ich möchte ein Haus bauen und habe auch schon eine Firma die das Macht, nun geht es um den WErkvertrag: Wie sieht das mit den Zahlungen aus? Die möchten 7 % vorab bei Unterschrift, dann 15 % nach sohle Untergeschoss 20% nach Rohdecke EG, wieder 15 % bei richten des Dachstuhls dann 15 % nach sanitär wieder 15% nach fenstereinbau 10 % nach Estrich und 3 % Rest bei übergabe.
Ist das OK? ich finde nur ungewöhnlich das Die Firma 7 % bei Unterzeichnung bekommt oder ist das normal?
Vielen Dank für die Hilfe!!!
mfg
doro
die Standard-Staffelung kannst du in der VOB (Verdingungsordnung Bau) nachlesen.
Die 7% bei Vertragsabschfluss sind darin begründet, daß die ersten Arbeiten alles Lohnarbeiten sind (Bodenaushub etc.) niemand investiert Lohnkosten und sagt dann in diesem Falle das Loch gehört mir, es steht unter Eigentumsvorbehalt.
Zudem nagen die meisten Bauunternehmen am hungertuch. wovo0n solen sie denn Material kaufen, wenn nicht vom Geld des Bauherren.
Schließlich ist ein Werkvertrag für einen Hausbau nicht mit einem Reparaturauftrag fürs Auto zu verwechseln. Hier gibt es für den ausführenden ganz andere Risiken.
Andererseits soltlest du auf einer Fertigstellungsbürgschaft der Bank des Bauleisters bestehen.
sollte er diese zum vertragsabschluss nicht vorlegen können, dann den vertrag nicht unterschreiben. Viele sind mit der Anzahlung schon abgehauen, weil sie eh pleite waren.
die Standard-Staffelung kannst du in der VOB
(Verdingungsordnung Bau) nachlesen.
Da muss ich mir wahrscheinlich eine neue VOB zulegen. Maximal in MABV wird so etwas geregelt. Wenn man den Text der VOb nicht kennt Finger weg !
Deine weiteren Ausführungen sind gelidne gesagt Quatsch. Leistung gegen Geld. Ich zahle doch nicht etwas und der Bauunternehemner geht in Insolvenz und mein Geld ist weg.
die Standard-Staffelung kannst du in der VOB
(Verdingungsordnung Bau) nachlesen.
Da muss ich mir wahrscheinlich eine neue VOB zulegen. Maximal
in MABV wird so etwas geregelt. Wenn man den Text der VOb
nicht kennt Finger weg !
Na dann kannst du ja den Standard-Vertragstext: "Teilzahlungen nach verdingungsordnung Bau (VOB) neueste Fassung " erklären! Denn dann sind viele Werkverträge hier ja falsch, oder?
Deine weiteren Ausführungen sind gelidne gesagt Quatsch.
Ich formuliere an der Stelle immer, „hast dich wohl geirrt“, denn erstens ist das möglich, 2. menschlich und 3. stellt man sich nicht selbst als Halbwisser dar, denn:
Leistung gegen Geld. Ich zahle doch nicht etwas und der
Bauunternehemner geht in Insolvenz und mein Geld ist weg.
Deswegen gehört zu jedem Werkvertrag ja die Fertighstellungsbürgschaft, denn dan tritt die Bank ein,w enn der Unternehmer abhaut.
Na dann kannst du ja den Standard-Vertragstext: "Teilzahlungen
nach verdingungsordnung Bau (VOB) neueste Fassung " erklären!
Denn dann sind viele Werkverträge hier ja falsch, oder?
Die VOB/B § 16 lässt Teilzahlungen nach Baufortschritt zu. Die Höhe der Raten ist dort nicht definiert ! Vorauszahlungen sind vorab zu vereinbaren. Die Abrechnung muss prüfbar [!] erfolgen.
Deswegen gehört zu jedem Werkvertrag ja die
Fertighstellungsbürgschaft, denn dan tritt die Bank ein, wenn
der Unternehmer abhaut.
Die Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft muss vereinbart werden und dient dazu, die Erfüllung des Vertrages im Falle einer Insolvenz oder Kündigung zu sichern.
Vorauszahlungen sind zu vereinbaren und auf Verlangen des Auftraggebers gesondert [!] zu sichern.
Da im Eigenheimbereich sich auch Firmen bewegen, welche eine knappe Liquidität haben, werden durch Banken eingeschränkt Vertragserfüllungsbürgschaften gestellt. Vielmehr wird hier ein Zahlungsplan aufgestellt, welcher eine Vielzahl von Raten mit geringen Beträgen hat. Somit kann die Liquidität der Baufirma unterstützt werden und die Gefahr eines Vermögensschaden beim Auftraggeber wird minimiert.
Eine Lohnleistung ist eine Leistung, wo dass Material durch den Auftraggeber beigestellt wird. Na welche seriöse Baufirma macht dies schon - wegen der Gewährleistung [unbekanntes Material beistellen lassen]!
Und bei Erdarbeiten gehört die Abfuhr des Aushubes dazu. Also Nachweis der Weiterverwendung. Nicht nur mit dem Spaten „Dreck“ bewegen.