Hallo, hier eine Frage bzgl. der

… Kaltmieterhöhung.
Im Mietvertrag heißt es wortwörtlich, das die im §2 vereinbarte Nettomiete sich frühestens nach Ablauf jeweils eines Jahres, und zwar ab 01.03.2012 um 23,- auf XY erhöht/ändert. Während der Laufzeit der Staffelmiete sind keine weiteren gesetzlichen Mieterhöhungen zulässig, ausgenommen Erhöhungen der Betriebskosten.
In §2 wurde die Nettomiete, Betriebskosten und Heizkosten aufgeführt.

In wie fern kann sich der Vermieter jetzt erlauben die Nettokaltmiete nachträglich einzufordern?
Heißt es dort, das sich die Nettokaltmiete frühestens in März erhöhen kann und nicht unbedingt muss/wird? Wir haben auch keine Benachrichtigung erhalten das zu wenig Miete überwiesen wurde.

In unserer Jahresabrechnung steht jetzt z.B., das sich die Nettokaltmiete genau um diesen Betrag erhöht, aber halt erst im Januar 2013.

Hallo

frühestens nach Ablauf jeweils
eines Jahres, und zwar ab 01.03.2012 um 23,- auf XY
erhöht/ändert.

Sprich die miete darf sich maximal um 23 Euro pro Kalenderjahr erhöhen

In wie fern kann sich der Vermieter jetzt erlauben die
Nettokaltmiete nachträglich einzufordern?

nachträglich geht gar nicht! Vor jeder Mieterhöhung muss der Mieter informiert werden. Miet einer angemessenen Zeit um Wiederspruch einlegen zu können. Solltest du also keine schriftliche Mieterhöhung bekommen haben, hast du auch keine offene Mietschuld.

In unserer Jahresabrechnung steht jetzt z.B., das sich die
Nettokaltmiete genau um diesen Betrag erhöht, aber halt erst
im Januar 2013.

Das bedeutet das du ab Januar 2013 erst die 23 Euro mehr jeden Monat überweisen musst, Dies bedeutet, das es nun eine Mieterhöhung gibt. Die Frage wäre jetzt, ob dies rechtlich in Frage kommt. Denn steht dort in der Jahresabrechnung eine Klausel das ihr Wiederspruch einlegen könnt?- Wenn nein ist es unwirksam.

Zudem bekommt man eigentlich rechtzeitig vom VM einen Brief und nicht erst in der Jahresabrechnung.

Genau lesen bringt es in dem Punkt aber echt!

Denn wie schon drinne steht: ab 2013 also rückwirkend will er es gar nicht haben von euch.

LG maik

hi,

Im Mietvertrag heißt es wortwörtlich, das die im §2 vereinbarte Nettomiete sich frühestens nach Ablauf jeweils eines Jahres, und zwar ab 01.03.2012 um 23,- auf XY erhöht/ändert.

Die Formulierung wird so kaum wortwörtlich im Mietvertrag stehen, das klingt umgeschrieben.

da die Frage aber ohnehin gegen die FAQ:1129 verstößt, könnte man beim neu schreiben den genauen Wortlaut angeben.

Wenn man sich dazu noch über die Staffelmieteinformiert erübrigt sich die Frage aber sicherlich schon.

grüße
lipi