… jahre ist und hartz 4 empfänger .Mein Bruder ist vor gut einem jahr wieder zu unserer mutter gezogen und zwar in ein garten haus was auf dem hof stand da hat er auch noch sein ganzen hartz 4 satz bekommen jetzt vor zwei monaten hat unsere mutter sich ein haus gekauft und hat ihn jetzt gefragt ob er nicht bei ihr einziehen will da er ja jetzt sonst auf der straße wohnen würde , sie wollte dann auch ein mietvertrag mit ihm machen wo er dann 2 zimmer für sich hätte und küche und bad mit ihr gemeinsam nutzen würde. und dann ist er hin zum amt dann meinten die erst ist okay und ne woche später kam dann der brief das geht so nicht da er keinen abgeschlossen wohnraum für sich alleine hätte und sie dann ja zusammen wirtschaften könnten ! Dann ist er hin und hat dann gesagt das er vorher wo er in dem garten haus gewohn hat ach immer rein ins haus muste um ins bad oder die küche zu benutzen dann meinten die auf einmal er hat nicht rechtzeitig bescheid gegeben das er ausziehen tut was er aber hat ! Und jetzt kamm ein brief das er jetzt garnichts mehr bekommt da meine mutter ja arbeit kann sie ihn auch aushalten und sie müste alles frei legen was sie verdient und ausgaben und so und das obwohl sie selber noch zwei kinder im haus hat ! DÜRFEN DIE DAS???
Hallo Mandymaren,
Dein Bruder hat wohl 2 Zimmer, die abschließbar sind? Lediglich Küche und Bad werden gemeinsam benutzt.
Das ist kein Grund für eine Bedarfsgemeinschaft, das ist eine Zweckgemeinschaft und die ist voll wie Einzelporson zu berechnen = voller HARTZ-IV-Satz derzeit 359 Euro!
Ich weiß nicht, was Dein Bruder alles schon unterschrieben hat, hoffentlich nicht zuviel, sons hilft es nicht, was ich hier schreibe!
Den kurzen Informationen zufolge kann ich nicht mehr dazu sagen, da müsste ich schon etwas mehr wissen, um konkrete Vorgehensweisen anzuraten.
Es kann auf alle Fälle einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen, der ist kostenfrei UND MUSS BEANTWORTET WERDEN!
Das meiste ist sowieso gesetzwidrig, was die Vorschriften und Durchführungen der ARGE anbelangt!
Ich habe auch hier schon einiges reingestellt, aber aufgrund der billigen Posts die dann kamen, ziehe ich mich zurück mit meinen Ratschlägen!
In Ingolstadt wird demnächst - hoffentlich - ein Verein gegründet, der diese Beratungen dann in einem Büro vornehmen kann und ich nicht immer in meinen Privaträumen alles alleine machen muss.
Ich wünsche Euch viel Erfolg!
lg
juergenius
leider ja, denn hartz4 ist eine Sozialleistung, die nur der bekommt, der sich anders nicht versorgen kann.
Er sollte sich irgendwie ein Zimmer suchen, oder eine kleine Wohnung, dann ist das Thema durch.
Nur so ist sie außen vor.
Karin
Hallo Mandymaren
wenn dein bruder zu deiner mutter zieht, dann leben dein bruder, mutter und geschwister in einer bedarfsgemeinschaft. alle einkünfte nebst kindergeld, unterhalt werden dann zusammengerechnet. wenn deine mutter genug einkommen hat, bekommt dein bruder kein harzIV mehr, wenn das einkommen nicht ausreicht,und dein bruder zu deiner mutter zieht,dann muß deine mutter den harz IV antrag stellen.
Eine andere möglichkeit wäre ein mietvertrag, dann muß deine mutter aber steuern für vermieteten wohnraum an das finanzamt abführen.
karli3
Ja das dürfen die. Wenn der Bruder mit im Haus wohnt, bildet er mit dem Rest der Familie eine Bedarfsgemeinschaft. Also muss das Einkommen von allen überprüft werden. Es sei denn einer der Geschwister ist schon über 18 und berufstätig und völlig selbstständig. Aber auch das muss ja überprüft werden, damit herausgefunden werden kann, wieviel die Mutter für den 25-jährigen Sohn mit bezahlen kann. Warum er allerdings den kompletten Harzt IV Satz im Gartenhaus bekommen hat ist mir unklar. Das gehört ja eigentlich mit zum Haus. Tut mir leid, dass ich da nichts positives zu schreiben kann.
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA…
Punkt 1.3.2
Im Zweifel kann man ja Widerspruch einlegen. Oder wenn die Mutter kein Einkommen oder Vermöge kann sie es ja nachweisen und alles ist gut.
Das dürfen die nicht so einfach.
Deine Mutter muss ein Schreiben aufsetzen, in dem steht, dass sie nicht zusammen wirtschaften, dass Dein Bruder selber für sich aufkommen muss, dass sie weder für ihn kocht, aufräumt, wäscht, oder ihn finanziell unterstützt. Er sollte bei einer eventuellen Kontrolle einen eigenen Kühlschrank haben oder mindestens ein eigenes Fach im Kühlschrank Deiner Mutter, in dem ausschließlich seine Sachen sind.
Also Dein BRuder muss nun schnellstens Widerspruch einlegen und das Schreiben Deiner Mutter beifügen.
Gruß,
Rainer