Hmmh, dafür gibt’s glaub ich keine Allround-Lösung. Prinzipiell gilt der Dr. nicht mehr als fester Bestandteil des Namens, und es besteht kein „Anspruch“ darauf, als Dr. angesprochen zu werden. Da gab’s mal ein Gerichtsurteil, weil ein „aufsässiger“ Lehrer seinem Direx gegenüber mehrfach den Dr. weggelassen hatte, und der wiederum sich das nicht gefallen lassen wollte. Kam aber nicht durch damit.
Aber Rechtsanspruch und höfliche Umgangsformen sind ja zwei Paar Schuhe.
Ich würde sagen, das hängt immer vom Anlaß ab, bei dem man zusammenkommt. Wenn man dienstlich (außerhalb des Uni-Betriebes) miteinander zu tun hat, sollte man m.E. vorsichtshalber erstmal den Titel mitverwenden. Ein gutes Indiz ist auch immer, wie sich der/diejenige selber vorstellt. Läßt er/sie den Titel selber schon weg, macht man glaub ich nicht viel falsch, ihn auch wegzulassen. Wenn sich jemand aber schon am Telefon mit „Dr. XY“
meldet, legt er/sie wohl Wert darauf, damit angesprochen zu werden. Meiner Erfahrung nach legen aber hauptsächlich Mediziner und Juristen wert darauf, mit Titel angesprochen zu werden. Nix für ungut, liebe Vertreter dieser Berufsgruppen hier im Forum!
Naturwissenschaftler sehen das meiner Erfahrung nach meist viel lockerer.