… Wohnung gemietet,die zu der Zeit noch aussah wie eine Bruchbude. Wärmedämmung und isofenster wurden neu gemacht. Mir wurde zugesichert, das die Mängel beseitigt werden das war im 07.2011, doch bis heute ist nichts passiert. Die Mängel sind: fast jede Fliese im Bad hat ein Bohrloch; Die Fliesen,die im Bad und Küche während des Fenstereinbaus kaputt gegangen sind,wurden durch anders farbige ersetzt; es befanden sich alte Zeitschaltuhren für außenjalousien in der Wand, die einfach abgeknipst wurden -jetzt gucken offene Kabel aus der Wand,auf den Strom ist-; im Laminat sind Bohrlöcher; die Wände sind nicht tapezierbar,da unzählige tiefe Löcher sind. Die aufrollspule der außenjalousien ist aus der Wand gebrochen; die Terrassenabtrennung zum Nachbarn und der zaun zur straßenseite fehlt; auf der Terrasse ca.130cm Höhe mit 5stufen zum Garten hat kein festes Geländer so das man seitlich runterstürzen könnte. Ich schreibe dem vermieter seit einem Jahr, zig mal wurde es begutachtet, aber nie passierte was. Habe jetzt letztmalig eine Frist gesetzt. Mir wurde ein Termin gegeben,aber der elektriker etc. kamen nicht (ohne abzusagen)!!! Ich habe jetzt eine mietminderung angekündigt,aber das akzeptiert der Vermieter nicht. So,hat jemand Vorschläge wie oder was man weiter machen kann, oder weiß jemand wie viel Prozent genau für diese Mängel berechnet werden? Danke für alle ernsten Antworten und Ratschläge!
Hallo, Sie haben bis jetzt richtig gehandelt, also dem Vm (hoffentlich schriftlich!) eine Frist gesetzt, bis zu der er die besagten Mängel zu beseitigen hat. Kündigen Sie Ihrem Vm nun an, daß Sie nunmehr selbst Handwerker beauftragen werden und die Kosten von der Kaltmiete abziehen werden, wenn binnen 1-2 Wochen nicht mit der Mängelbeseitigung begonnen worden ist.-
Falls der Vm nur einen Teil der Schäden instand setzt oder die Sache sehr schleppend vorangeht, können Sie auch die nächsten Mietzahlungen zwar voll zahlen, diese jedoch per Scheck mit dem Zusatz „unter Vorbehalt“ oider „vorbehaltlich der Renovierungsarbeiten“ versehen. Dann ist es leichter, sich einen Teil des Geldes später zurückzuholen, falls es- was wir nicht hoffen wollen- zu einer gerichtl. Auseinandersetzung kommt.- Was Sie keinesfalls machen dürfen, ist die Miete einfach nicht zahlen und dem Vm nichts dazu sagen.
Oder: Sie kündigen die Wohnung, da der Vm seine Absprache zur Renovierung nicht eingehalten hat, was aber für Sie Grund war, dort einzuziehen.-
Gruß, Achim