wissen ob im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung wirksam
ausgeschlossen wurde, dann ist alles gut.
Sollte dies nicht geschehen sein wäre zu wissen ob der Händler deinen Wagen
auf seine Rechnung verkauft hat oder als Kommission für dich.
Gut ist das du dort einen anderen Wagen direkt gekauft hast und es schon
mindestens ein Urteil gab, dass in solch einem Fall die Sachmängelhaft als
wirksam ausgeschlossen ansah.
Alles sicher nicht ganz einfach, warte ab und sollte was kommen geh zum
Rechtsanwalt.
Der Plem
Als Privatverkäufer hast Du prinzipiell keine Haftung für
Sachmängel und keine Garantie zu gewähren. Außer, es wäre Dir
nachzuweisen, dass Du von dem Schaden wußtest.
Auch als Privatperson haftet man prinzipiell IMMER für Sachmängel.
Man darf aber diese Haftung ausschließen.
Ob das hier geschehen ist, wissen wir nicht.